top of page
VISAGUARD Logo

Work-and-Stay-Agentur: Was wirklich geplant ist

work and stay agentur

Die Diskussion um die sogenannte "Work-and-Stay-Agentur" sorgt für Aufmerksamkeit – und für viele Fragezeichen. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres finanzpolitisch-strukturellen Plans für die Jahre 2025 bis 2029 erste Details zu dieser neuen Institution genannt. Was steckt dahinter? Wir ordnen die wichtigsten Punkte ein.


Einheitlicher Zugangspunkt für Fachkräfte

Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll Deutschland attraktiver für internationale Fachkräfte werden. Dazu gehört auch der Aufbau einer digitalen „Work-and-Stay“-Agentur. Diese wird kein neues Bundesamt sein, sondern soll in erster Linie als zentraler Einstiegspunkt für qualifizierte Einwanderung dienen – also eine Art digitale Anlaufstelle.


Die Zielsetzung ist klar: Prozesse vereinfachen, digitalisieren, zentralisieren. Die Agentur soll Ansprechpartnerin für Fachkräfte sein, Anträge über eine zentrale IT-Plattform bündeln und zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beitragen. Eine tiefgreifende Verschiebung bestehender Zuständigkeiten – etwa zu Lasten von Ländern oder Kommunen – ist aber wohl nicht geplant.


Realitätscheck: Behördenpraxis heute

Der aktuelle Alltag in Einwanderungsverfahren sieht oft anders aus. Rechtsanwälte beschreiben eindrücklich die Probleme aus der Praxis: Eingereichte Anträge bleiben unbearbeitet, Sicherheitsanfragen müssen nach sechs Monaten neu gestellt werden, und Unterlagen sind häufig veraltet. Die Frustration ist groß – auch weil dadurch der Eindruck entsteht, die Schuld liege bei den Antragstellenden. Diese realitätsferne Sichtweise ist gefährlich, insbesondere wenn in offiziellen Dokumenten impliziert wird, mangelnde Effizienz sei vor allem auf Nachlässigkeit der Migrant:innen zurückzuführen. Vielmehr zeigt die Praxis: Die strukturellen Defizite liegen oft auf Seiten der Verwaltung.


Bürokratiedschungel wird noch komplizierter

In Deutschland ist das Visumverfahren bereits heute für viele Betroffene ein undurchschaubares bürokratisches Labyrinth. Zahlreiche verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, komplizierte Formulare, mehrsprachige Anforderungen und lange Wartezeiten sorgen regelmäßig für Verunsicherung und Frustration bei Antragsteller*innen. Der Vorschlag, nun eine weitere „Zentralstelle“ oder „Anlaufstelle“ einzuführen, klingt auf den ersten Blick nach Entlastung – droht aber in Wirklichkeit, das bestehende Bürokratiechaos im Migrationsrecht noch zu verschärfen. Statt Klarheit zu schaffen, würde eine zusätzliche Behörde neue Schnittstellen, Zuständigkeitskonflikte und Abstimmungsprobleme mit sich bringen. Schon jetzt wissen viele Antragsteller nicht, ob sie sich an die deutsche Auslandsvertretung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörde vor Ort oder spezialisierte zentrale Stellen wenden müssen. Kommt eine weitere Instanz hinzu, wird das System noch fragmentierter – mit dem Ergebnis, dass Verfahren länger dauern, Fehlerhäufigkeit steigt und rechtssuchende Menschen noch mehr auf anwaltliche Hilfe angewiesen sind.


Fazit: Digitalisierung ist kein Allheilmittel

Die Idee einer digitalen „Work-and-Stay“-Agentur ist grundsätzlich sinnvoll – vorausgesetzt, sie wird mit den nötigen Ressourcen, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten ausgestattet. Eine zentrale Plattform kann tatsächlich dazu beitragen, Anerkennungs- und Migrationsverfahren effizienter zu gestalten. Entscheidend ist aber: Digitalisierung darf nicht dazu dienen, strukturelle Defizite der Behördenpraxis zu kaschieren oder rechtliche Hürden zu erhöhen. Eine Work-and-Stay Agentur kann sinnvoll sein, solange Verwaltungsaufgaben gebündelt werden, anstatt eine neue Schattenbürokratie einzurichten.

bottom of page