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Urteil der Woche: Kapazitätsengpässe bei Einbürgerungen kein Grund für Untätigkeit (OVG Münster)

  • Autorenbild: Isabelle Manoli
    Isabelle Manoli
  • vor 5 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
Justizia Statue

Einbürgerungsverfahren in Deutschland können sich oft über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Dies ist allgemein bekannt und wurde bereits in zahlreichen Gerichtsentscheidungen kritisiert. Für viele Antragstellende ist dies frustrierend und belastend. Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. September 2025 (Az. 19 E 359/25) zeigt jedoch erneut, dass Bürger:innen ihre Rechte gegen überlange Bearbeitungszeiten mit der Untätigkeitsklage geltend machen können. Es verdeutlicht außerdem, dass Gerichte zunehmend bereit sind, die Rechte von Antragstellenden aktiv zu schützen und Verzögerungen nicht einfach hinzunehmen.


OVG Münster bestätigt ständige Rechtsprechungslinie

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Kläger seinen Antrag auf Einbürgerung vor fast zwei Jahren eingereicht. Nachdem er alle Unterlagen eingereicht und einen persönlichen Termin wahrgenommen hatte, passierte zunächst nichts. Die Behörde erklärte, dass die Echtheitsprüfung seines irakischen Passes durch eine andere Stelle noch andauere und dass die hohe Zahl der Anträge aufgrund des neuen Staatsangehörigkeitsrechts zu Verzögerungen führe. Dies ist ein typisches Beispiel dafür, wie bürokratische Prozesse Antragstellende oft monatelang in Unsicherheit halten.


Klare Ansage des OVG Münster

Das OVG Münster stellte unmissverständlich fest: Diese Verzögerungen sind kein Grund für Untätigkeit. Auch wenn andere Behörden beteiligt sind oder strukturelle Überlastungen bestehen, muss die entscheidende Behörde sicherstellen, dass das Verfahren zügig abgeschlossen wird. Dauerhafte Verzögerungen seien unzumutbar und verstoßen gegen § 75 VwGO. Das Gericht bestätigt damit eine Rechtsprechungslinie, die auch von zahlreichen anderen Gerichten in der Art verfolgt wird.


Für Einbürgerungsbewerber:innen heißt das konkret: Lange Wartezeiten müssen nicht akzeptiert werden. Wer seit Monaten auf eine Entscheidung wartet, kann eine Untätigkeitsklage einreichen, um die Behörde zur Entscheidung zu zwingen. Das Gericht betont, dass solche Klagen ein legitimes Mittel sind, um den eigenen Anspruch auf rechtzeitige Bearbeitung durchzusetzen. Antragstellende können dadurch aktiv Einfluss auf den Verlauf ihres Verfahrens nehmen, statt passiv auf Entscheidungen zu warten.


Dauerhafte Überlastung ist kein Freibrief

Viele Behörden versuchen, sich hinter internen Verzögerungen, komplexen Verfahren oder Personalengpässen zu verstecken. Das OVG Münster macht deutlich: Komplexität und Überlastung dürfen nicht zulasten der Antragstellenden gehen. Monatelange Verzögerungen sind nicht rechtmäßig – Antragstellende haben Anspruch auf eine zügige Entscheidung. Dieses Urteil stärkt somit die Position der Antragstellenden gegenüber strukturell überlasteten Behörden.


Fazit

Das OVG Münster hat mit seinem Beschluss ein starkes Signal gesetzt: Behörden müssen effizient arbeiten und die Rechte der Bürger:innen respektieren. Dauerhafte Verzögerungen sind nicht akzeptabel, und rechtliche Schritte gegen Untätigkeit sind legitim und wirksam. Wer auf seine Einbürgerung wartet, sollte sich nicht entmutigen lassen – professionelle Unterstützung kann den entscheidenden Unterschied machen. Dieses Urteil zeigt klar, dass Geduld nicht gleich Resignation bedeutet, sondern dass rechtliche Mittel genutzt werden können, um Ansprüche durchzusetzen.

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