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Verlust der Staatsangehörigkeit der Kinder

Was passiert mit der Staatsangehörigkeit der Kinder, wenn die Staatsangehörigkeit der Eltern aberkannt wird?

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Kinder playing in classroom
Hier erfahren Sie ...
  • wann Kinder die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn die Eltern sie verloren haben

  • Voraussetzungen für den Verlust der Staatsbürgerschaft der Kinder

  • praxisrelevante Fallkonstellationen zum Verlust der Staatsangehörigkeit der Kinder

  • Verteidigungsmöglichkeiten und Aufenthaltsrechte bei Verlustkonstellationen

Inhaltsverzeichnis

1. Folgen des Verlusts der Staatsbürgerschaft für die Kinder

2. Praxisfälle Verlust Staatsbürgerschaft der Kinder

3. Kinder über fünf Jahren und Schutz vor Staatenlosigkeit

4. Gute Verteidigungsmöglichkeiten Verlust Staatsangehörigkeit Kinder

5. FAQ

6. Fazit

1. Folgen des Verlusts der Staatsbürgerschaft für die Kinder

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eines Elternteils kann sich auch auf dessen Kinder auswirken (siehe § 17 Abs. 2 StAG). Grundsätzlich gilt: Hat ein Kind seine deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erhalten, hängt dieser Status eng mit den rechtlichen Voraussetzungen bei den Eltern zusammen. Verändern sich diese Voraussetzungen rückwirkend – etwa weil sich herausstellt, dass ein Elternteil doch nicht wirksam Deutscher war – kann das Kind seinen deutschen Pass ebenfalls verlieren. Dies gilt auch, wenn eine Einbürgerung zurückgenommen wird.

§ 17 Abs. 2 StAG regelt genau solche Fälle. Danach kann die deutsche Staatsangehörigkeit eines Kindes rückwirkend entfallen, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Erwerb von Anfang an nicht vorlagen. Das klingt abstrakt – bedeutet aber im Kern: Wenn die Grundlage für die deutsche Staatsangehörigkeit der Eltern wegfällt, kann das „durchschlagen“ und auch den Status des Kindes betreffen. In diesem Fall spricht man von der “Drittwirkung” des Verlusts der deutschen Staatsbürgerschaft.

2. Praxisfälle Verlust Staatsbürgerschaft der Kinder

Häufigster Praxisfall ist die Feststellung, dass eine Vaterschaft nie bestanden hat, obwohl das Kind seine Staatsangehörigkeit über diesen Vater erhalten hat. Wird die Vaterschaft später wirksam angefochten oder durch die Anerkennung eines anderen Mannes ersetzt, kann das rückwirkend dazu führen, dass das Kind kein Deutscher ist – jedenfalls dann, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Schutzgründe greifen.

Ähnlich wirkt es bei aufenthaltsrechtlichen Grundlagen: Hat ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG erhalten, weil ein Elternteil einen dauerhaften Aufenthaltstitel hatte (siehe Ius Soli), kann der Verlust oder die Rücknahme dieses Titels dazu führen, dass der Erwerb rückwirkend entfällt. Auch die Rücknahme der Einbürgerung eines Elternteils (§ 35 StAG) oder das Erlöschen der Staatsangehörigkeit durch Militärbeitritt oder Terrorismus kann die Grundlage für den Erwerb der Staatsangehörigkeit des Kindes beseitigen. Wichtig ist aber: Nur wenn die Entscheidung unanfechtbar ist, kann auch das Kind betroffen sein.

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3. Kinder über fünf Jahren und Schutz vor Staatenlosigkeit

Der Gesetzgeber hat klare Schutzmechanismen eingebaut, um Kinder vor einem ungerechtfertigten Verlust der Staatsangehörigkeit zu bewahren. Besonders wichtig ist die Fünf-Jahres-Grenze des § 17 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 StAG: Ist ein Kind bereits fünf Jahre alt, wenn die Entscheidung über den Elternstatus unanfechtbar wird, bleibt es Deutscher, selbst wenn die ursprünglichen Voraussetzungen weggefallen sind. Hintergrund ist die Annahme, dass Kinder ab diesem Alter ein erstes Bewusstsein für ihre Zugehörigkeit entwickeln – und dieses Vertrauen nicht durch rückwirkende Entscheidungen erschüttert werden soll.

