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Verlängerung der Blauen Karte EU: Was Sie als Berufseinsteiger für Vorteile haben

Flagge der EU

Wer als hochqualifizierte Fachkraft mit einer Blauen Karte EU in Deutschland arbeitet, steht irgendwann vor der Frage: Wie funktioniert die Verlängerung der Blauen Karte? Und vor allem: Welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein – insbesondere beim Gehalt? In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Ihre Blaue Karte verlängert werden kann und welche Besonderheiten dabei für Berufseinsteiger gelten.


Grundsatz: Verlängerung nach denselben Regeln wie Erteilung

Im Regelfall gilt bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach deutschem Aufenthaltsgesetz: Die gleichen Voraussetzungen, die für die ursprüngliche Erteilung gegolten haben, müssen auch für die Verlängerung erfüllt sein (§ 8 Abs. 1 AufenthG). Doch bei der Blauen Karte EU hat der Gesetzgeber eine wichtige Sonderregelung eingeführt: Wenn Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit als sogenannte "Berufseinsteigerin" oder "Berufseinsteiger" eingestuft wurden, können für die Verlängerung erleichterte Gehaltsanforderungen gelten – selbst dann, wenn Sie mittlerweile bereits mehrere Jahre arbeiten (siehe § 18g Abs. 6 AufenthG).


Wann greift die erleichterte Gehaltsschwelle?

Eine niedrigere Gehaltsschwelle darf bei der Verlängerung Ihrer Blauen Karte berücksichtigt werden, wenn einer dieser beiden Fälle zutrifft:


  1. Ihr Hochschulabschluss (oder ein vergleichbares tertiäres Bildungsprogramm) liegt bei Antragstellung der Verlängerung nicht länger als drei Jahre zurück, oder

  2. Sie besitzen Ihre erste Blaue Karte EU seit weniger als 24 Monaten.


In diesen beiden Fällen genügt ein Jahresgehalt von mindestens 45,3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.


Gilt die Ausnahme für alle?

Nein. Die Erleichterung bei der Gehaltshöhe gilt ausschließlich für Berufseinsteiger, deren erste Blaue Karte nach der Sonderregelung des § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG erteilt wurde. Das betrifft insbesondere Personen mit wenig Berufserfahrung. Nicht begünstigt bei der Verlängerung sind hingegen Inhaber einer Blauen Karte, die über die Regelungen für Mangelberufe oder normale Hochqualifizierte (ohne Berufseinsteigerstatus) eingestiegen sind.


Das bedeutet für Sie als Inhaber der Blauen Karte EU:


  • Planen Sie Ihre Verlängerung frühzeitig, insbesondere wenn Sie bald aus der privilegierten Einstiegsphase herausfallen.

  • Achten Sie genau auf die Gehaltshöhe, die bei Ihrem Antrag nachgewiesen werden muss.

  • Lassen Sie sich im Zweifel rechtzeitig rechtlich beraten, um Nachteile zu vermeiden – etwa, wenn die Verlängerung abgelehnt wird, weil das Gehalt nicht ausreicht.


Fazit

Die Verlängerung der Blauen Karte EU ist zwar grundsätzlich an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie die ursprüngliche Erteilung – doch Berufseinsteiger genießen für eine begrenzte Zeit einen rechtlichen Vorteil bei der Gehaltshöhe. Diese Sonderregelung ist ein wichtiges Instrument, um jungen Fachkräften den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und den Aufenthalt auch bei befristeten Verträgen oder geringeren Einstiegsgehältern zu sichern.


Hinweis vom Anwalt: Die genaue Einordnung, ob und wie lange Sie unter die Ausnahmeregelung fallen, kann im Einzelfall komplex sein. Die Behörden orientieren sich dabei an Gesetz, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Lassen Sie sich daher im Zweifel von einer spezialisierten Kanzlei für Visumsrecht wie z.B. VISAGUARD beraten, bevor Sie den Verlängerungsantrag stellen.


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