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Ablauf von Gerichtsverfahren Immigration und Visum

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Erklärung vom Anwalt: So läuft ein Gerichtsprozess im Visumsrecht in Deutschland ab.

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Hier erfahren Sie

  • wie ein Gerichtsverfahren in Deutschland abläuft

  • was für Verwaltungsgerichtsprozesse gilt

  • alles zur mündlichen Verhandlung im Visumsrecht

  • alles zum Urteil von Verwaltungsgerichten

Inhaltsverzeichnis

Schritt 1: Eingang der Klageschrift und Zahlung der Kosten

Schritt 2: Würdigung durch das Gericht und Terminfestsetzung

Schritt 3: Mündliche Verhandlung

Schritt 4: Urteil und Vollstreckung

FAQ Gerichtsprozess Visum

Fazit Gerichtsprozess Visum

1. Schritt: Eingang der Klageschrift und Zahlung der Gerichtskosten

Die meisten Gerichtsverfahren im Visumsrecht beginnen mit der Einreichung der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (siehe § 81 VwGO). Diese muss schriftlich erfolgen und sollte die ablehnende Entscheidung der Auslandsvertretung sowie die Gründe für die Klage beinhalten. Wer die Klage selbst einreichen möchte, sollte genau auf Form und Fristen achten, denn die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des ablehnenden Bescheids eingereicht werden.

Nachdem die Visumsklage bei Gericht eingegangen ist, verschickt die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts zunächst eine Eingangsbestätigung. Mit dem Eingang der Klageschrift wird vom Gericht auch die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses verlangt. Die Zahlung der Gerichtskosten ist rechtlich gesehen keine Voraussetzung für den Beginn des Gerichtsverfahren, allerdings raten wir dazu, die Gerichtskosten pünktlich zu zahlen, um nicht direkt einen schlechten Eindruck zu erwecken. Die Höhe der Gerichtskosten hängt vom Streitwert ab, liegt aber bei Visumsstreitigkeiten häufig im Bereich von etwa 300 bis 500 Euro. Wer nur über geringe finanzielle Mittel verfügt, kann unter Umständen Prozesskostenhilfe beantragen (§ 173 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).

2. Schritt: Würdigung durch das Gericht und Terminfestsetzung

Nach Zahlung der Gerichtskosten prüft das Gericht zunächst die Zulässigkeit der Klage. Dabei wird unter anderem geklärt, ob die Klage form- und fristgerecht eingereicht wurde. Wenn dies der Fall ist, fordert das Gericht häufig bei der Beklagten die Ausländer- oder Visumsakte an (gerichtliche Akteneinsicht). Anschließend stellt das Gericht die Klage an die Beklagte zu und fordert sie zur Stellungnahme auf. Aus Perspektive des Ausländers ist dabei darauf zu achten, dass das Gericht auch eine Frist zur Stellungnahme setzt. Denn ohne Fristsetzung reagieren die Behörden erfahrungsgemäß nur sehr langsam bzw. teilweise gar nicht auf gerichtliche Verfügungen.

Sofern die beklagte Behörde nicht direkt einlenkt und das Visum oder den Aufenthaltstitel erteilt (“klaglos stellen”), beginnt das eigentliche streitige Verfahren. Das Gericht wird dann abwechselnd die Parteien zur schriftlichen Stellungnahme unter Fristsetzung auffordern. Sobald beide Parteien ihre Positionen schriftlich ausreichend dargelegt haben, schlägt das Gericht (in einfachen Fällen) eine Entscheidung per Gerichtsbescheid vor (§ 84 VwGO) oder setzt (in komplizierten Fällen) einen Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme fest. Je nach Auslastung des Gerichts kann dies mehrere Monate dauern.

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3. Schritt: Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

Die mündliche Verhandlung beginnt mit dem sogenannten “Aufruf zur Sache” und der Feststellung der Anwesenheit. In erster Instanz sind meistens nur der Kläger (meist mit Anwalt) und der Einzelrichter anwesend. Die beklagten Behörden (Ausländerbehörden und Auswärtiges Amt) schicken in erster Instanz häufig keinen eigenen Vertreter, sondern lassen den Richter allein entscheiden. Rechtlich ist dies möglich, da es im Verwaltungsprozess kein klassisches Versäumnisurteil gibt. Falls erforderlich, ist zusätzlich ein Dolmetscher anwesend.

