Vorregistrierung für EES am Berlin Brandenburg Flughafen (BER) von nun an möglich
- VISAGUARD Sekretariat

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Das vertraute Geräusch eines physischen Stempels im Reisepass, der über den Erfolg einer Einreise nach Deutschland entscheidet, wird bald der Vergangenheit angehören. Was romantisch klingen mag, birgt eine technologische Revolution mit tiefgreifenden juristischen Konsequenzen. Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) hat am 28. Januar 2026 eine neue Ära begonnen: Reisende aus Nicht-EU-Staaten können sich nun an Self-Service-Kiosken vorregistrieren, bevor sie überhaupt den Grenzbeamten gegenübertreten. Während dies oberflächlich wie eine bloße Komfortsteigerung wirkt, verbirgt sich dahinter die schrittweise Implementierung des europäischen Entry/Exit Systems (EES).
Der technologische Sprung in der Grenzkontrolle
Seit dem 2. Dezember 2025 ist das EES am BER bereits im Einsatz, doch bisher erfolgte die Erfassung der biometrischen Daten ausschließlich an den besetzten Schaltern der Bundespolizei. Mit der nun erfolgten Einführung der Kioske verlagert sich der Prozess der Datenerhebung. Drittstaatsangehörige, die sich für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten dürfen, scannen dort ihren Reisepass und lassen ihr Gesicht biometrisch erfassen. Diese Daten stehen den Beamten der Bundespolizei unmittelbar zur Verfügung, was die Abfertigungszeit um geschätzte 30 Prozent verkürzt. Wir beobachten diesen Roll-out genau, da die flächendeckende Einführung in Deutschland bis zum 10. April 2026 abgeschlossen sein soll. Auch wenn die Erfassung von Fingerabdrücken an den Kiosken aufgrund noch ausstehender Software-Zertifizierungen erst für März erwartet wird, ist die digitale Infrastruktur bereits jetzt ein praktisches Instrument der Migrationssteuerung.
Die rechtliche Einordnung der 90/180-Tage-Regel
Die gesetzliche Grundlage für diese Kontrollen findet sich primär im Schengener Grenzkodex (SGK). Insbesondere Artikel 6 SGK definiert die Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige. Die dort verankerte 90/180-Tage-Regel ist das Herzstück des kurzfristigen Aufenthalts. Bisher basierte die Überprüfung dieser Regel auf der mühsamen Durchsicht von Einreise- und Ausreichestempeln. Mit dem EES wird dieser Prozess gemäß der Verordnung (EU) 2017/2226 automatisiert. Das System berechnet die verbleibende zulässige Aufenthaltsdauer in Echtzeit. Aus juristischer Sicht verschiebt sich die Beweislast faktisch: Während früher Unklarheiten im Pass oft zugunsten des Reisenden ausgelegt werden konnten oder schlicht unentdeckt blieben, liefert das EES nun eine unbestechliche digitale Historie. Ein "Overstay", also das Überschreiten der zulässigen Aufenthaltsdauer, wird somit systemseitig sofort erkannt und geflaggt.
Risikomanagement für Unternehmen und Mobility Manager
Für Unternehmen, die Mitarbeiter für kurzfristige Projekte oder Business-Meetings nach Deutschland entsenden, verschärft sich die Compliance-Lage erheblich. Mobility Manager müssen sich darauf einstellen, dass die Fehlertoleranz der Behörden gegen Null sinkt. Ein Verstoß gegen die Aufenthaltsdauer stellt nach § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Straftat oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar. Wir raten dringend dazu, die Reisehistorien von Mitarbeitern proaktiv zu auditieren. Es reicht nicht mehr aus, sich auf die grobe Schätzung der Reisenden zu verlassen. Professionelle Day-Count-Calculatoren sollten zum Standardrepertoire gehören, um ungewollte Verstöße zu vermeiden. Ein automatisierter Treffer im EES kann nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern führen, sondern auch zukünftige Einreisen durch Einreise- und Aufenthaltsverbote gemäß § 11 AufenthG massiv erschweren oder gar unmöglich machen.
Ausblick auf die bundesweite Implementierung
Der BER ist nur die Speerspitze einer Entwicklung, die in den kommenden Wochen auch Frankfurt, München und Hamburg vollumfänglich erfassen wird. Sogar an den Landgrenzen zu Polen und der Schweiz starten in Kürze Pilotprojekte. Die digitale Vernetzung der Grenzübergänge bedeutet, dass ein "Visa-Hopping" oder das Ausnutzen von Kontrolllücken an kleineren Grenzübergängen technisch unterbunden wird. Wir als Kanzlei sehen darin eine Professionalisierung des Grenzschutzes, die jedoch auf Seiten der Reisenden ein ebenso professionelles Management der eigenen Daten erfordert. Wer heute die Digitalisierung der Grenze unterschätzt, riskiert morgen seine globale Mobilität.
Fazit unserer Kanzlei
Die Einführung der Self-Service-Kioske am BER ist ein deutliches Signal: Die Digitalisierung des Migrationsrechts ist in der operativen Realität angekommen. Das EES schafft Transparenz, erhöht aber gleichzeitig den Druck auf die Einhaltung der 180-Tage-Frist. Wir empfehlen allen international agierenden Unternehmen und betroffenen Einzelpersonen, ihre Reiseprozesse dringend an diese neuen technischen Gegebenheiten anzupassen. Ein digital erfasster Overstay ist ein Makel in der Migrationshistorie, der nur schwer wieder zu heilen ist. Vorsorge durch präzise Dokumentation ist hier der einzige verlässliche Rechtsschutz.



