Rückstände bei Einbürgerungsanträgen in Magdeburg: Untätigkeitsklage und Einbürgerung Sachsen-Anhalt
- Isabelle Manoli

- vor 4 Stunden
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Die Situation in Magdeburg verdeutlicht, wie sehr sich die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen von Stadt zu Stadt unterscheiden kann. Zum 30. September 2025 lagen nach Angaben der Stadtverwaltung Magdeburg 2.130 Anträge aus den Jahren 2021 bis 2025 vollständig unbearbeitet vor, während 244 Anträge zwar in Bearbeitung waren, der Fortschritt jedoch minimal war. Herausgekommen ist dies durch ein Gerichtsverfahren vor dem OVG Magdeburg: Ein Antrag, der bereits am 6. Januar 2025 gestellt wurde, wurde bis heute nicht einmal begonnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg stellte in einem Beschluss ausdrücklich klar, dass diese Verzögerung nicht dem Antragsteller anzulasten ist. Die Behörde selbst trägt die Verantwortung für die massiven Rückstände, und die lange Wartezeit allein sorgt bereits für Irritationen bei Gericht.
Diese Zahlen spiegeln ein strukturelles Problem wider: Ein erheblicher Teil der Antragsteller muss in Magdeburg Monate, teilweise Jahre, auf eine Bearbeitung warten. Für die Betroffenen bedeutet das nicht nur Unsicherheit, sondern auch spürbare Einschränkungen im Alltag, etwa bei der Arbeitsaufnahme oder der Familienzusammenführung. Gleichzeitig wirft die Situation Fragen nach Effizienz und Ressourcenmanagement innerhalb der Stadtverwaltung auf. Die unbearbeiteten Anträge zeigen, dass Magdeburg hier dringenden Handlungsbedarf hat, wenn das Ziel einer zeitnahen Einbürgerung erreicht werden soll.
Bearbeitungszeiten: Kürzer als bislang angenommen
Die Diskussion um angemessene Bearbeitungszeiten spielt in Magdeburg eine zentrale Rolle. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor argumentiert, dass Bearbeitungszeiten von bis zu 18 Monaten in Einzelfällen als angemessen gelten könnten. Das OVG Magdeburg widerspricht dieser Annahme deutlich. Nach den Darstellungen der Behörde dauert die Bearbeitung eines Antrags im Regelfall mindestens drei Monate, abhängig von der Komplexität des Einzelfalls, der Mitwirkung des Antragstellers und der beteiligten Behörden. Damit wird klar, dass die bisherigen langen Wartezeiten nicht einfach als unvermeidlich hingenommen werden können.
Das Gericht betont außerdem, dass die Behörde verpflichtet ist, die Verfahren in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten, um Gleichbehandlung sicherzustellen. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass einzelne Antragsteller übermäßig benachteiligt werden. Für die Antragsteller bedeutet dies konkret: Wer seit Monaten oder Jahren auf eine Einbürgerung wartet, kann sich auf eine rechtlich fundierte Bearbeitung verlassen und auf Untätigkeitsklagen zurückgreifen, um die Verwaltung zur Bearbeitung zu verpflichten.
Neue Möglichkeiten durch das OVG-Urteil
Das Urteil des OVG Magdeburg eröffnet den Antragstellern konkrete Handlungsspielräume. Untätigkeitsklagen werden ausdrücklich als Mittel anerkannt, wenn die Behörde Anträge über längere Zeit unbearbeitet lässt. Gleichzeitig stellt das Gericht klar, dass ein „grenzenloser“ Personalaufbau zwar nicht verlangt wird, aber eine ausreichende personelle Ausstattung notwendig ist, um die Interessen der Antragsteller zu wahren. Die Entscheidung zeigt: Die Verwaltung darf Bearbeitungsstau nicht auf organisatorische Engpässe schieben, sondern muss für eine zeitnahe Bearbeitung sorgen.
Für Magdeburg bedeutet dies, dass Antragsteller, die seit Jahren auf eine Einbürgerung warten, nun auf Grundlage des Urteils aktiv werden können. Sie können gerichtliche Schritte einleiten, um ihre Verfahren zu beschleunigen. Gleichzeitig setzt das Urteil ein wichtiges Signal für die Behörde: Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen muss transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit den Interessen der Antragsteller erfolgen.
Fazit: Chancen für Antragsteller in Magdeburg
Die Lage in Magdeburg zeigt deutlich, dass über 2.000 unbearbeitete Einbürgerungsanträge und monatelange Wartezeiten kein Einzelfall sind, sondern ein strukturelles Problem der Verwaltung darstellen. Das OVG-Urteil betont jedoch, dass die bisherigen langen Fristen nicht als unvermeidlich gelten. Bearbeitungszeiten müssen deutlich kürzer sein, und Antragsteller haben das Recht, auf eine zügige Bearbeitung zu bestehen. Für alle, die sich in Magdeburg um die deutsche Staatsangehörigkeit bemühen, bietet die Entscheidung damit eine neue Perspektive: Sie können ihre Rechte durchsetzen und darauf hoffen, dass die Verwaltung ihre Verfahren künftig effizienter und gerechter gestaltet.
Quelle: OVG Magdeburg, Beschl. v. 7.11.2025 – 3 O 129/25, BeckRS 2025, 32283.



