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Sperrkonto: Wofür wird es beim Visum benötigt?

  • Autorenbild: VG3
    VG3
  • 6. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Wer als internationaler Student*in nach Deutschland kommt, muss der Botschaft bereits bei der Visumsbeantragung belegen, dass der Lebensunterhalt für ein ganzes Jahr gesichert ist.  So schreibt es § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG vor (sog. Lebensunterhaltssicherung). Der gängigste Nachweis für die Lebensunterhaltssicherung für ausländische Studenten heißt Sperrkonto – oft auch “Blocked Account” genannt. Dabei wird ein bestimmter, derzeit bei rund 11.208 € (12 × 934 €) liegender Betrag einmalig eingezahlt und anschließend monatlich in festen Raten freigegeben. Warum das so ist, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche Alternativen es gibt, erfährst du hier.


Rechtliche Hintergründe eines Sperrkontos

Die Verpflichtung, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, ist im deutschen Aufenthaltsrecht ein zentraler Pfeiler: § 2 Abs. 3 AufenthG definiert die “Sicherung des Lebensunterhalts” als Voraussetzung für die Erteilung fast aller Aufenthaltstitel. Für Arbeitsmigranten gilt beispielsweise, dass der Lebensunterhalt in der Regel als gesichert gilt, wenn ein Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Beim Schengen-Visum hingegen muss der Lebensunterhalt häufig durch Kontoauszüge, eine Reisekrankenversicherung oder eine Verpflichtungserklärung einer einladenden Person nachgewiesen werden. Und beim Studienvisum ist eben ein Sperrkonto erforderlich.


Der Gesetzgeber will mit der Regelung zur Lebensunterhaltssicherung letztendlich verhindern, dass Studierende nach Deutschland einreisen, hier aber kein Geld mehr für Miete, Krankenversicherung oder Lebensmittel haben. Das würde sonst das Sozialsystem belasten – und genau das soll vermieden werden. Für angehende Bachelor‑, Master‑ oder Sprachstudierende bleibt daher kaum eine Wahl: Ohne Sperrkonto oder gleichwertigen Finanzierungsnachweis gibt es kein Visum.


Verfahren für das benötigte Sperrkonto

Die Eröffnung des Sperrkontos erfolgt in der Regel über digitale Anbieter wie Fintiba, die es ermöglichen, das Konto schnell und unkompliziert aus dem Heimatland einzurichten. Nachdem die Identität erfolgreich überprüft wurde, wird der geforderte Gesamtbetrag – meist für ein ganzes Jahr – auf das Konto eingezahlt. Das Besondere am Sperrkonto ist, dass das Geld zunächst blockiert bleibt. Erst nach der Einreise nach Deutschland werden monatlich feste Beträge (ca. 900 Euro) zur Deckung des Lebensunterhalts auf ein reguläres deutsches Girokonto überwiesen. Dies stellt sicher, dass der Aufenthalt in Deutschland finanziell gesichert ist. Die offizielle Bestätigung über das eingerichtete Sperrkonto dient als Nachweis gegenüber der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Visumverfahren. Auch nach der Einreise wird dieser Nachweis häufig von der Ausländerbehörde eingefordert, zum Beispiel bei der Verlängerung des Aufenthalts oder bei anderen aufenthaltsrechtlichen Verfahren.


Gibt es Alternativen zum Sperrkonto?

Ja, es gibt Alternativen zum klassischen Sperrkonto, doch sie sind in der Praxis oft schwerer umsetzbar. Wenn die Eltern über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen, können sie sich gegenüber dem deutschen Staat offiziell verpflichten, für sämtliche Lebenshaltungskosten ihres Kindes aufzukommen. Auch ein Vollstipendium – zum Beispiel vom DAAD – kann das Sperrkonto vollständig ersetzen. Die deutschen Ausländerbehörden akzeptieren auch regelmäßige internationale Überweisungen der Eltern. Voraussetzung ist allerdings ein durchgehender Nachweis über monatliche Daueraufträge. 


Fazit

Das Sperrkonto bleibt der schnellste und verlässlichste Weg, um die Lebensunterhaltssicherung nachzuweisen. Anbieter wie Fintiba punkten mit digitaler Abwicklung, englischsprachigem Support und Kooperationen mit deutschen Banken. Auch wenn die Bindung einer fünfstelligen Summe zunächst abschreckend wirkt, schafft das Sperrkonto Planungssicherheit – für Studierende ebenso wie für den deutschen Staat. Wer frühzeitig eröffnet und alle Unterlagen vollständig einreicht, legt damit den Grundstein für einen erfolgreichen Visumsantrag und einen entspannten Start ins Studentenleben in Deutschland.


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