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Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Türken im Jahr 2005

Türkische Flagge

Die Unsicherheit rund um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beschäftigt bis heute viele Menschen mit türkischem Hintergrund. Schlagzeilen wie „48.000 Türkischstämmige verlieren deutschen Pass?“ aus dem Jahr 2005 sind bis heute in Erinnerung. Der Grund dafür: Viele Personen hatten ihre türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen, ohne zu wissen, dass dies automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führte – sofern keine Beibehaltungsgenehmigung beantragt worden war. Bis heute fragen sich viele, ob sie selbst betroffen sind und welche Möglichkeiten es gibt, wieder Rechtssicherheit zu erlangen.


Gesetzliche Grundlagen und Hintergründe

Grundsätzlich gilt bereits seit 1914: Wer als Deutscher freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die deutsche automatisch. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn vorab eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde. Bis Ende 1999 existierte jedoch eine besondere Regelung, die sogenannte Inlandsklausel. Diese erlaubte es in Deutschland lebenden Personen, ihre frühere Staatsangehörigkeit wieder anzunehmen, ohne den deutschen Pass zu verlieren. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 01.01.2000 wurde diese Klausel abgeschafft. Viele Menschen setzten jedoch nach 2000 die zuvor erlaubte Praxis fort – oft in Unkenntnis der neuen Rechtslage. Besonders im Zusammenhang mit der türkischen „Rosa Karte“ und der Möglichkeit zur Wiedereinbürgerung kam es zu Missverständnissen. Türkische Konsulate informierten nicht immer korrekt und teils wurden sogar Personenstandsdaten so verändert, dass deutsche Behörden die Wiedereinbürgerung nicht bemerkten. So kam es, dass zahlreiche Betroffene erst Jahre später erfuhren, dass sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten.


Folgen und Handlungsmöglichkeiten

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hat weitreichende Folgen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die eigene Rechtsstellung zu sichern. Wer seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, kann unter Umständen eine Niederlassungserlaubnis beantragen – zum Beispiel, wenn bereits fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt als Deutscher in Deutschland vorlagen. Für Betroffene im Ausland besteht zudem die Option einer Wiedereinbürgerung. Wichtig ist: Die Fristen beginnen nicht schon 2000, sondern erst mit der Kenntnis über den Verlust der Staatsangehörigkeit.

Für Betroffene bedeutet dies: Unsicherheit muss nicht bleiben. Eine Klärung ist über einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt oder die zuständige Auslandsvertretung möglich. Doch die Verfahren sind komplex, und oft hängt viel von den individuellen Umständen ab.


Unterstützung durch spezialisierte Anwälte

Gerade wenn es um so existenzielle Fragen wie den Verlust der Staatsangehörigkeit geht, ist fachkundige Unterstützung entscheidend. Anwälte mit Schwerpunkt im Staatsangehörigkeits- und Migrationsrecht können prüfen, ob tatsächlich ein Verlust eingetreten ist, und die passenden Schritte einleiten – sei es die Feststellung, die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder eine Wiedereinbürgerung. Für viele Mandanten ist dies nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine sehr persönliche Frage, die mit dem Gefühl von Zugehörigkeit und Identität verbunden ist.

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