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Was kostet die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?

  • Autorenbild: VISAGUARD Sekretariat
    VISAGUARD Sekretariat
  • 16. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit
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Wer dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen. Diese spezielle Aufenthaltserlaubnis eröffnet Drittstaatsangehörigen langfristige Rechte – nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb der EU. Doch welche Kosten entstehen bei der Beantragung?


Die gesetzliche Grundlage der Gebühren

Gemäß § 44a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) ist für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Gebühr in Höhe von 109 Euro vorgesehen. Für türkische Staatsangehörige gelten gemäß § 52a Abs. 2 AufenthV abweichende Gebührenregelungen, die sich aktuell ebenfalls an der genannten Höhe orientieren.


Ist die Gebühr angemessen?

Die Rechtmäßigkeit solcher Gebühren wird regelmäßig geprüft – nicht nur von deutschen Gerichten, sondern auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser hat in einem Urteil festgestellt, dass Gebühren für Aufenthaltstitel nicht unverhältnismäßig hoch sein dürfen. In einem konkreten Fall wurde eine italienische Regelung beanstandet, bei der zwischen 80 und 200 Euro für die Ausstellung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels verlangt wurden. Der EuGH sah darin ein mögliches Hindernis für die Ausübung unionsrechtlich garantierter Rechte. Im Vergleich dazu erscheint die deutsche Gebühr von 109 Euro zunächst moderat. 


Worauf sollten Antragsteller achten?

Auch wenn die Gebühr gesetzlich geregelt ist, sollten Antragsteller prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung möglich ist – etwa bei nachgewiesener Bedürftigkeit oder besonderer Schutzbedürftigkeit. Behörden haben hier in Einzelfällen Ermessensspielräume. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann beurteilen, ob die Höhe der Gebühr rechtlich angreifbar ist oder ob andere Wege zur Kostensenkung bestehen.


Fazit: Die Kosten für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU betragen derzeit 109 Euro. Ob diese Höhe immer gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall und von der unionsrechtlichen Auslegung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ab. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, um mögliche finanzielle Belastungen frühzeitig zu klären.


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