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Scheinselbstständigkeit von Freiberuflern: Ein Sturm im Wasserglas?


Wenn große Medien das Thema Freiberuflichkeit aufgreifen, greifen sie gerne zu den ganz großen Vokabeln. Da ist von „Fiasko“, „Tragödien“ und „existenzbedrohenden Ruinen“ die Rede. Die Botschaft, die beim Leser hängen bleibt, ist fatal: Wer sich als Freelancer selbstständig macht, begibt sich angeblich in eine rechtliche Grauzone, die früher oder später im Desaster endet. Wir als spezialisierte Anwaltskanzlei verfolgen diese Berichterstattung mit einer Mischung aus Skepsis und Verwunderung. Denn während die Einzelfälle, die dort präsentiert werden, ohne Frage schmerzhaft sind, wird ein verzerrtes Bild der Realität gezeichnet. Es entsteht der Eindruck eines flächendeckenden Systemfehlers, dabei erleben wir in der täglichen Praxis oft das Gegenteil: Ein funktionierendes Rechtssystem, das klare Leitplanken bietet – man muss sie nur kennen und nutzen. Die Erzählung vom Ende der Freiberuflichkeit aufgrund von Scheinselbstständigkeit ist in unseren Augen ein klassischer Sturm im Wasserglas, der die tatsächlichen Chancen am Markt unnötig verschleiert.


Die Konstruktion einer Krise: Wenn Missbrauch zur Norm erklärt wird

Es ist wichtig, die Intention hinter dramatischen Artikeln über Scheinselbstständigkeit kritisch zu hinterfragen. Oft wird ein Modell beschrieben, das mit echtem Freelancing wenig zu tun hat. Wenn Unternehmen gezielt versuchen, Sozialabgaben einzusparen, indem sie Arbeitnehmer, die weisungsgebunden und fest integriert sind, einfach als „frei“ deklarieren, dann ist das kein Problem des Freelancings an sich. Es ist schlichtweg ein bewusster Regelverstoß. Das Problem wird jedoch künstlich vergrößert, wenn diese schwarzen Schafe als stellvertretend für eine ganze Branche herangezogen werden. Wir beobachten, dass durch diese mediale Verkürzung eine Angstkultur geschaffen wird, die vor allem jene verunsichert, die sauber arbeiten wollen. Wer seine Selbstständigkeit professionell aufstellt, mehrere Auftraggeber hat, eigene Betriebsstätten nutzt und unternehmerisch auftritt, hat in Deutschland ein sehr hohes Maß an Sicherheit. Die „Grauzone“, von der so oft die Rede ist, ist für informierte Akteure meistens ziemlich hell und klar definiert.


Das Herrenberg-Urteil und die Kunst der Differenzierung

Häufig wird das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2022 als der endgültige Sargnagel für freie Mitarbeit zitiert. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Auch hier wurden lediglich Kriterien geschärft, die für eine ordentliche Abgrenzung schon lange von Bedeutung waren. Dass die Politik für bestimmte Bereiche wie Lehrtätigkeiten Übergangsfristen bis 2027 einräumt, ist kein Zeichen für ein Scheitern des Systems, sondern für einen geordneten Anpassungsprozess in speziellen Nischen. Die allgemeine Verunsicherung im Markt ist oft weniger auf die Rechtsprechung selbst zurückzuführen als auf die Art und Weise, wie sie interpretiert wird. Wer die Regeln befolgt und seine Verträge sowie die gelebte Praxis regelmäßig überprüft, für den hat sich die Rechtslage nicht dramatisch verschlechtert. Das „Strukturproblem“, das medial heraufbeschworen wird, ist oft eher ein Informationsdefizit aufseiten der Beteiligten.


Warum professionelle Freelancer wenig zu befürchten haben

Ein wesentlicher Punkt in der aktuellen Debatte wird oft übersehen: Der deutsche Arbeitsmarkt ist weitaus moderner und anpassungsfähiger, als die Kritiker behaupten. Wir sehen in unserer Beratungspraxis regelmäßig, dass Projekte erfolgreich und rechtssicher abgewickelt werden. Das Risiko einer Nachzahlung ist für jene, die sich nicht am Rande der Legalität bewegen, minimal. Wenn Auftraggeber jetzt vorsichtiger werden, ist das per se nichts Schlechtes – es führt zu einer Professionalisierung der Beauftragungsprozesse. Freelancer, die als echte Experten auftreten und ihre unternehmerische Freiheit auch wirklich leben, sind für die Wirtschaft unverzichtbar. Sie zahlen keinen „Preis“ für ihre Flexibilität, sondern genießen die Vorteile eines Marktes, der Know-how und Agilität honoriert. Das Schreckgespenst der Scheinselbstständigkeit trifft in der Regel nur jene, die die grundlegenden Hausaufgaben der Existenzgründung ignoriert haben.


Fazit: Professionalität ist der beste Rechtsschutz

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das „Freelancing-Fiasko“ weitgehend ein herbeigeschriebenes Problem ist. Die mediale Fokussierung auf dramatische Einzelfälle verstellt den Blick auf die Millionen von reibungslos funktionierenden Geschäftsbeziehungen zwischen Solo-Selbstständigen und ihren Kunden. Wir brauchen keine Angst vor der Zukunft zu haben, sondern lediglich ein Bewusstsein für die bestehenden Regeln. Ein Arbeitsmarkt, der sich zwischen Festanstellung und vermeintlicher Illegalität entscheiden muss, existiert so nicht – es gibt einen breiten, legalen Raum für echte unternehmerische Freiheit. Wer sich an die Kriterien hält und seine Tätigkeit transparent gestaltet, kann die Chancen der modernen Erwerbswelt voll ausschöpfen, ohne um seine Existenz bangen zu müssen. Das System ist nicht kaputt; es verlangt lediglich nach Professionalität und Klarheit auf beiden Seiten.


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