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Studentenvisum Berlin: Wie weiß ich, ob eine Hochschule anerkannt ist?


Viele internationale Studenten oder Studieninteressiere fragen sich, ob ihre jeweiligen Studienprogramme überhaupt anerkannt sind. Der rechtliche Ankerpunkt für internationale Studierende ist der § 16b des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Paragraf regelt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums. Das Gesetz ist hierbei jedoch sehr präzise: Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn es sich um ein Studium an einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung handelt. Für die Ausländerbehörden ist dies eine binäre Entscheidung. Existiert keine staatliche Anerkennung durch das zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes, wird die Einrichtung aufenthaltsrechtlich schlichtweg nicht als Hochschule im Sinne des Gesetzes akzeptiert. Das Studium dort gilt dann rechtlich gesehen nicht als Studium, und der Anspruch auf das Visum erlischt meist.


Beispiel "Berlin College of Business and Technology"

Ein prägnantes Beispiel aus unserer aktuellen Beratungspraxis verdeutlicht die Problematik. Ein Mandant absolvierte ein Masterstudium am sogenannten „Berlin College of Business and Technology“. Die Struktur klang modern: Ein Tag Präsenzunterricht in Berlin, der Rest online – ideal für die heutige Zeit. Doch die Ausländerbehörde lehnte die Verlängerung des Aufenthaltstitels ab. Bei unserer rechtlichen Prüfung stellte sich heraus, dass diese Einrichtung weder eine staatliche Hochschule gemäß § 1 des Berliner Hochschulgesetzes ist, noch auf der offiziellen Liste der staatlich anerkannten privaten Hochschulen des Landes Berlin geführt wird. Selbst eine Einordnung als „sonstige nichtstaatliche Bildungseinrichtung im Hochschulbereich“ schlug fehl. Wer an einer solchen Institution eingeschrieben ist, riskiert nicht nur seine investierte Zeit und Studiengebühren, sondern bricht unwissentlich das Aufenthaltsrecht, da die Grundlage für den § 16b AufenthG fehlt.


So prüfen wir die Seriosität einer Berliner Hochschule

Um solche existenzbedrohenden Fehler zu vermeiden, ist ein Blick in die offiziellen Register des Landes Berlin unerlässlich. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege führt eine abschließende Liste aller staatlich anerkannten Hochschulen in freier Trägerschaft. Namen wie die Akkon Hochschule, die Berlin International University of Applied Sciences, die Hertie School oder die Medical School Berlin (MSB) sind dort klar verzeichnet. Diese Institutionen haben das Recht, Prüfungen abzunehmen und akademische Grade zu verleihen, die denen staatlicher Universitäten gleichgestellt sind. Nur wer an einer dieser gelisteten Einrichtungen oder an den großen staatlichen Universitäten wie der FU, HU oder TU Berlin studiert, ist auf der sicheren Seite. Wir raten jedem Studieninteressierten dringend, vor der Unterschrift unter einen Studienvertrag oder der Zahlung von Gebühren die Datenbanken der Senatsverwaltung sowie das Portal „Anabin“ zu konsultieren.


Die Tücke der "Zweigstellen" und Fernstudienmodelle

Berlin ist zudem ein Magnet für Niederlassungen von Hochschulen, die ihren Hauptsitz in anderen Bundesländern oder gar im Ausland haben. Dies macht die Prüfung für Laien oft kompliziert. Eine private Hochschule kann in Berlin lehren, unterliegt aber möglicherweise der Rechtsaufsicht eines anderen Bundeslandes. In solchen Fällen muss die Anerkennung im Herkunftsbundesland zweifelsfrei nachgewiesen werden. Kritisch wird es zudem bei Modellen, die fast ausschließlich online stattfinden oder bei denen die Präsenzzeiten nur pro forma existieren. Die Ausländerbehörden prüfen heute sehr genau, ob ein tatsächliches Präsenzstudium vorliegt, das die Anwesenheit in Deutschland rechtfertigt. Wenn eine Einrichtung bereits in der internen Kommunikation der Behörden als „problematisch“ markiert ist, geraten alle dort eingeschriebenen Studierenden unter Generalverdacht. Besondere Aufmerksamkeit hatte hier gerade der sogenannte IU-Skandal erregt.


Fazit: Rechtssicherheit vor Studienbeginn schaffen

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Wahl der Hochschule für internationale Studierende weit mehr ist als eine akademische Entscheidung – sie ist eine fundamentale aufenthaltsrechtliche Weichenstellung. Ein klangvoller englischer Name oder ein modernes Marketing ersetzen niemals die staatliche Anerkennung nach dem Berliner Hochschulgesetz. Wenn die Ausländerbehörde die Anerkennung erst einmal verneint hat, ist der Rechtsweg oft steinig und die Erfolgsaussichten ohne eindeutigen Status der Hochschule gering. Wir empfehlen daher: Vertrauen Sie nicht allein auf die Aussagen der Bildungsträger, sondern prüfen Sie die offiziellen Listen der Landesregierung oder lassen Sie den Status der Einrichtung durch uns rechtlich verifizieren. Nur eine staatlich anerkannte Hochschule garantiert Ihnen den Schutz des § 16b AufenthG und damit Ihre Zukunft in Deutschland.


Zur Liste der anerkannten Hochschulen in Berlin gehts hier: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/einrichtungen/hochschulen/private-hochschulen/

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