BAföG für Ausländer

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was BAföG ist und wer es beantragen kann
wann Ausländer BAföG beantragen können
Höhe des BAföG-Satzes
BAföG und Lebensunterhaltssicherung für Studenten
Inhaltsverzeichnis
1. BAföG und Lebensunterhalt für Ausländer
2. Bekommen Ausländer BAföG?
3. Antragsverfahren BAföG für Ausländer
4. Alternativen zum BAföG
5. FAQ BAföG ausländische Studenten
6. Fazit BAföG ausländische Studenten
1. BAföG und Lebensunterhalt für Ausländer
BAföG ist die wichtigste staatliche Studienförderung in Deutschland. Es unterstützt Studierende finanziell, wenn sie ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildungskosten nicht selbst decken können. Dabei gilt: Die Ausbildung muss dem eigenen Neigungs- und Eignungsprofil entsprechen, und eine anderweitige Finanzierung darf nicht möglich sein. Der Förderanspruch ergibt sich direkt aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und gilt grundsätzlich auch für bestimmte Gruppen ausländischer Studierender.
Gerade für ausländische Studierende ist BAföG nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern oft eine Voraussetzung, um den Lebensunterhalt nachzuweisen – zum Beispiel beim Visumantrag oder der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Die Höhe des BAföG kann bis zu etwa 950 Euro monatlich betragen und beinhaltet auch Zuschüsse für Miete, Krankenversicherung und Kinderbetreuung. Damit ist BAföG für viele ausländische Studierende ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Aufenthalts in Deutschland.
2. Bekommen Ausländer BAföG?
Nicht nur deutsche Studierende können BAföG erhalten – auch viele ausländische Studierende haben Anspruch, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. EU-Bürger und Bürger aus EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind Deutschen weitgehend gleichgestellt, wenn sie ein Daueraufenthaltsrecht besitzen, erwerbstätig sind oder ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Auch Studierende aus der Schweiz können unter bestimmten Bedingungen BAföG beziehen.
Für Nicht-EU-Bürger gelten strengere Regeln. Voraussetzung ist meist eine Aufenthaltserlaubnis mit langfristiger Perspektive, z. B. bei anerkannten Flüchtlingen, Asylberechtigten oder Inhabern einer Niederlassungserlaubnis. Auch geduldete Personen mit mindestens 15 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt können BAföG erhalten (siehe § 8 BAföG). Eine Erwerbstätigkeit vor Beginn der Ausbildung – bei den Studierenden selbst oder ihren Eltern – kann ebenfalls einen Anspruch begründen.
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3. Antragsverfahren BAföG für Ausländer
Der BAföG-Antrag für ausländische Studierende erfolgt über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Wichtig ist dabei die Vorlage des richtigen Formblatts, das speziell für ausländische Antragsteller relevante Angaben enthält – insbesondere zum Aufenthaltstitel und zur Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland. Auch Nachweise über eine mögliche Erwerbstätigkeit und der Ausbildungsnachweis müssen eingereicht werden.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, daher sollten Anträge frühzeitig gestellt werden. Die Förderung beginnt erst ab dem Monat der Antragstellung, eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Ausländische Studierende sollten sich deshalb rechtzeitig über ihre Chancen und Pflichten informieren. Die Beratung durch Fachanwälte für Migrationsrecht oder durch spezialisierte Beratungsstellen kann dabei helfen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
4. Alternativen zum BAföG
Nicht jeder ausländische Student erfüllt die Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung. In solchen Fällen lohnt sich der Blick auf Alternativen. Dazu zählen insbesondere Stipendien, etwa von Begabtenförderwerken, politischen Stiftungen oder privaten Organisationen. Auch studienbezogene Nebenjobs können helfen, den Lebensunterhalt zu sichern, wobei die erlaubte Arbeitszeit je nach Aufenthaltstitel begrenzt ist (sogenannte 140/280 Tage Regelung).
Weitere Möglichkeiten sind Studienkredite, die zum Beispiel von der KfW angeboten werden, oder das Sperrkonto, das vor der Einreise eingerichtet werden muss. Für ausländische Studierende mit Kindern kann auch der Kinderbetreuungszuschlag innerhalb des BAföG-Systems oder eine Unterstützung vom Jugendamt infrage kommen. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
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5. FAQ: BAföG und Lebensunterhalt für ausländische Studierende
Wer kann als Ausländer BAföG bekommen?
Ausländische Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf BAföG. EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer Studierende können meist BAföG erhalten, wenn sie z. B. ein Daueraufenthaltsrecht haben oder ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel eine langfristige Aufenthaltserlaubnis, z. B. als Flüchtling oder mit Niederlassungserlaubnis.
Wie hoch ist die BAföG-Förderung?
Die BAföG-Höchstförderung liegt bei rund 950 Euro pro Monat. Sie umfasst Beiträge zu Miete, Krankenversicherung und ggf. Kinderbetreuung.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt. Wichtig sind spezielle Nachweise zum Aufenthaltstitel, zur bisherigen Aufenthaltsdauer und ggf. zur Erwerbstätigkeit. Die Förderung beginnt frühestens im Monat der Antragstellung – also frühzeitig beantragen!
Welche Alternativen gibt es zum BAföG?
Wer keinen BAföG-Anspruch hat, kann auf Stipendien, Studienkredite, Nebenjobs oder ein Sperrkonto zurückgreifen. Auch Zuschläge für Kinderbetreuung oder Hilfe vom Jugendamt können infrage kommen.
6. Fazit: BAföG für ausländische Studierende
Ausländische Studierende können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten – das gilt sowohl für EU-Bürger als auch für viele Drittstaatsangehörige. Entscheidend sind der Aufenthaltsstatus, die Dauer des Aufenthalts in Deutschland und ggf. frühere Erwerbstätigkeiten. Der Antrag muss sorgfältig vorbereitet werden und erfordert spezielle Nachweise. Wer BAföG bekommt, kann nicht nur das Studium finanzieren, sondern oft auch die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Für alle, die keinen Anspruch auf BAföG haben, gibt es gute Alternativen – vom Stipendium über Studienkredite bis hin zu Nebenjobs. VISAGUARD unterstützt Studierende aus dem Ausland bei allen rechtlichen Fragen rund um BAföG, Aufenthaltserlaubnis und Studienfinanzierung.
Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
[1] BeckOK AuslR/Fleuß, 42. Ed. 1.7.2024, AufenthG § 16b Rn. 1 - 96
[2] Visumhandbuch, Stipendiaten, 75. Ergänzungslieferung, Stand: 08/2022
[3] Verwaltungsanweisungen zum Aufenthalt in Berlin (VAB), Stand 18.02.2025, § 16b
