Variable Vergütung: Warum das „freie Ermessen“ beim Bonus ausländische Fachkräfte teuer zu stehen kommen kann
- Gastautor
- vor 2 Tagen
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In der aktuellen politischen Debatte um die Modernisierung Deutschlands wird oft und lautstark über den Fachkräftemangel gestritten. Die Bundesregierung unter Kanzler Merz betont regelmäßig, wie entscheidend hochqualifizierte Zuwanderer für die wirtschaftliche Stabilität unseres Landes sind. Doch während auf politischer Ebene über Visa-Beschleunigung und Digitalisierung diskutiert wird, spielt sich die wahre Integration und Wertschätzung oft in den Details des Arbeitsalltags ab – genauer gesagt: im Arbeitsvertrag. Für viele gut ausgebildete Expats, die als Ingenieure, IT-Spezialisten oder Manager nach Deutschland kommen, ist das Gehaltspaket das entscheidende Kriterium. Variable Vergütungssysteme sind hierbei der Standard. Doch was passiert, wenn die versprochene Belohnung für harte Arbeit plötzlich zur bloßen Formsache der Vorgesetzten degradiert wird? Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen zeigt nun, dass deutsche Unternehmen sich bei der Ausgestaltung von Bonusklauseln nicht länger hinter schwammigen Formulierungen verstecken können.
Wir beobachten in unserer Kanzleipraxis immer wieder, dass gerade ausländische Spitzenkräfte Verträge unterschreiben, die Klauseln zum „freien Ermessen“ enthalten. Man vertraut auf die Fairness des deutschen Arbeitgebers. Doch das LAG Hessen hat mit seiner Entscheidung vom 9. Mai 2025 (Az. 14 SLa 681/24) klargestellt: Die einseitige Bestimmung eines Bonus nach „freiem Ermessen“ ist AGB-rechtlich unwirksam. Dies ist ein Paukenschlag für die deutsche Unternehmenslandschaft und ein wichtiges Signal für alle Arbeitnehmer, die für ihre Leistung eine faire und transparente Gegenleistung erwarten.
Wenn das Gesetz die Vertragslücke füllt: Von der Willkür zur Billigkeit
Das Problem vieler Bonusregelungen liegt in ihrer Einseitigkeit. Wenn in einem Vertrag steht, dass der Vorgesetzte die Höhe einer Sonderzahlung nach eigenem Gutdünken festlegt, weicht dies vom gesetzlichen Leitbild des § 315 Abs. 1 BGB ab. Das Gesetz verlangt nämlich, dass Leistungsbestimmungen nach „billigem Ermessen“ zu erfolgen haben. Das Wort „frei“ suggeriert eine grenzenlose Entscheidungsgewalt, die es im deutschen Arbeitsrecht zum Schutz des Schwächeren – also des Arbeitnehmers – schlichtweg nicht geben darf. Das Gericht sah in solchen Formulierungen eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB.
Für hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland ist diese juristische Feinheit von enormer Bedeutung. Die Unwirksamkeit der Klausel führt nämlich nicht dazu, dass der Bonusanspruch komplett wegfällt. Im Gegenteil: Es entsteht eine Lücke im Vertrag, die durch das Gesetz gefüllt werden muss. An die Stelle der unwirksamen „freien“ Entscheidung tritt die Pflicht zur Festsetzung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Das bedeutet für den Arbeitgeber: Er muss seine Entscheidung nun objektiv begründen und die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen. Kann er das nicht, oder empfindet ein Gericht die Festsetzung als unbillig, darf das Gericht die Bonushöhe selbst festlegen. Gerade bei ungedeckelten Bonusansprüchen, wie sie in Führungspositionen üblich sind, kann dies für Unternehmen zu unerwartet hohen und teuren Nachzahlungen führen.
Was bedeutet „billiges Ermessen“ für die Karriereplanung?
Als Kanzlei, die täglich mit den Sorgen und Nöten internationaler Talente zu tun hat, begrüßen wir diese Entwicklung ausdrücklich. „Billiges Ermessen“ ist kein bloßes Schlagwort, sondern ein prüfbarer Rechtsbegriff. Er verlangt eine Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls. Hierzu gehören die individuelle Leistung, das Erreichen von Zielvereinbarungen, aber auch der Gleichbehandlungsgrundsatz im Vergleich zu Kollegen.
Besonders kritisch sehen wir die Praxis, in der Arbeitgeber wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens pauschal nutzen, um Boni auf Null zu setzen, obwohl die Fachkraft ihre persönlichen Ziele übererfüllt hat. Nach den Grundsätzen des billigen Ermessens darf das unternehmerische Risiko nicht einseitig auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Wenn die Erreichung vereinbarter Ziele objektiv unmöglich war oder trotz vollen Einsatzes durch externe Faktoren verhindert wurde, darf dies in der Regel nicht zulasten der Vergütung gehen. Für Expats, die oft ihre gesamte Existenz nach Deutschland verlagert haben, ist diese Rechtssicherheit essenziell. Sie sind nicht hergekommen, um am Ende eines erfolgreichen Jahres als Bittsteller vor einem Vorgesetzten zu stehen, der sich auf „freies Ermessen“ beruft.
Dokumentation als Schutzschild für Arbeitnehmer
Die Entscheidung des LAG Hessen unterstreicht, dass Arbeitgeber nun einen deutlich höheren Dokumentationsaufwand haben. Sie müssen darlegen, welche Parameter zur Bonusfindung geführt haben. Wir raten unseren Mandanten daher dringend dazu, bereits während des laufenden Jahres alle Erfolge, Zielerreichungsgespräche und Feedbacks akribisch zu dokumentieren. In einem etwaigen Prozess ist diese Dokumentation Gold wert, da das Gericht nur die Umstände berücksichtigen kann, die ihm auch vorgetragen werden.
Ein transparenter Bonus ist nicht nur ein finanzieller Aspekt, sondern ein Zeichen einer gelebten Willkommenskultur. In Zeiten eines verschärften Wettbewerbs um die klügsten Köpfe können es sich deutsche Unternehmen nicht mehr leisten, durch rechtlich angreifbare und intransparente Vergütungssysteme wertvolles Vertrauen zu verspielen. Wer Fachkräfte halten will, muss sie fair am Unternehmenserfolg beteiligen und darf rechtliche Grauzonen nicht als Sparmodell missbrauchen.
Fazit: Ein Sieg für die Transparenz
Das Urteil des LAG Hessen ist ein deutlicher Weckruf. Klauseln, die eine Bonusfestsetzung nach „freiem Ermessen“ vorsehen, sind rechtlich wertlos und bergen für Arbeitgeber ein enormes finanzielles Risiko. Für hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer ist dies eine gute Nachricht: Sie haben nun eine stärkere Handhabe, unfaire Bonusentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Bonus ist kein Almosen, sondern ein vertraglich zugesicherter Lohnbestandteil, der einer fairen Kontrolle unterliegt.
Wie wir als Kanzlei für Visaguard Sie unterstützen können
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Migrations- und Arbeitsrecht begleiten wir Sie nicht nur durch den Dschungel der Visumsanträge, sondern sichern auch Ihre berufliche Existenz in Deutschland ab. Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge bereits vor der Unterschrift auf unwirksame Bonusklauseln und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck, wenn Ihr Arbeitgeber vereinbarte Leistungen unter Berufung auf „freies Ermessen“ kürzen will. Mit unserer Expertise im Rücken können Sie sich auf das konzentrieren, was zählt: Ihre Karriere und Ihr Leben in Deutschland. Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die Rechtssicherheit für internationale Talente zur Priorität macht.



