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Kleinkrieg zwischen der IU - University of Applied Sciences for International Students und dem Landesamt für Einwanderung (LEA)

Logo der IU Berlin

In Berlin häufen sich derzeit Fälle, in denen internationalen Studierenden die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels für das Studium verweigert wird – obwohl sie längst im Land sind, erfolgreich studieren und bisher rechtmäßig alle Anforderungen erfüllt haben. Besonders betroffen sind Studierende der IU Internationalen Hochschule. Ihnen wird plötzlich vorgeworfen, ihr Studium sei kein „Präsenzstudium“ im Sinne des § 16b Aufenthaltsgesetz – obwohl sie seit Jahren ganz normal in Deutschland studieren. Was nach einer bürokratischen Spitzfindigkeit klingt, hat für viele Betroffene dramatische Folgen: Der weitere Studienverlauf ist blockiert, die Aufenthaltserlaubnis läuft aus, und in manchen Fällen droht die Ausreise. Wir fassen zusammen, was passiert ist – und welche Lösungsansätze es gibt.


Was ist in den “IU-Fällen” passiert?

Seit ein paar Jahren bietet die IU  (IU - University of Applied Sciences for International Students) mehrere internationale Studienprogramme an, die nach einem speziellen Lernmodell organisiert sind – eine Kombination aus Präsenzveranstaltungen am Campus und digitalen Lehrformaten. Dieses Konzept wurde durch die Covid-Pandemie verstärkt und wurde zunächst von offiziellen Stellen akzeptiert. In den Folgejahren erhielten zahlreiche Studierende auf dieser Grundlage Visa und Aufenthaltstitel, um ihr Studium in Deutschland aufzunehmen.


Doch seit etwa einem Jahr lehnt das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) zunehmend Anträge auf Verlängerung dieser Aufenthaltstitel ab. Die Begründung: Das Studium sei „kein Präsenzstudium“, da ein Teil der Veranstaltungen online stattfinde. Damit fehle der Aufenthaltszweck nach § 16b Abs. 1 AufenthG. Obwohl das Landesamt für Einwanderung (LEA) über längere Zeiträume entsprechende Aufenthaltstitel erteilt und verlängert hatte, änderte die Behörde auf einmal ihre Auffassung - obwohl sich an den Studiengängen und den Studenten nichts geändert hatte. Dennoch wird plötzlich eine neue Rechtsauffassung vertreten – mit gravierenden Folgen für die Studierenden.


Ist das Landesamt für Einwanderung in den IU-Fällen im Recht?

Ob die Berliner Ausländerbehörde in den IU-Fällen rechtmäßig handelt ist umstritten. § 16b Abs. 1 AufenthG erlaubt den Aufenthalt zum Zwecke eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule. Entscheidend ist also, dass es sich um ein „Vollzeitstudium“ handelt, das auf einen anerkannten Hochschulabschluss ausgerichtet ist. Der Gesetzeswortlaut und auch die sogenannte “REST-Richtlinie” verlangt keine vollständige Präsenzpflicht. In der Praxis studieren heute viele internationale Studierende hybrid – teils online, teils am Campus. In der Covid-Pandemie war es in nahezu allen Studiengängen normal, dass selbst “Präsenzstudiengänge” vollständig online waren. Ob das LEA im Recht ist, lässt sich also bezweifeln. Das müssen allerdings die Gerichte klären.


Die Folgen: Blockierte Bildungsbiografien und verlorenes Vertrauen

Für die Betroffenen bedeutet die Entscheidung mehr als nur Papierkrieg. Viele von ihnen haben ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt, in Ausbildung und Miete investiert und über Jahre hinweg erfolgreich studiert. Sie befinden sich mitten im Studium – und sollen nun plötzlich das Land verlassen, weil die Verwaltung eine neue Rechtsauffassung vertritt. Teilweise nehmen drittstaatsangehörige Kredite in Höhe von zehntausenden Euro auf, um in Deutschland studieren zu können. Die Entscheidung des LEA in den IU-Fällen kann also dazu führen, dass ganze Biografien zerstört werden.


Was können Betroffene der IU-Fälle tun?

VISAGUARD erreichen unzählige Fälle von Studenten der IU - University of Applied Sciences for International Students. Das Muster ist immer gleich: Aufenthaltstitel werden nicht verlängert, Fiktionsbescheinigungen werden nicht ausgestellt oder der Aufenthaltstitel wird entzogen. Aus anwaltlicher Sicht sind die Erfolgschancen dagegen leider sehr gering. Zwar handelt es sich um eine strittige Rechtsfrage und ein Verfahren vor den Verwaltungsgerichten könnte Erfolg haben, allerdings hilft dies meist nicht für den Moment. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat sich in dieser Frage sehr hartnäckig gezeigt und wird höchstwahrscheinlich nicht davor zurückschrecken, den Rechtsstreit durch alle Instanzen zu tragen. Gerichtliche Entscheidungen können also noch Jahre in der Zukunft liegen. Bis dahin wird es für die meisten Betroffenen zu spät sein.


Es ist daher anzuraten, sich als IU-Student aus den betroffenen Studiengängen nach Alternativen umzuschauen. Sollten Sie als IU-Student noch Ihren Blocked Account und die Möglichkeiten zum Studiengangwechsel haben, sollten Sie diese Möglichkeit unbedingt wahrnehmen. VISAGUARD rät nicht dazu, sich auf einen Rechtsstreit mit dem Landesamt für Einwanderung (LEA) einzulassen, wenn Sie Schwierigkeiten haben den Lebensunterhalt zu sichern und für ein Gerichtsverfahren nicht die entsprechenden Mittel haben. Sie verschwenden Ihr Geld und riskieren Ihren Aufenthalt - selbst wenn die Vorgehensweise des LEA rechtswidrig sein sollte (was durchaus möglich ist). Gerne beraten wir Sie zu vertieft zu diesem Thema.


Fazit: Ein Systemkonflikt auf dem Rücken der Studierenden

Die aktuellen Auseinandersetzungen zwischen der IU Internationalen Hochschule und dem Berliner Landesamt für Einwanderung zeigen, wie schnell rechtliche Unklarheiten und behördliche Kurswechsel gravierende Folgen für internationale Studierende haben können. Während die IU ihr hybrides Studienmodell als zukunftsorientierte und praxisnahe Lösung versteht, interpretiert das LEA die gesetzlichen Anforderungen plötzlich restriktiv – mit dem Ergebnis, dass Studierende, die seit Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und studieren, nun in existenzielle Unsicherheit gestürzt werden.


Die betroffenen jungen Menschen geraten so zwischen die Fronten unterschiedlicher Rechtsauffassungen, ohne selbst Einfluss darauf zu haben. Was als Verwaltungsentscheidung erscheint, führt in der Realität zu Studienabbrüchen, finanziellen Verlusten und dem Verlust des Aufenthaltsrechts. Dabei widerspricht die Vorgehensweise des LEA nicht nur dem Vertrauensschutz, sondern auch dem Geist des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das Deutschland eigentlich als offenen und bildungsfreundlichen Standort positionieren sollte.


Es bleibt zu hoffen, dass Gerichte oder politische Entscheidungsträger bald für Klarheit sorgen – und zwar im Sinne der Studierenden, die mit ihren Bildungsbiografien einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung des deutschen Hochschulwesens leisten. Bis dahin gilt: Betroffene sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, Alternativen prüfen und keine vorschnellen Entscheidungen treffen. VISAGUARD steht Studierenden in dieser Situation beratend zur Seite – mit dem Ziel, individuelle Lösungen zu finden und den rechtlichen Spielraum bestmöglich auszuschöpfen.

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