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Familienvisum: Krankenversicherung während Elternzeit - Was gilt?


Die Ankunft eines Kindes ist ein lebensveränderndes Ereignis, das gerade für international mobile Experten und hochqualifizierte Fachkräfte neue Fragen aufwirft. Während Sie sich auf den Zuwachs in der Familie vorbereiten, rücken Themen wie die soziale Absicherung in den Fokus. Deutschland bietet mit dem System der Elternzeit und dem Elterngeld zwar eine weltweit führende Unterstützung, doch die bürokratischen Hürden im Bereich des Versicherungsrechts sind insbesondere für Expats und Young Professionals oft komplex. Viele unserer Mandanten sorgt die Frage: Was passiert mit meinem Versicherungsstatus, wenn ich vorübergehend aus dem Berufsleben ausscheide? Bleibt meine Aufenthaltserlaubnis unberührt, wenn sich mein Beitragsstatus ändert? Wir als spezialisierte Anwaltskanzlei für Migrationsrecht und Global Mobility möchten Ihnen in diesem Beitrag die notwendige Orientierung geben, damit Sie die Zeit mit Ihrem Neugeborenen rechtssicher genießen können.


Grundprinzipien der Versicherung während der Elternzeit

Grundsätzlich gilt eine beruhigende Nachricht vorab: Während der Elternzeit bleiben Sie in der Regel so krankenversichert wie bisher. Der Status quo wird gesetzlich geschützt, um Kontinuität in der medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Wer vor der Elternzeit gesetzlich krankenversichert war, bleibt dies auch weiterhin (siehe § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Gleiches gilt für privat versicherte Personen. Doch auch wenn der Status bleibt, können sich die Modalitäten der Beitragszahlung erheblich ändern. Als Arbeitgeber oder Human Ressource Abteilung ist es zudem essenziell, die Angestellten frühzeitig darauf hinzuweisen, dass eine individuelle Beratung durch die jeweilige Versicherung praktisch ist, bevor die Elternzeit offiziell angemeldet wird.


Besonderheiten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Für den Großteil der Angestellten, die als pflichtversicherte Fachkraft in Deutschland tätig sind, bietet die gesetzliche Krankenversicherung während der Elternzeit erhebliche finanzielle Vorteile. Solange Sie Elterngeld beziehen oder die gesetzliche Elternzeit in Anspruch nehmen, bleibt Ihre Mitgliedschaft erhalten. Das Besondere dabei: Auf das Elterngeld selbst sind keine Beiträge zu zahlen (siehe § 224 SGB V). Wenn Sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen erzielen, sind Sie in dieser Phase in der Regel beitragsfrei versichert.


Die Private Krankenversicherung (PKV) und das Elterngeld

Akademische Spezialisten und vermögende Ausländer sind aufgrund ihres Einkommensstatus oft privat krankenversichert. Hier weicht das System deutlich von der gesetzlichen Logik ab. In der PKV müssen die Beiträge während der Elternzeit grundsätzlich in voller Höhe selbst getragen werden. Da der gewohnte Arbeitgeberzuschuss während der aktiven Elternzeit entfällt, erhöht sich die monatliche Belastung für den Versicherten faktisch (§ 257 Abs. 2 SGB V analog; kein Anspruch ohne Arbeitsentgelt).

Um diese Belastung für das Unternehmen und den Mitarbeiter abzufedern, sieht der Gesetzgeber bei der Berechnung des Elterngeldes eine Kompensation vor. Bei privat Versicherten wird ein höheres pauschaliertes Nettoeinkommen zugrunde gelegt, da keine fiktiven Abzüge für die Sozialversicherung vorgenommen werden (§ 2c Abs. 1 Satz 1 BEEG). Dies führt meist zu einem höheren Elterngeldanspruch, der die Versicherungsprämien zumindest teilweise auffängt. Dennoch raten wir als Kanzlei dringend dazu, Rücklagen zu bilden oder mit der Versicherung über Tarife mit Beitragsfreistellung während der Elternzeit zu verhandeln.


Erwerbstätigkeit in Teilzeit während der Elternzeit

Viele Young Professionals entscheiden sich für eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, um den Kontakt zum Arbeitgeber nicht zu verlieren. In diesem Fall richtet sich die Beitragspflicht nach dem erzielten Arbeitsentgelt. Sie und Ihr Unternehmen teilen sich dann die Beiträge wie im regulären Beschäftigungsverhältnis. Es ist jedoch Vorsicht geboten: Sobald die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Bereich) überschritten wird, entsteht wieder eine vollumfängliche Versicherungspflicht in der GKV, sofern man dort versichert ist. 


Sonderstatus: Diplomaten, Beamte und Studierende

Für Diplomaten und Beamte gelten oft spezifische Beihilferegelungen, die auch in der Elternzeit greifen. Studierende wiederum, die bereits während des Studiums eine Familie gründen, verbleiben in der Regel in der studentischen Krankenversicherung, sofern sie eingeschrieben bleiben. Die Ausländerbehörde achtet bei diesen Gruppen besonders penibel darauf, dass der Versicherungsschutz lückenlos nachgewiesen wird.


Fazit der Kanzlei

Die Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes während der Elternzeit ist kein Selbstläufer, sondern erfordert proaktive Planung. Während Pflichtversicherte oft von einer Beitragsfreiheit profitieren, müssen freiwillig oder privat versicherte Fachkräfte ihre monatlichen Kosten genau kalkulieren. Der lückenlose Nachweis einer anerkannten Versicherung ist zudem eine zwingende Voraussetzung, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht gefährdet wird. Wir empfehlen sowohl Arbeitnehmern als auch der Human Ressource Abteilung, rechtzeitig das Gespräch mit den Versicherungsträgern zu suchen, um böse Überraschungen bei der Beitragsgestaltung zu vermeiden.


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