Arbeitsrecht für Ausländer: Das waren die wichtigsten Urteile 2025
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 13 Minuten
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Auch 2025 gab es wieder gravierende Änderungen im Expat Law (Arbeitsrecht für Ausländer). Was gestern noch als gängige Praxis bei der Urlaubsabgeltung galt oder wie die Kommunikation mit Gewerkschaften geregelt war, steht heute unter völlig neuen Vorzeichen. Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und hinterlässt eine Spur wegweisender Entscheidungen, die das Gefüge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig verändert haben. Wer jetzt nicht genau hinsieht, riskiert im kommenden Jahr teure Nachspiele, denn die Rechtsprechung hat in den vergangenen zwölf Monaten an entscheidenden Stellschrauben gedreht.
Die neue Ära der Entgeltgleichheit und Transparenz
Ein Paukenschlag hallte in diesem Jahr besonders laut durch die Gerichtssäle und belegte völlig zurecht den Spitzenplatz in der aktuellen Relevanzbewertung der Fachwelt. Das Bundesarbeitsgericht hat unter dem Aktenzeichen 8 AZR 300/24 ein Urteil zum Thema Equal Pay gefällt, das weit über die bloße Lohnabrechnung hinausgeht. Für uns Juristen und für Sie als Unternehmer bedeutet dies eine noch striktere Auslegung des Entgeltgleichheitsgebots. Es reicht nicht mehr aus, Gehaltsunterschiede mit vagen Verhandlungsgeschicken zu rechtfertigen. Die Anforderungen an die Darlegungslast haben sich verschärft, was eine lückenlose und objektive Strukturierung Ihrer Vergütungssysteme unumgänglich macht. Wer hier schläft, öffnet Tür und Tor für langwierige Entschädigungsklagen.
Urlaub, Aktien und digitale Zugangswege
Doch nicht nur beim Gehalt wurde nachjustiert. Auch das Dauerbrenner-Thema Urlaubsabgeltung sowie die rechtliche Einordnung von Führungskräften standen im Fokus der höchsten Richter. Besonders spannend ist zudem die Entwicklung im Bereich der kollektiven Rechte. Das Urteil zum digitalen Zugang der Gewerkschaft markiert den endgültigen Einzug des 21. Jahrhunderts in das Betriebsverfassungsrecht. Die physischen Werkstore sind nicht mehr die einzige Grenze, die es zu beachten gilt; der digitale Raum ist nun offiziell Teil der gewerkschaftlichen Aktionssphäre. Parallel dazu mussten wir beobachten, wie der Verfall von Aktienoptionen bei Ausscheiden aus dem Unternehmen neu bewertet wurde, was insbesondere für Start-ups und Führungskräfte-Verträge eine Revision der bestehenden Klauseln erzwingt.
Formfehler mit fatalen Folgen: Massenentlassungen und Krankschreibungen
Ein Blick auf die europäische Ebene zeigt, dass auch der EuGH das deutsche Arbeitsrecht weiterhin maßgeblich beeinflusst. Die Verfahren zur Massenentlassungsanzeige verdeutlichen einmal mehr, wie formalistisch und fehleranfällig Trennungsprozesse in großem Stil bleiben. Ein kleiner Fehler in der Anzeige beim Arbeitsamt kann ein gesamtes Restrukturierungsprojekt zu Fall bringen. Dass die Rechtsprechung zudem strenger mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne direkten Arztkontakt umgeht, wie es das LAG Hamm entschied, ist ein wichtiges Signal gegen den Missbrauch digitaler Krankschreibungen. Es stellt den Beweiswert der AU wieder auf ein solides Fundament und schützt Arbeitgeber vor unberechtigten Entgeltfortzahlungen.
Ein Fazit für die Praxis
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Jahr 2025 kein Jahr der Ruhe war, sondern eines der Präzisierung. Wir sehen einen klaren Trend hin zu mehr Transparenz, mehr Digitalisierung und einer konsequenten Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten, die jedoch durch klare Anforderungen an die Nachweisbarkeit – etwa bei der Krankschreibung – flankiert werden. Für das kommende Jahr bedeutet dies für Arbeitgeber: Prüfen Sie Ihre Vertragsmuster, digitalisieren Sie Ihre Compliance-Prozesse und stellen Sie sicher, dass Ihre Entgeltstrukturen einer gerichtlichen Prüfung standhalten würden. Das Arbeitsrecht bleibt in Bewegung, und wir sind gut beraten, dieses Tempo mitzugehen.



