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Urteil der Woche: Arbeitgeber zahlt für Kosten der Abschiebung bei illegaler Beschäftigung

Richter hält eine Waage

Die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis ist in Deutschland ein ernstes Risiko – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Besonders Drittstaatsangehörige, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in der Regel neben einem Aufenthaltstitel auch eine Arbeitserlaubnis. Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen. Für Arbeitgeber können die Folgen noch gravierender sein, denn neben hohen Geldstrafen kann auch die Eintragung ins Gewerbezentralregister drohen. Im schlimmsten Fall müssen sie sogar die Kosten für eine Abschiebung übernehmen. Für Arbeitnehmer besteht zudem das Risiko einer Ausweisung und eines Einreiseverbots, was die persönliche und berufliche Zukunft massiv beeinträchtigen kann.


Welche Strafen drohen Arbeitnehmern und Arbeitgebern?

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer in Deutschland ohne gültige Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachgeht oder als Arbeitgeber Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt, verstößt gegen das Aufenthaltsgesetz. Arbeitnehmer können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommt die Gefahr, dass sie abgeschoben werden und ein Einreiseverbot erhalten. Arbeitgeber trifft es noch härter: Hier können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Besonders gravierend ist die Tatsache, dass Arbeitgeber nach aktueller Rechtsprechung auch für die Kosten einer Abschiebung aufkommen müssen. Damit ist nicht nur der Arbeitsplatz, sondern auch die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet.


Arbeitgeber haften auch für Abschiebungskosten

Ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Koblenz (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27. Februar 2024, 1 K 859/23.KO) zeigt, wie ernst die Lage ist. Ein Bauunternehmer hatte einen albanischen Staatsangehörigen beschäftigt, obwohl dieser keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besaß. Nachdem die Behörden den Mann auf einer Baustelle kontrollierten, wurde er in Haft genommen und nach Albanien abgeschoben. Die Kosten hierfür beliefen sich auf knapp 6.000 Euro – und der Arbeitgeber musste sie tragen. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf § 66 Abs. 4 AufenthG, wonach Arbeitgeber für die Abschiebungskosten haften, wenn sie Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigen. Diese Kosten können neben den ohnehin drohenden Strafen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und Unternehmen nachhaltig schädigen.


Fazit: Rechtliche Beratung schützt vor hohen Risiken

Für Unternehmen in Deutschland ist es unerlässlich, die arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften genau zu beachten. Wer ausländische Fachkräfte beschäftigt, sollte unbedingt sicherstellen, dass alle erforderlichen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse vorliegen. Arbeitnehmer, die nach Deutschland kommen, müssen ihrerseits frühzeitig die notwendigen Anträge stellen, um keine rechtlichen Probleme zu riskieren. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist hier der sicherste Weg. Genau hier setzt VISAGUARD an: Wir vermitteln spezialisierte Rechtsanwälte im Migrationsrecht, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern helfen, rechtssicher zu handeln. So lassen sich Strafen, finanzielle Risiken und langwierige Verfahren vermeiden. Wer frühzeitig auf fachkundige Unterstützung setzt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch sein Unternehmen vor gravierenden Konsequenzen.

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