Akteneinsicht (Verwaltungsrecht)

So beantragen Sie die Akteneinsicht bei der Behörde oder bei Gericht.
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Hier erfahren Sie
was die Akteneinsicht ist
Unterschied Akteneinsicht Gericht und Behörde
Akteneinsicht ohne Rechtsanwalt
Akteneinsicht beim Landesamt für Einwanderung beantragen
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist Akteneinsicht
2. Akteneinsicht Rechtsgrundlagen
3. Akteneinsicht beantragen (Behörde)
4. Akteneinsicht beantragen (Gericht)
5. FAQ Akteneinsicht
6. Fazit Akteneinsicht
1. Was bedeutet Akteneinsicht?
Die Akteneinsicht ist ein zentrales Instrument im Verwaltungsrecht und ein grundlegendes Verfahrensrecht von (ausländischen) Antragstellern (siehe § 29 VwVfG). Sie ermöglicht es betroffenen Personen, Einsicht in die behördlichen oder gerichtlichen Unterlagen zu nehmen, die ihre Angelegenheit betreffen. Im Migrationsrecht ist dies besonders wichtig, da Entscheidungen über Visa, Aufenthaltstitel oder Abschiebungen auf der Grundlage dieser Akten getroffen werden. Wer Akteneinsicht beantragt, erhält Informationen darüber, welche Fakten, Einschätzungen und rechtlichen Bewertungen der Entscheidung zugrunde liegen.
Gerade im Visum- und Aufenthaltsrecht kann die Akteneinsicht entscheidend sein, um gegen eine ablehnende Entscheidung erfolgreich vorzugehen. Wer die behördliche Akte kennt, kann gezielt Einwendungen erheben oder Widerspruch einlegen. Die Akteneinsicht ist auch ohne anwaltliche Vertretung möglich, wird aber durch einen spezialisierten Fachanwalt oft gezielter genutzt, etwa um Verfahrensfehler aufzudecken oder gezielt Nachweise zu ergänzen.
2. Akteneinsicht: Rechtsgrundlagen
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht bei Behörden ist § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Danach ist einer am Verfahren beteiligten Person auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren, soweit keine schutzwürdigen Interessen Dritter oder behördliche Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Akteneinsicht nach § 100 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Die Einsicht erfolgt in der Regel durch Übersendung von Kopien, per E-Mail, postalisch oder über spezielle Akteneinsichtsportale – z. B. beim LEA Berlin oder über das bundesweite Akteneinsichtsportal. Die genaue Art der Akteneinsicht hängt aber von der Behörde oder dem Gericht ab. Manche Behörden und Gerichte übersenden die Akte postalisch oder elektronisch, manche stellen die Akten nur zur Einsichtnahme in den Behörden- oder Gerichtsgebäuden bereit. Staatsanwaltschaften übermitteln häufig die Original-Papierakte per Post zur Einsichtnahme für Rechtsanwälte für bis zu 3 Tage.
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3. Akteneinsicht bei Behörden beantragen (Landesamt für Einwanderung (LEA))
Wer Akteneinsicht bei einer Ausländerbehörde oder dem Landesamt für Einwanderung beantragen möchte, sollte ein formloses Schreiben mit Angabe des Aktenzeichens und einer Begründung einreichen. In Berlin erfolgt die digitale Akteneinsicht z. B. über das Serviceportal des LEA. Dort muss ein entsprechender Akteneinsichtsantrag ausgefüllt und dann an das LEA übermittelt werden (siehe Akteneinsicht in die Ausländerakte und Einbürgerungsakte LEA Berlin). In anderen Städten, wie München, kann die Akteneinsicht postalisch oder per E-Mail beantragt werden. Häufig genügt es, sich auf § 29 VwVfG zu berufen und das eigene berechtigte Interesse zu benennen.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde stark variieren. Wenn das Akteneinsichtsformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde, ist eine Akteneinsicht in Berlin innerhalb von wenigen Tagen (bis zu 7 Tage) möglich. Wenn der Antrag erst händisch einer Akte zugeordnet werden muss, dauert es meistens mehrere Wochen. Die Einsicht kann auch durch eine bevollmächtigte Person – etwa eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – erfolgen. Die Gebühr beträgt meistens 11 Euro. Die Einsichtnahme in die Visumsakte bei der Botschaft kann teurer sein.
