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Auslandsüberweisungen und Geldwäscheverdacht - Risiken für internationale Studenten und Fachkräfte


Internationale Studenten und Fachkräfte kennen die Herausforderung: Tausende Kilometer trennen sie von der Familie, Zeitverschiebungen erschweren die Planung und digitale Kommunikation stockt. Angehörige - besonders Eltern - wollen ihre Kinder unterstützen, etwa durch Überweisungen für Studiengebühren, Miete oder Alltagskosten. Insbesondere internationale Studenten sind teilweise zwingend auf regelmäßige Unterstützungsleistungen der Eltern angewiesen, wenn kein Sperrkonto besteht (Lebensunterhaltssicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). An ein strafrechtliches Risiko, Polizei oder einen Geldwäscheverdacht denkt niemand. Doch genau so ein Fall hat uns nun erreicht.


Fallbeispiel: Von Familienhilfe zur LKA-Vorladung

Der Fall, der uns unterkam, wirkt zunächst harmlos: Eltern aus einem Risikoland (etwa Iran, Nigeria, Syrien) weisen ein örtliches Geschäft an, eine Monatsmiete von 500 Euro als Auslandsüberweisung für den Sohn an den Vermieter in Deutschland zu schicken. Plötzlich meldet sich das LKA mit einer Vorladung: Geldwäscheverdacht! Was den Eltern nicht bewusst war: Im Hintergrund laufen versteckte Geldwäschepräventionsprozesse und eine Bank hatte den Transfer aus einem Hochrisikoland an die Finanzaufsicht FIU gemeldet. Die Polizei wittert verbotene Transkationen (sogenanntes Hawala Banking Muster) und wird aktiv.

 

Von diesem Problem können nicht nur Studenten betroffen sein. Ähnliches kann auch bei Fachkräften geschehen: Ausländer überweisen beispielsweise aus der Türkei oder Pakistan Geld nach Deutschland, was eine FIU-Meldung der Bank auslöst. Per Post kommt dann eine Vorladung als Zeuge oder Beschuldigter in einem Strafverfahren. Gerade eine Zeugenvorladung wirkt zunächst harmlos, sollte aber nicht unterschätzt werden. Strafrechtlich geht es meist um zwei Vorwürfe: Unerlaubte Zahlungsdienste (§ 63 ZAG) und Geldwäsche (§ 261 StGB).


Überweisung nach Deutschland und Strafbarkeit nach ZAG

Den Betroffenen ist dabei oft garnicht bewusst, dass sie falsch handeln. Im Heimatland werden beispielsweise sogenannte "Exchange Shops" als seriös wahrgenommen - die deutschen Finanzbehörden sehen hingegen im schlimmsten Fall einen illegalen Zahlungsdienstleister (§ 63 ZAG). Fachkräfte und Studenten sind allerdings selten unmittelbar an unerlaubten Zahlungsdienstleistern (§ 63 ZAG) wie Hawala-Banking beteiligt. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich dies deshalb oft unproblematisch klarstellen. § 63 ZAG richtet sich gegen die Erbringer des unerlaubten Zahlungsdienstes und nicht gegen den Zahlungsempfänger (siehe dazu etwa OLG Düsseldorf, 24.10.2022 - III-1 Ws 131/22). Auch der Polizei geht es weniger um leichtgläubige Nutzer als vielmehr um die dahinterstehenden Netzwerke, was oft eine außergerichtliche Klärung der Tatvorwürfe ermöglicht.


Leichtfertige Geldwäsche § 261 StGB

Der Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 Abs. 6 StGB) bedarf jedoch eines gewissen anwaltlichen Fingerspitzengefühls. Hier geht es darum, ob der Empfänger die illegale Herkunft des Geldes hätte erkennen können. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Herkunftsland, der Auswahl des konkreten Zahlungsdienstleisters oder der Formulierung der Nachricht an die Eltern. Besonders Menschen, die mit der deutschen Sprache noch nicht in all ihren Feinheiten vertraut sind, stellen später schmerzhaft fest, dass sich ihre Aussage nicht so in den Akten wiederfindet, wie sie eigentlich gemeint war. Kleinigkeiten können hier oft erhebliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall Relevanz für eine Ausweisung haben. Neben einer Verurteilung kann es zu empfindlichen Maßnahmen wie Kontosperrungen, Beschlagnahme von Vermögenswerten und Hausdurchsuchungen kommen.


Was tun bei Vorladung?

Doch wie geht man mit diesen Fällen als Betroffener um? Viele aufrichtige und ehrliche Menschen verspüren bei einer Vorladung den starken Drang, den Vorwurf von sich und ihrer Familie abzuwenden. Sie denken etwa "ich habe ja nichts falsch gemacht, ich muss es nur erklären". Wichtig: Folgen Sie diesem Impuls nicht und bleiben Sie ruhig. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht (§ 136 StPO). Auch wenn Studenten und Fachkräfte oft ohne Eigenverschulden Teil von Ermittlungen werden, ist es wichtig an diesem Punkt unverzüglich anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen und sich vorher nicht zu äußern. Oft ist in diesen Fällen eine Akteneinsicht geboten, bevor gehandelt wird.


Prävention gegen Geldwäscheverdacht

Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, hilft es sich über zugelassene Zahlungsdienstleister zu informieren und danach auszusuchen. Wenn Ihre Angehörigen die Überweisung zu einem konkreten Zweck (Miete, Geburtstag, Studiengebühren, Taschengeld) vornehmen, sollte dieser Zweck angegeben sein. Ebenso erregen besonders hohe oder ungewöhnlich viele Transaktionen Aufsehen. Auch eine saubere Dokumentation und Aufbewahrung Ihrer Unterlagen kann viele Situationen entschärfen. Außerdem sollten Sie Blick haben, ob Ihre Angehörigen in einem Hochrisikoland leben. In diesen Fällen kann schon ein Verdacht zu Nachteilen führen. Gleichzeitig lassen sich viele Konstellationen durch eine professionelle Kommunikation mit den Behörden entschärfen. Dafür und um so früh wie möglich die optimale Strategie zu finden, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen spezialisierten Anwalt wenden.


Fazit Geldüberweisung nach Deutschland Ausländer Strafrecht

Was als familiäre Selbstverständlichkeit beginnt, kann in Deutschland schnell strafrechtliche Relevanz entfalten. Internationale Studierende und Fachkräfte bewegen sich bei Auslandsüberweisungen häufig in einem rechtlich sensiblen Bereich, ohne sich dessen bewusst zu sein. Gerade Transfers aus sogenannten Hochrisikoländern können automatisierte Geldwäscheprüfungen auslösen und zu polizeilichen Ermittlungen führen – selbst dann, wenn es sich um legitime und notwendige Unterstützungsleistungen der Familie handelt. Die Erfahrung zeigt: Unbedachte Erklärungen, vorschnelle Aussagen oder informelle Zahlungswege können die Situation erheblich verschärfen. Umso wichtiger sind Prävention, Transparenz bei Zahlungszwecken, die Nutzung regulierter Zahlungsdienstleister und ein besonnenes Verhalten im Ernstfall. Wer frühzeitig rechtlichen Rat einholt und seine Rechte kennt, kann unnötige strafrechtliche Risiken vermeiden und die eigene aufenthaltsrechtliche Position wirksam schützen.

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