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Teile der CDU & CSU wollen Verbot der Mehrstaatigkeit wieder einführen

  • Autorenbild: Isabelle Manoli
    Isabelle Manoli
  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
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Die Debatte um die deutsche Staatsangehörigkeit flammt erneut auf. Nachdem die Ampelregierung im Jahr 2024 eine umfassende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen hatte, wollen CDU und CSU zentrale Punkte dieser Reform nun wieder rückgängig machen – insbesondere die generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Auslöser ist die aktuelle „Stadtbild“-Diskussion, in der es um Fragen von Integration, gesellschaftlicher Identität und Zugehörigkeit geht. Unionspolitiker sehen in der weitgehenden Öffnung des Staatsangehörigkeitsrechts eine Fehlentwicklung und fordern eine Rückkehr zu restriktiveren Regeln. SPD und Grüne halten dagegen und betonen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft die Realität eines modernen, vielfältigen Deutschlands widerspiegele.


Doppelpass nun grundsätzlich erlaubt

Mit der Reform von 2024 hatte die Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsrecht tiefgreifend modernisiert. Die Einbürgerung wurde erleichtert: Statt nach acht Jahren Aufenthalt war sie bereits nach fünf Jahren möglich, für besonders gut integrierte Menschen sogar nach drei Jahren („Turbo-Einbürgerung“). Außerdem fiel die bisherige Verpflichtung weg, die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Damit reagierte die Politik auf den gesellschaftlichen Wandel und auf die Tatsache, dass viele Menschen in Deutschland dauerhaft leben, arbeiten und ihre Wurzeln in mehreren Ländern haben. Diese Erleichterungen führten im Jahr 2024 zu einem historischen Rekord: Laut Statistischem Bundesamt wurden 291.955 Menschen eingebürgert – so viele wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2000. Die größte Gruppe unter ihnen waren Syrer, gefolgt von Menschen mit türkischer, irakischer, russischer und afghanischer Staatsangehörigkeit.


Nun formiert sich jedoch Widerstand gegen diese Entwicklung. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung machen Politiker aus Bund und Ländern der Union Druck auf die Bundesregierung. Sie wollen zum einen erreichen, dass kriminellen Doppelstaatlern der deutsche Pass künftig schneller entzogen werden kann. Zum anderen soll die doppelte Staatsbürgerschaft bei neuen Einbürgerungen wieder zur Ausnahme werden – wie es vor der Reform der Fall war. Nach dem Willen der Unionsparteien soll künftig wieder stärker zwischen einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit entschieden werden müssen.


Fazit Wiedereinführung Verbot der Mehrstaatigkeit

Die Diskussion um den Doppelpass ist weit mehr als eine juristische Detailfrage – sie berührt Grundfragen von Identität, Integration und Zugehörigkeit. Während die Reform von 2024 den Weg für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ebnete, das der gesellschaftlichen Vielfalt Deutschlands Rechnung trägt, will die Union wieder zu einer restriktiveren Linie zurückkehren. Für Einbürgerungsinteressierte bedeutet das: Die politischen Weichen könnten sich bald erneut ändern. Wer den deutschen Pass anstrebt oder über eine doppelte Staatsbürgerschaft nachdenkt, sollte die aktuelle Entwicklung aufmerksam verfolgen – denn das Staatsangehörigkeitsrecht bleibt in Bewegung.

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