Visumstermin: Was ist eine Terminwarteliste?
- VISAGUARD Sekretariat

- vor 7 Minuten
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Wer heute ein Visum für Deutschland beantragt, trifft in vielen deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) nicht mehr auf einen freien Terminkalender, sondern auf ein bürokratisches Konstrukt namens Terminwarteliste. Was auf den ersten Blick wie ein geordnetes Verfahren zur Bewältigung hoher Antragszahlen wirkt, erweist sich bei genauerer juristischer Betrachtung oft als eine Kapitulationserklärung des Staates vor seinen eigenen Verwaltungsaufgaben. Aus unserer täglichen Praxis als Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass diese Listen für die Betroffenen weit mehr sind als nur eine Wartezeit; sie sind eine massive Hürde, die Karrieren, Familienzusammenführungen und dringende persönliche Vorhaben über Monate oder gar Jahre hinweg blockiert.
Warteliste offenbart Organisationsdefizit
Die Einrichtung einer Terminwarteliste ist im Grunde das offene Eingeständnis der jeweiligen Botschaft, dass eine reguläre Terminvergabe aufgrund eines strukturellen Organisationsdefizits nicht mehr möglich ist. Es ist die Dokumentation eines Zustands, in dem die personellen und sächlichen Mittel der Behörde nicht ausreichen, um den gesetzlichen Auftrag in angemessener Zeit zu erfüllen. Während der Gesetzgeber klare Rahmenbedingungen für die Einwanderung und Visaerteilung geschaffen hat, scheitert die Umsetzung oft schon an der Türschwelle der Konsulate. Wir beobachten mit Sorge, dass diese Listen nicht als vorübergehende Notlösung, sondern als dauerhaftes Instrument etabliert wurden, um den Mangel an Ressourcen auf dem Rücken der Antragsteller zu verwalten. Dies ist insbesondere bei den sowieso sehr schlecht arbeitenden und vom Auswärtigen Amt vernachlässigten Botschaften in Moskau, Islamabad oder Teheran der Fall.
Die Realität der Wartezeiten: Ein Geduldsspiel ohne Ende
Die Zeiträume, über die wir hier sprechen, sind alles andere als geringfügig. In vielen populären Vertretungen ist es mittlerweile keine Seltenheit mehr, dass Antragsteller ein bis zwei Jahre auf dieser Liste verharren, ohne auch nur die Gelegenheit zu erhalten, ihre Unterlagen persönlich vorzulegen. Für einen Fachkräfterekruten, dessen Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet ist, oder für Ehepartner, die seit Monaten getrennt leben, ist eine solche Zeitspanne schlichtweg unzumutbar. Das Problem verschärft sich dadurch, dass die Warteliste oft keinerlei Transparenz bietet. Man befindet sich in einem digitalen Wartesaal ohne Anzeige, wann die Tür sich öffnen wird. Diese Ungewissheit führt zu einer rechtlichen Lähmung, da ohne Termin kein förmlicher Antrag gestellt werden kann – so zumindest die Sichtweise vieler Behörden (siehe hierzu aber unseren Fachbeitrag zur Stellung eines schriftlichen Visumantrags).
Der rechtliche Hebel: Die Untätigkeitsklage als Ausweg
Hier setzt unsere anwaltliche Intervention an, denn die Rechtslage ist deutlich vorteilhafter für die Antragsteller, als es die Praxis der Botschaften vermuten lässt. Das deutsche Verwaltungsrecht sieht in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung vor, dass eine Untätigkeitsklage erhoben werden kann, wenn über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden worden ist. Die Faustregel besagt hierbei, dass nach drei Monaten Untätigkeit der Rechtsweg offensteht. Die Krux an den Wartelisten ist oft der Versuch der Botschaften, den Beginn dieser Frist zu verhindern, indem sie die förmliche Entgegennahme des Antrags verweigern. Doch rechtlich kann argumentiert werden, dass bereits das Verlangen nach einem Termin und die Eintragung in die Liste als Beginn des Verfahrens zu werten sind, wenn der Staat den Zugang zum Verfahren durch seine eigene Organisation vereitelt. Im besten Fall wurde natürlich ein schriftlicher Visumantrag gestellt (z.B. per Post, E-Mail oder über das Kontaktformular der Botschaft).
Warum das Einklagen des Termins oft der einzige Weg ist
In vielen Fällen ist der Gang zum Verwaltungsgericht Berlin – welches für Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes zuständig ist – nicht nur eine Option, sondern die einzige Möglichkeit, den Prozess überhaupt in Gang zu setzen. Wir erleben immer wieder, dass erst der Druck einer Klage oder deren fundierte Androhung dazu führt, dass plötzlich Kapazitäten frei werden. Das Argument der Überlastung der Behörde wird von den Gerichten nur sehr eingeschränkt als „zureichender Grund“ für die Verzögerung anerkannt. Ein chronisches Organisationsdefizit entbindet den Staat nicht von seiner Pflicht, rechtsstaatliche Verfahren in einem angemessenen Zeitrahmen zu garantieren. Wer wartet, verliert wertvolle Zeit; wer klagt, erzwingt die Einhaltung seiner Rechte.
Fazit und Handlungsempfehlung
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Terminwartelisten ein Symptom für ein überfordertes System sind, das die Last der Bürokratie einseitig auf die Bürger und Antragsteller abwälzt. Aus anwaltlicher Sicht sind diese Listen kein hinzunehmendes Schicksal, sondern eine rechtlich angreifbare Verzögerungstaktik. Wenn Sie bereits seit mehreren Monaten auf einen Termin warten oder absehbar ist, dass die Warteliste Ihre Pläne zunichtemacht, sollten Sie nicht untätig bleiben. Die Untätigkeitsklage ist ein scharfes Schwert, um das staatliche Organisationsdefizit zu überbrücken und Ihr Recht auf eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Visumantrags durchzusetzen. Wir raten dazu, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um die Fristen zu wahren und den Druck auf die Botschaft rechtssicher zu erhöhen.



