Welche befristeten Visa brauchen deutsche Sprachkenntnisse?
- Isabelle Manoli

- vor 2 Tagen
- 3 Min. Lesezeit

Wer nach Deutschland kommen möchte, um hier zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen, stolpert schnell über die Frage: „Muss ich vorher Deutsch lernen?“ Die Antwort lautet: Es kommt ganz darauf an! Je nachdem, welches Visum Sie beantragen, gelten unterschiedliche Anforderungen gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Hier ist ein kompakter Leitfaden, damit Sie wissen, welches Sprachniveau Sie für Ihr Ziel benötigen.
1. Visa ohne gesetzlich vorgeschriebene Deutschkenntnisse
Für einige Visa-Karten gibt es keine strikte gesetzliche Vorgabe zum Sprachniveau. Das bedeutet jedoch nicht, dass Deutschkenntnisse nicht hilfreich sind – sie sind lediglich keine formale Voraussetzung für den Antrag.
Visum zum Arbeiten für Fachkräfte (mit anerkanntem Abschluss)
Blaue Karte EU
Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene (inkl. IT-Spezialisten)
Visum zur Selbstständigkeit
Visum zum Forschen
Visum zum Spracherwerb (hier ist das Ziel ja gerade das Lernen)
Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU
2. Visa mit Grundkenntnissen (Niveau A1 oder A2)
Für Visa, die eine Anerkennung von Qualifikationen oder eine Punktebewertung beinhalten, sind oft Basiskenntnisse erforderlich:
Chancenkarte (Punktesystem): Hier benötigen Sie mindestens Deutsch auf Niveau A1 ODER Englisch auf Niveau B2.
Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Erfordert mindestens A2 in Deutsch.
Visum zur Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft: Auch hier ist das Niveau A2 Voraussetzung.
3. Visa für Ausbildung und Studium (Niveau B1 oder B2)
Wenn Sie in Deutschland lernen oder studieren möchten, sind die Anforderungen höher, da Sie dem Unterricht folgen müssen:
Visum zum Absolvieren einer qualifizierten Berufsausbildung: Mindestens B1.
Visum zur Suche eines Ausbildungsplatzes: Ebenfalls mindestens B1.
Visum zum Studieren: In der Regel wird hier B2 erwartet (dies kann jedoch je nach Studiengang, z. B. bei rein englischsprachigen Masterstudiengängen, variieren).
Visum zur Studienplatzsuche: Die Anforderungen richten sich nach dem angestrebten Studium.
Es sollte allerdings beachtet werden, dass die genannten Anforderungen lediglich aufenthaltsrechtliche Gesetzesvoraussetzungen beschreibt. Auch wenn für ein Arbeitsvisum oft keine gesetzliche Vorgabe besteht, kann Ihr zukünftiger Arbeitgeber bestimmte Kenntnisse verlangen. Zudem können im Rahmen von Anerkennungsverfahren für bestimmte Berufe (z. B. im Gesundheitswesen) zusätzliche Sprachprüfungen nötig sein. In der Praxis geschieht außerdem häufiger, dass die Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) die Sprachanforderungen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung prüfen. Insbesondere beim Visum zur kurzfristig kontingentierten Beschäftigung oder beim Kochvisum sind Sprachanforderungen zwar keine formellen Voraussetzungen, allerdings gehen die Botschaften oft davon aus, dass der Job faktisch nicht ausgeübt werden kann, wenn überhaupt keine deutschen Sprachkenntnisse bestehen. Die Sprachanforderungen werden in diesen Fällen contra legem “durch die Hintertür” eingeführt.
Fazit: Sprachkenntnisse als Schlüssel zum Visum
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse so vielfältig sind wie die Visatypen selbst. Während hochqualifizierte Fachkräfte (z. B. Inhaber der Blauen Karte EU) oder Forscher oft ohne formalen Sprachnachweis einreisen können, steigen die Hürden für Auszubildende und Studierende deutlich an (Niveau B1 bis B2). Für Wege zur Berufsanerkennung oder die neue Chancenkarte sind hingegen solide Grundkenntnisse (A1 bis A2) das Maß der Dinge.
Wichtig für die Praxis: Die gesetzlichen Mindestanforderungen des Aufenthaltsgesetzes sind nur die halbe Wahrheit. In der Realität entscheiden oft drei zusätzliche Faktoren über den Erfolg:
Arbeitgeber-Anforderungen: Auch ohne gesetzliche Pflicht verlangen Betriebe meist einsatzfähiges Deutsch.
Berufsrechtliche Vorgaben: Im Gesundheitswesen (z. B. Pflege) sind Fachsprachprüfungen oft zwingend.
Die "Hintertür" der Botschaften: Konsulate prüfen die Plausibilität. Wer angibt, in Deutschland zu arbeiten, aber keinerlei Deutsch spricht, riskiert trotz fehlender gesetzlicher Vorgabe eine Ablehnung wegen mangelnder Eignung.
Das bedeutet für Antragsteller: Wer langfristig in Deutschland Fuß fassen möchte, sollte sich nicht auf dem gesetzlichen Minimum ausruhen, sondern frühzeitig in den Spracherwerb investieren – für das Visum und die spätere Integration.