Ein weiterer zentraler Schutz ist die Vermeidung von Staatenlosigkeit (§ 17 Abs. 2 S. 3 Nr. 4 StAG). Ein Kind darf seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren, wenn es dadurch staatenlos würde. Dieser Schutz ist nicht nur im deutschen Verfassungsrecht verankert (Art. 16 Abs. 1 GG), sondern auch völkerrechtlich verpflichtend. Das bedeutet: In der Praxis ist ein Verlust der Staatsangehörigkeit ausgeschlossen, wenn das Kind keinen anderen Staat hat, der es als Staatsangehörigen anerkennt.

4. Gute Verteidigungsmöglichkeiten Verlust Staatsangehörigkeit Kinder

Für die Praxis bedeutet dies: Der Verlust der Staatsangehörigkeit eines Kindes ist selten – und deutlich seltener, als Betroffene oft befürchten. Viele Konstellationen, die früher automatisch zum Verlust geführt hätten, wirken heute nicht mehr, weil seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eine klare gesetzliche Grundlage und verschiedene Schutzklauseln bestehen. Besonders wichtig: Selbst wenn ein Elternteil rückwirkend seinen Status verliert, muss genau geprüft werden, ob eine der Ausnahmen greift – was häufig der Fall ist.

Für Familien kann dies entscheidend sein. Denn der Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich nicht nur auf den Aufenthalt aus, sondern auch auf Rechte wie die Freizügigkeit innerhalb der EU. Deshalb sollten Betroffene bei Rücknahmen von Einbürgerungen, Vaterschaftsanfechtungen oder Problemen mit Aufenthaltstiteln stets prüfen lassen, ob ein Kind weiterhin als Deutscher gilt – oftmals mit dem Ergebnis: Das Kind ist trotz der Entscheidung weiterhin deutscher Staatsangehöriger. Dies hat wiederum auch immense aufenthaltsrechtliche Wirkungen für die Familienangehörigen, die zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Denn diese können dann von dem geschützten Kind möglicherweise Aufenthaltsrechte ableiten (siehe Familiennachzug).

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5. FAQ

Verliert ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil sie verliert?

Nein. Ein Verlust tritt nur unter sehr engen Voraussetzungen ein, da es viele gesetzliche Schutzmechanismen gibt.


Spielt es eine Rolle, ob das Kind schon einen eigenen deutschen Pass hat?

Nein. Der Pass ist nur ein Dokument – entscheidend ist der tatsächliche Rechtsstatus. Dennoch: Wer bereits einen deutschen Pass besitzt, sollte beim Verdacht auf Statusänderungen unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, bevor Dokumente zurückgegeben oder ausgehändigt werden.

Kann das Kind später wieder Deutscher werden, wenn es den Status verloren hat?

In vielen Fällen ja – etwa durch eine erneuten Einbürgerungsantrag.

Muss die Familie Deutschland verlassen, wenn das Kind seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert?

Nein, nicht automatisch. Es gibt verschiedene aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten, die den weiteren Verbleib sichern können.

6. Fazit

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ist ein hochsensibles Thema – rechtlich wie praktisch. Auch wenn § 17 StAG auf den ersten Blick strenge Regeln enthält, ist der tatsächliche Verlust in der Praxis selten. Das liegt an den vielfältigen Schutzklauseln: der Fünf-Jahres-Grenze, dem Schutz vor Staatenlosigkeit und der Möglichkeit, den Status über andere Wege zu sichern. Für Familien bedeutet das: Selbst bei komplizierten Situationen wie der Anfechtung einer Vaterschaft, der Rücknahme einer Einbürgerung oder Problemen mit Aufenthaltstiteln lohnt eine genaue Prüfung. Oft zeigt sich, dass das Kind weiterhin Deutscher bleibt – mit allen wichtigen Rechten, die dieser Status mit sich bringt.

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