top of page
VISAGUARD Logo

Welche Krankenversicherung für Visum zur Familienzusammenführung

vector grafik familie und ein herz

Wenn Sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, müssen Sie nicht nur zahlreiche Unterlagen einreichen, sondern auch eine zentrale Voraussetzung erfüllen: den Nachweis einer geeigneten Krankenversicherung ab Einreise. Ohne diesen Versicherungsschutz erhalten Sie kein nationales Visum (Typ D) – selbst wenn alle anderen Unterlagen vollständig sind. Doch welche Versicherung erfüllt die Anforderungen für ein Visum zur Familienzusammenführung? Und worauf müssen Antragsteller*innen achten? VISAGUARD erklärt es Schritt für Schritt.


Gesetzlich oder privat – was ist erlaubt?

Grundsätzlich akzeptieren die deutschen Auslandsvertretungen sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch bestimmte private Krankenversicherungen (PKV). Entscheidend ist nicht die Art der Versicherung, sondern dass sie folgende Bedingungen erfüllt:


✅ vergleichbar mit dem Leistungsumfang der GKV (vgl. § 11 SGB V)

✅ unbefristeter Versicherungsschutz

✅ ohne Ausschlussklauseln (z. B. Lebensalter, Wechsel des Aufenthaltszwecks, Verlust des Aufenthaltstitels)

✅ gültig ab dem ersten Tag der Einreise


💡 Achtung: Eine Reisekrankenversicherung oder EHIC (Europäische Versicherungskarte) reicht nicht aus, wenn Sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten!


Ehegatten beim Familiennachzug versichern

Viele Ausländer mit Visum fragen sich, wie der Ehegatte zu versichern ist. Glücklicherweise ist dieses System in Deutschland sehr einfach geregelt. Wenn der oder die in Deutschland lebende Ehepartner*in gesetzlich versichert ist, kann es eine einfache Lösung geben: Die Krankenversicherung erklärt schriftlich, dass die nachziehende Person bedingungslos ab Einreise familienversichert wird. Dieses Schreiben ist oft der beste Versicherungsnachweis für das Visumverfahren, wird aber nicht von allen Botschaften akzeptiert. Besonders bei europäischen Botschaften wie der Botschaft in Madrid reicht ein vorläufiges Bestätigungsschreiben oft nicht aus.


Was tun, wenn die gesetzliche (Familien)Versicherung (noch) nicht möglich ist?

Wenn das Schreiben der gesetzlichen Krankenversicherung für den Ehegatten nicht ausreicht, muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch für Fälle, in denen eine gesetzliche (Familien)Krankenversicherung allerdings erst nach der Einreise abgeschlossen werden kann. Für diesen Zeitraum benötigen Sie dann eine Übergangslösung. Hier kommt eine spezielle Incoming-Krankenversicherung ins Spiel. Einige Anbieter Feather bieten passende Tarife, die auf die Anforderungen von Visumsverfahren zugeschnitten sind. Die Kosten liegen meist zwischen 30 und 80 Euro im Monat. 


Fazit Versicherungsschutz Familiennachzug

Die Versicherung des Ehepartners in Deutschland funktioniert also wie folgt:

🔹 Lassen Sie sich von der Krankenkasse Ihres Ehepartners bestätigen, dass Sie ab Einreise familienversichert sind – am besten schriftlich.

🔹 Falls das nicht möglich ist, schließen Sie rechtzeitig eine Incoming-Versicherung mit langfristiger Gültigkeit ab.

🔹 Achten Sie unbedingt darauf, dass der Vertrag alle geforderten Leistungen umfasst und keine Ausschlussklauseln enthält.


Sie benötigen eine Versicherung, die von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt Feather-Versicherungen und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie Ihre Versicherung über diesen Link bei den Versicherungsmaklern von Feather abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Mit dem Code “VISAG-15” erhalten Sie zusätzlich Cashback beim Abschluss einer Versicherung über Feather.


bottom of page