4. Akteneinsicht bei Gericht beantragen
Im gerichtlichen Verfahren wird Akteneinsicht nach § 100 VwGO gewährt. Sobald ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anhängig ist – etwa nach einer Versagungsgegenklage gegen die Visumsverweigerung – kann die Einsicht in die Behördenakte über das Gericht beantragt werden. In der Praxis erfolgt dies oft über die beauftragte anwaltliche Vertretung, die die Akte im Original oder als Kopie zur Verfügung gestellt bekommt. Auch Privatpersonen können selbst bei Gericht Akteneinsicht beantragen.
Das Akteneinsichtsrecht gilt in beschränktem Maße auch für die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft im Strafrecht. Hier gibt es allerdings Ausnahmefälle, beispielsweise wenn Ermittler oder geheime Informationen geschützt werden müssen. Die Akteneinsicht wird deshalb im Ermittlungsverfahren auch nur von der Staatsanwaltschaft und niemals von der Polizei gewährt. Sollten Sie Einsicht in Ihre Ermittlungsakte nehmen wollen, ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts zu raten.
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5. FAQ Häufige Fragen zur Akteneinsicht im Migrationsrecht
Ist eine Akteneinsicht ohne Anwalt möglich?
Ja, das ist grundsätzlich möglich – sowohl bei Behörden als auch im gerichtlichen Verfahren. Häufig verweigern Behörden allerdings die Akteneinsicht an Privatpersonen und stellen wenn überhaupt nur die Akte zur Einsichtnahme in den Behördenräumen bereit, anstatt die Akte zu übermitteln.
Wie lange dauert die Akteneinsicht?
Das hängt von der Behörde oder dem Gericht ab. In Berlin dauert es beim LEA in der Regel wenige Tage, wenn der Antrag direkt der Akte über die Seriennummer des Aufenthaltstitels zugeordnet werden kann. Andernfalls dauert es länger.
Gibt es auch noch andere Arten der Akteneinsicht?
Ja, wenn Sie nicht Akteneinsicht als Beteiligter (§ 13 VwVfG) nehmen können, gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Akteneinsicht über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder über allgemeine Auskunftsansprüche zu erhalten. Teilweise bestehen auch spezielle Informationsrechte in den einzelnen Bundesländern. Journalisten haben zusätzlich die Möglichkeit, Auskünfte durch presserechtliche Informationsansprüche zu erhalten.
6. Fazit: Akteneinsicht im Visum- und Aufenthaltsrecht
Die Akteneinsicht ist ein wertvolles Instrument zur Wahrung Ihrer Rechte im Migrationsverfahren. Sie verschafft Transparenz und ermöglicht es, Entscheidungen der Ausländerbehörde oder des Gerichts fundiert zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten. Wer weiß, was in der Akte steht, kann gezielt reagieren – sei es durch Widerspruch, Klage oder die Nachreichung von Dokumenten. Ob bei einer Behörde wie dem LEA Berlin oder im gerichtlichen Verfahren – VISAGUARD unterstützt Sie bei der Antragstellung und sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Migrationsrecht und nutzen Sie die Akteneinsicht als strategisches Mittel auf dem Weg zu Ihrem Visum oder Aufenthaltstitel.
Quellenverzeichnis
[1] Visumhandbuch, Entscheidung und Aktenführung, Stand: 05/2021
[3] Bergmann / Dienelt, Ausländerrecht, 15. Auflage 2025,
