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Reiseausweis für Ausländer: Wann er nötig wird und wie man ihn bekommt

  • Autorenbild: Isabelle Manoli
    Isabelle Manoli
  • 4. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit
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Ausländer, die keinen Pass besitzen oder diesen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vorlegen können, stehen in Deutschland häufig vor einem Problem: Ohne gültiges Reisedokument ist weder eine Ausreise noch eine legale Einreise in andere Staaten möglich. Auch eine Einbürgerung ist oftmals schwieriger. In diesen Fällen kann die Ausländerbehörde unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Reiseausweis für Ausländer ausstellen – ein Ersatzpapier, das als Passersatz dient (§ 5 AufenthV). Dabei greifen die Behörden tief in die sogenannte „Passhoheit“ des Heimatstaates ein. Das ist völkerrechtlich heikel – und wird deshalb in Deutschland sehr restriktiv gehandhabt. Es besteht also kein Anspruch auf einen solchen Reiseausweis, sondern es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahme.


Wann gibt es einen Reiseausweis für Ausländer?

Das Aufenthaltsgesetz (§ 3 AufenthG) regelt, dass Ausländer grundsätzlich einen gültigen Pass oder Passersatz besitzen müssen. Können sie diesen nicht vorlegen, etwa weil der Heimatstaat sich weigert, einen Pass auszustellen, kann die Ausländerbehörde unter bestimmten Umständen einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen. Dies gilt aber nur dann, wenn die betroffene Person nachweislich alles Zumutbare unternommen hat, um einen Pass ihres Heimatlandes zu bekommen – und daran objektiv scheitert. Die Ausstellung erfolgt dabei nicht automatisch, sondern nach sorgfältiger Einzelfallprüfung. In der Praxis wird ein solcher Reiseausweis oft nur für zwingend notwendige Reisen oder zur Ausreise ausgestellt. Für viele Drittstaatsangehörige bleibt der Zugang zum Reiseausweis für Ausländer also schwierig.


Was muss man beachten?

Ein Reiseausweis für Ausländer ist kein vollwertiger Ersatz für einen Heimatpass. Viele Staaten erkennen ihn nicht oder nur eingeschränkt an, insbesondere wenn es um visafreies Reisen oder die Erteilung eines nationalen Visums geht. Auch in Deutschland gilt: Der Reiseausweis erlaubt zwar in der Regel die Rückkehr nach Deutschland, er erleichtert aber nicht zwingend die Einreise in andere Länder. Wer so ein Dokument beantragen will, sollte sich deshalb rechtlich beraten lassen.


Unionsbürger benötigen in der Regel keinen Reiseausweis. Für sie genügt ein Personalausweis, der in Deutschland als Passersatz anerkannt ist. Drittstaatsangehörige hingegen müssen bei Reisen innerhalb Europas streng auf die Anforderungen der Schengener Grenzkontrollen achten – insbesondere nach den zwischenzeitlich wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen seit 2015.


Fazit Reiseausweis für Ausländer

Der Reiseausweis für Ausländer ist ein rechtliches Auffanginstrument für besondere Härtefälle – kein Ersatz für eine fehlende Passpflicht. Er kann nur dann ausgestellt werden, wenn alle zumutbaren Anstrengungen zur Passbeschaffung nachweislich gescheitert sind. In der Praxis bleibt der Zugang stark eingeschränkt, was vor allem Drittstaatsangehörige betrifft. Wer einen solchen Passersatz beantragen will, sollte sich frühzeitig informieren und rechtlich beraten lassen – auch, weil ein Reiseausweis außerhalb Deutschlands oft nicht anerkannt wird und somit nur begrenzt als Reisedokument taugt.

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