In der mündlichen Verhandlung tragen beide Seiten ihre Argumente vor (Erörterung der Sach- und Rechtslage). Meistens bespricht das Gericht mit den Anwälten die rechtlichen Hintergründe des Falls und befragt den Kläger (falls er anwesend ist) hinsichtlich weiterer Tatsachen. Wenn eine förmliche Beweisaufnahme notwendig ist, werden entsprechende Beweise gewürdigt (z.B. Begutachtung von Urkunden oder Zeugenaussagen). Anschließend stellen die Parteien die Klageanträge. Die Verhandlung dauert in der Regel nur ein bis zwei Stunden. Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Manchmal wird das Urteil sofort im Anschluss verkündet, in anderen Fällen erfolgt die Zustellung per Post.

4. Schritt: Urteil und Vollstreckung bei erfolgreicher Klage

Wenn im Laufe des schriftlichen Vorverfahrens oder in der mündlichen Verhandlung keine Einigung (Vergleich) erzielt wird, fällt das Verwaltungsgericht ein Urteil (im Eilverfahren “Beschluss” genannt). Das Urteil entscheidet, ob das Visum zu erteilen ist oder nicht. Fällt das Urteil zugunsten des Klägers aus, muss die Behörde ein Visum erteilen oder das Verfahren erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts durchführen. Häufig führt dies zur Erteilung des beantragten Visums. Verliert der Kläger, bleibt theoretisch noch die Möglichkeit der Berufung oder Revision, allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wird das Visum zugesprochen, erfolgt die Visumerteilung meist direkt im Anschluss. Häufig versendet die beklagte Behörde dann im Anschluss an die mündliche Verhandlung oder in den Tagen danach die Termineinladung in die Botschaft oder Ausländerbehörde, um den Aufenthaltstitel zu erteilen. Der gesamte Erteilungsprozess kann dann nach einem positiven Urteil oder einem Vergleich innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden. Danach ist das Gerichtsverfahren abgeschlossen (“erledigt”) und die Kommunikation der Parteien dreht sich meistens nur noch um die Kosten. Nach der Abwicklung der Kosten ist das Gerichtsverfahren zu Ende.

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5. FAQ: Häufige Fragen zum Gerichtsprozess beim Visum

Wie lange dauert ein Visumgerichtsverfahren?

In der Regel dauert ein Verfahren zwischen 3 und 9 Monaten, abhängig vom Gericht und der Komplexität des Falls. In eiligen Fällen entscheiden die Gerichte allerdings deutlich schneller (sogenannte einstweilige Anordnung).


Findet im Verwaltungsprozess immer eine mündliche Verhandlung statt?

Nein, eine mündliche Verhandlung ist im Migrationsrecht nicht zwingend. Insbesondere in Eilverfahren versuchen die Gerichte eine Einigung der Parteien durch telefonische Vermittlung zu erreichen, um den Aufwand gering zu halten.


Muss ich bei Visumsklagen persönlich erscheinen?

Grundsätzlich müssen Sie nur persönlich bei Gericht erscheinen, wenn das Gericht dies explizit angeordnet hat. Das wird in Visumsfällen so gut wie nie der Fall sein, da Sie sich ja im Ausland aufhalten und die Einreise gerade Klagegegenstand ist. In vielen Fällen erfolgt deshalb lediglich eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

6. Fazit zum Ablauf des Gerichtsverfahrens im Visumsrecht

Ein Gerichtsverfahren gegen eine Visumsablehnung kann langwierig und nervenaufreibend sein – aber in vielen Fällen lohnt sich der Weg. Besonders dann, wenn die Ablehnung formal oder inhaltlich angreifbar ist, kann das Verwaltungsgericht eine Korrektur erzwingen. Mit guter rechtlicher Beratung und ausreichender Vorbereitung steigen die Erfolgschancen deutlich. Wer eine fundierte Einschätzung seines Falls wünscht, sollte frühzeitig eine auf Ausländerrecht spezialisierte Kanzlei wie VISAGUARD kontaktieren.

Quellenverzeichnis

[1] Schoch/Schneider | Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), [§ 17 GVG – § 17b GVG] | 46. EL August 2024

[2] Michael Fehling/Berthold Kastner/Rainer Störmer in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht | 5. Auflage 2021

[3] Visumhandbuch, Erstbescheid (Ablehnung eines Visumantrags), Stand: 05/2021

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