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Sperrkonto auflösen: Wie funktioniert es?

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Visum Studium: So lösen Sie das Sperrkonto wieder auf

Wer ein Sperrkonto für seinen Visumantrag eröffnet hat, steht spätestens nach Abschluss des Aufenthalts in Deutschland vor der Frage: Wie löse ich mein Sperrkonto wieder auf? Entscheidend ist dabei, ob man tatsächlich nach Deutschland eingereist ist, ein Visum erhalten, es genutzt oder vielleicht sogar zurückgezogen hat. Denn je nach Fall ist eine andere Behörde für die Freistellung des gesperrten Betrags zuständig – entweder die deutsche Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde in Deutschland.


Zustimmung zur Auflösung des Sperrkontos

Aus zivilrechtlicher Sicht benötigt die Zustimmung zur Auflösung eines Sperrkontos eine einseitige Erklärung desjenigen, zu Gunsten dessen der Sperrvermerk eingetragen wurde – in der Regel also eine deutsche Behörde oder Auslandsvertretung. Das Sperrkonto beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber und der Bank, in der geregelt ist, dass bestimmte Geldbeträge nur mit Zustimmung einer benannten Stelle – meist zur Sicherstellung des Lebensunterhalts im Visumverfahren – freigegeben werden dürfen. Erst mit dem Vorliegen der Freigabebescheinigung entfällt die Sperrwirkung, und die Bank wird zivilrechtlich berechtigt, über das Guthaben zu verfügen. Ohne diese Zustimmung darf die Bank das Guthaben grundsätzlich nicht freigeben. Die Freigabe ist somit nicht nur verwaltungsrechtlich, sondern auch zivilrechtlich von erheblicher Bedeutung.


Wer muss für Auflösung Sperrkonto zustimmen?

Wurde das Visum beispielsweise nie genutzt oder der Antrag zurückgezogen, kann die zuständige Auslandsvertretung eine sogenannte konsularische Bescheinigung zur Aufhebung des Sperrvermerks ausstellen. Auch wenn ein Visumantrag abgelehnt wurde oder man nach Einreise das Land wieder verlassen hat, bevor eine Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde erteilt wurde, reicht in vielen Fällen ein Nachweis wie der Ablehnungsbescheid oder der Vermerk im Reisepass. Die konsularische Bescheinigung kann dann direkt bei der Bank in Deutschland vorgelegt werden, um das gesperrte Guthaben freizugeben.


Zustimmung Auflösung Sperrkonto in Deutschland

Hat man jedoch bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten – etwa nach erfolgreichem Visumantrag und Anmeldung bei der Ausländerbehörde –, ist nicht mehr das Konsulat zuständig. In diesem Fall muss man sich an die Ausländerbehörde am letzten deutschen Wohnort wenden, um die notwendige Bescheinigung zu erhalten.


Die Antragstellung für die Freigabe des Sperrkontos ist immer nur persönlich möglich – entweder durch die betroffene Person selbst oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person. Benötigt werden unter anderem ein ausgefülltes Antragsformular (auf Deutsch oder Englisch), ein Nachweis über das aufzulösende Sperrkonto sowie der Originalreisepass. Ist der Pass verloren gegangen, kann auch eine polizeiliche Verlustanzeige zusammen mit einer Kopie des alten Visums eingereicht werden.


Fazit zur Auflösung des Sperrkontos

Wer sein Sperrkonto auflösen möchte, sollte also genau prüfen, welche Behörde zuständig ist, welche Unterlagen erforderlich sind und wie der Antrag korrekt gestellt werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass der gesperrte Betrag zeitnah freigegeben wird – und das Kapitel Sperrkonto endgültig abgeschlossen werden kann.


Sie benötigen ein Sperrkonto, das von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt für die Mandatsarbeit in der Regel Fintiba und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie einen Sperrkonto-Vertrag über diesen Link abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Aus Transparenzgründen weisen wir darauf hin, dass es auch andere Sperrkonto-Anbieter gibt.

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