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Widergutmachungseinbürgerung: Betrugsfall um NS-Opfer-Pässe beschäftigen Behörden

vor 1 Tag
3 Min. Lesezeit

Ende der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt gegen 32 Beschuldigte ermittelt, die sich mit gefälschten Urkunden als Nachfahren jüdischer NS-Verfolgter ausgegeben haben sollen, um sich die deutsche Staatsangehörigkeit zu erschleichen. Nach Recherchen des „Spiegel" stammt ein Großteil der Verdächtigen aus China. Bei den tatsächlichen Nachfahren der betroffenen jüdischen Familien haben die Vorwürfe tiefe Bestürzung und Empörung ausgelöst. Für uns als Kanzlei, die regelmäßig Mandanten aus den USA, Großbritannien und Kanada bei genau diesem Verfahren begleitet, wirft der Fall aber noch eine zweite, sehr praktische Frage auf: Was bedeutet dieser Betrugsskandal für all jene, die ganz legitim einen Anspruch auf eine Wiedergutmachungseinbürgerung haben – und wie stellen sie sicher, dass ihr eigener Antrag nicht in einen Topf mit den Betrügern geworfen wird?


Was ist die Wiedergutmachungseinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz?

Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eine der wenigen Regelungen im deutschen Recht, die unmittelbar aus der Aufarbeitung der NS-Zeit entstanden ist. Er ermöglicht Menschen, denen zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, sowie deren Nachkommen, die deutsche Staatsangehörigkeit auf erleichtertem Weg wiederzuerlangen. Anders als bei einer regulären Einbürgerung entfallen dabei viele sonst übliche Voraussetzen wie Mindestaufenthaltszeiten oder Sprachnachweise. Seit einer Gesetzesreform im Jahr 2021 wurden zudem Lücken geschlossen, etwa für Frauen, die ihre Staatsangehörigkeit früher durch Eheschließung verloren hatten, oder für im Ausland geborene Kinder deutscher Mütter vor 1975. Gerade in den USA, Großbritannien und Kanada leben heute zehntausende Nachfahren von Menschen, die aus Deutschland fliehen mussten – für sie ist dieser Weg oft die einzige Möglichkeit, die deutsche und damit auch eine europäische Staatsangehörigkeit der eigenen Familie zurückzuerlangen.


Was ist in dem aktuellen Betrugsfall konkret passiert?

Laut den vorliegenden Berichten sollen die Beschuldigten beim Bundesverwaltungsamt in Köln – der für Anträge nach Artikel 116 zuständigen Bundesbehörde – gefälschte Dokumente und erfundene biografische Angaben eingereicht haben, um eine Abstammung von NS-verfolgten Menschen vorzutäuschen. Das Bundesverwaltungsamt fällt in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums unter Alexander Dobrindt. Politiker aus Regierung und Opposition haben scharf reagiert: Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sprach von einem Fall „transnationaler organisierter Wirtschaftskriminalität" und einem „betrügerischen Netzwerk", das Bundesinnenministerium und Bundesverwaltungsamt nun aufarbeiten müssten. Der CDU-Politiker Alexander Throm forderte, durch Täuschung erlangte Einbürgerungen „schnellstmöglich" zu widerrufen, und verlangte eine vollständige Übersicht über vergleichbare Fälle. Die Grünen-Politiker Marcel Emmerich und Konstantin von Notz warfen die Frage auf, ob die eigentlich vorgesehenen Prüfmechanismen versagt haben oder gezielt ausgenutzt wurden. Wie viele Anträge tatsächlich erfolgreich waren, ist bislang nicht bekannt – das Bundesverwaltungsamt äußert sich wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht dazu.


Wie weisen Sie Ihre Berechtigung wasserdicht nach?

Ein Antrag nach Artikel 116 Absatz 2 lebt von einer lückenlosen Urkundenkette: dem Nachweis der früheren deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahren, dem Beleg der NS-Verfolgung beziehungsweise der erzwungenen Auswanderung – etwa über historische Ausbürgerungslisten – sowie der durchgängigen genealogischen Verbindung bis zur antragstellenden Person, oft über mehrere Generationen, Namensänderungen und Ländergrenzen hinweg. Wer diesen Antrag in Eigenregie oder über einen generischen Online-Genealogie-Dienst stellt, unterschätzt regelmäßig, wie genau das Bundesverwaltungsamt in der Praxis hinschaut – gerade jetzt, nach dem Betrugsfall. Aus hunderten begleiteten Verfahren kennen wir die Anforderungen, die über den reinen Gesetzestext hinausgehen: welche Archivquellen von Köln anerkannt werden, wie Lücken in der Dokumentenkette plausibel geschlossen werden können und an welcher Stelle ein Antrag typischerweise ins Stocken gerät. Diese Erfahrung entscheidet häufig darüber, ob ein berechtigter Anspruch in wenigen Monaten oder erst nach Jahren zum deutschen Pass führt.


Droht auch bereits erteilten Einbürgerungen ein Widerruf?

Die Forderung, durch Täuschung erlangte Einbürgerungen zügig zu widerrufen, betrifft ausschließlich Fälle, in denen die Staatsangehörigkeit nachweislich durch gefälschte Unterlagen oder bewusst falsche Angaben erschlichen wurde. Eine solche Rücknahme unterliegt engen gesetzlichen Fristen und kann im Zweifel in einem gerichtlichen Verfahren überprüft werden. Für Personen, deren Abstammung und Verfolgungsgeschichte tatsächlich zutreffen und ordentlich dokumentiert sind, besteht kein Risiko – vorausgesetzt, die ursprünglichen Angaben waren wahrheitsgemäß und die Nachweise sind auch im Nachhinein belastbar.


Fazit

Der aufgedeckte Betrugsfall ist ein herber Vertrauensschaden – für die tatsächlichen Nachfahren jüdischer NS-Opfer ebenso wie für alle Antragsteller, die ihre Berechtigung nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz redlich nachweisen. Er ändert nichts daran, dass dieser Weg für zehntausende Familien in den USA, Großbritannien und Kanada nach wie vor eine der wichtigsten Möglichkeiten bleibt, die deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Vorfahren zurückzuerlangen. Wer jetzt einen echten Anspruch geltend machen möchte, sollte allerdings mit strengeren Prüfungen und längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Wir begleiten Mandanten aus den USA, Großbritannien und Kanada durch den gesamten Prozess – von der genealogischen Beweisführung bis zur Kommunikation mit dem Bundesverwaltungsamt –, damit ihr berechtigter Anspruch nicht im Fahrwasser dieses Betrugsfalls untergeht.


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