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Regierung will Regeln zur Selbstständigkeit ändern


Die Unsicherheit am Schreibtisch beginnt oft schleichend. Man hat das Studium erfolgreich abgeschlossen, die erste eigene Wohnung bezogen und startet voller Elan als hochqualifizierte Fachkraft in die Selbstständigkeit. Doch während man an innovativen Projekten arbeitet, stellt sich oft die bange Frage: Bin ich in den Augen des Staates wirklich mein eigener Chef? Das Risiko der Scheinselbstständigkeit schwebt wie ein Damoklesschwert über vielen Freelancern und deren Auftraggebern. Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) verspricht nun einen radikalen Kurswechsel, der das bisherige Verständnis von Arbeit grundlegend erschüttern könnte. Wir als Anwaltskanzlei beobachten diese Entwicklungen mit Sorge, da sie für gut ausgebildete Expats und internationale Spezialisten sowohl Chancen als auch erhebliche finanzielle Hürden bedeuten.


Der Abschied vom Fokus auf die Eingliederung

Bisher war die Abgrenzung zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit ein bürokratischer Hürdenlauf. Nach § 7 Sozialgesetzbuch (SGB) IV kam es primär darauf an, wie sehr man in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers eingegliedert war. Wer feste Arbeitszeiten hatte oder Weisungen befolgen musste, galt schnell als Angestellter – mit allen Konsequenzen für die Sozialversicherung. Das BMAS plant nun eine „neue Selbstständigkeit“, bei der nicht mehr nur die tatsächlichen Gegebenheiten, sondern der explizite Parteiwille und formale Kriterien im Vordergrund stehen. Für eine Fachkraft bedeutet das: Wenn man sich einig ist, selbstständig zu sein, soll dies rechtlich leichter anerkannt werden. Doch diese neue Freiheit hat ihren Preis, und der wird in harten Euro gemessen.


Die Kriterien der „neuen“ Freiheit

Um den Status der neuen Selbstständigkeit nach dem geplanten § 7 Abs. 5 SGB IV n.F. zu erlangen, müssen klare Bedingungen erfüllt sein. Zunächst bedarf es eines übereinstimmenden Willens, wobei oft schon die Bezeichnung als „Honorarvertrag“ genügt. Wir raten jedoch dringend dazu, die Verträge präziser zu formulieren, um spätere Konflikte vor einem Gericht zu vermeiden. Zusätzlich muss das Recht vereinbart sein, eine Vertretung zu stellen, und es müssen mindestens zwei weitere Merkmale vorliegen, wie etwa das Tragen von Verlustrisiken oder das werbende Auftreten am Markt. Besonders kritisch sehen wir, dass diese neue Form der Selbstständigkeit zwingend mit der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verknüpft ist.


Finanzielle Mehrbelastung als „Eintrittskarte“

Die Rechtsfolge ist eindeutig: Wer die neue Rechtssicherheit will, muss zahlen. Die Rentenbeiträge werden auf Basis des Umsatzes berechnet, wobei lediglich ein pauschaler Abzug von 10 Prozent für Betriebsausgaben vorgesehen ist. Das ist im Vergleich zur „echten“ Selbstständigkeit, bei der nur der Gewinn zählt, deutlich teurer. Wer als Freelancer nach Deutschland kommt, etwa mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche oder nach einem Studium, muss diese Kosten von Anfang an einplanen. Wir stellen fest, dass hier eine subtile Form der Benachteiligung gegenüber etablierten Unternehmen entstehen könnte, da Solo-Selbstständige die Beiträge komplett selbst tragen müssen, während der administrative Aufwand beim Auftraggeber hängen bleibt. Dies könnte dazu führen, dass Unternehmen weniger bereit sind, Freelancer zu beauftragen, was den Fachkräften den Marktzugang erschwert.


Bürokratische Hürden und die Rolle der Behörden

Ein weiterer Fallstrick ist die Meldepflicht: Der Auftraggeber muss die Tätigkeit innerhalb von sechs Wochen beim Rentenversicherungsträger melden. Geschieht dies nicht, greift das neue Modell nicht. Während das LEA in Berlin und andere Behörden ohnehin mit der Digitalisierung kämpfen, schafft dieser Entwurf neue bürokratische Monster. Dass die Reform erst zum 1. Januar 2028 in Kraft treten soll, zeigt, wie komplex die IT-Umstellung bei den Versicherungsträgern ist. Für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit anstreben, bedeutet dies eine lange Phase der Rechtsunsicherheit. In dieser Zeit müssen sie zudem nachweisen, dass ihre Krankenversicherung lückenlos besteht und die Miete für den Wohnraum gesichert ist.


Fazit: Rechtssicherheit zum hohen Preis

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Idee, durch den Parteiwillen mehr Rechtssicherheit zu schaffen, ist ein richtiger Schritt weg von der oft willkürlich wirkenden Prüfung der „Eingliederung“. Dennoch kritisieren wir, dass dieser Status faktisch durch Rentenbeiträge „erkauft“ werden muss. Für hochqualifizierte Migranten, die oft ohnehin schon mit hohen Lebenshaltungskosten und komplexen Visa-Prozessen kämpfen, wird die Selbstständigkeit damit finanziell weniger attraktiv. Die „echte“ Selbstständigkeit bleibt zwar bestehen, wird aber durch die neuen Regelungen in eine Rechtfertigungsnot gedrängt.


Wie wir als Kanzlei unterstützen können

Als Experten für Migrations- und Wirtschaftsrecht unterstützen wir von Visaguard Sie dabei, Ihre Verträge rechtssicher zu gestalten und den passenden Status für Ihre Tätigkeit zu finden. Ob es um die Beantragung eines Visa geht, die Kommunikation mit der Ausländerbehörde Berlin oder die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren bei Statusfeststellungen – wir stehen an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen und schützen Sie vor rechtlichen Fallstricken bei der Fachkräfteeinwanderung, damit Sie sich voll auf Ihren beruflichen Erfolg konzentrieren können.

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