Visumklage: Was ist der Berliner Vergleich?
Alles zum gerichtlichen Vergleich und zum “Berliner Vergleich” (Visumrecht).

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Hier erfahren Sie ...
was ein gerichtlicher Vergleich ist
was der Berliner Vergleich ist (Visum)
wie ein Gerichtsvergleich abgeschlossen wird
wann ein gerichtlicher Vergleich Sinn macht
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist ein Gerichtsvergleich?
2. Gerichtlicher Vergleich im Migrationsrecht
3. Vorteile eines Vergleichs
4. Berliner Vergleich (Gericht)
5. FAQ Gerichtsvergleich/Berliner Vergleich
6. Fazit Gerichtsvergleich/Berliner Vergleich
1. Was ist ein Gerichtsvergleich?
Ein gerichtlicher Vergleich ist eine Einigung zwischen den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, die im Rahmen eines laufenden Prozesses geschlossen wird. Der Vergleich ersetzt dann die gerichtliche Entscheidung und beendet das Verfahren rechtsverbindlich (siehe § 106 VwGO). Beide Seiten – etwa ein Kläger und die Ausländerbehörde – einigen sich dabei auf eine bestimmte Lösung, die vom Gericht protokolliert und rechtlich abgesichert wird.
Statt eines langwierigen Urteils kann durch einen Vergleich schnell Rechtssicherheit geschaffen werden. Vor allem in komplizierten Fällen, in denen es auf Zeit, ist ein solcher Vergleich eine sinnvolle Alternative (z.B. in eiligen Fällen und bei einstweiligen Anordnungen). Das Gericht ist dabei nicht Partei, sondern vermittelt zwischen den Interessen – oft mit einem konkreten Vorschlag für die Vergleichsformulierung. Das Gericht ist in diesen Fällen gewissermaßen nur Streitschlichter und Vermittler.
2. Gerichtlicher Vergleich im Migrationsrecht
Im Migrationsrecht – insbesondere bei Klagen gegen Visumsablehnungen – kann ein gerichtlicher Vergleich eine elegante Lösung sein. Die Auslandsvertretung verpflichtet sich beispielsweise, über einen Visumantrag erneut zu entscheiden oder das Visum direkt zu erteilen, ohne dass das Gericht in der Sache urteilen muss. Damit wird das Verfahren formell beendet, ohne dass ein Urteil mit umfassender Begründung ergeht.
Solche Vergleiche sind für Antragsteller attraktiv, weil sie oft schneller zu einer erneuten Prüfung oder gar zur Visumserteilung führen. Auch die Verwaltung spart Zeit und Ressourcen. Im Verwaltungs- und Migrationsrecht ist es üblich, dass die Vergleichsweise teilweise nur übers Telefon (unter Vermittlung des Gerichts) geführt werden. Der Richter oder die Richterin telefoniert dann lediglich abwechselnd mit den Parteien und unterbreitet am Ende den Parteien den fertigen Vergleichsvorschlag.
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3. Vorteile eines Vergleichs
Ein gerichtlicher Vergleich bietet Planungssicherheit und vermeidet ein für beide Seiten ungewisses Urteil. Vor allem Antragsteller, die schnell Klarheit oder eine zweite Chance im Visumverfahren brauchen, profitieren davon. Sie sparen Zeit und Nerven – und mitunter auch Kosten. Häufig ist auch das Gericht an einem Vergleich der Parteien interessiert, da die Formulierung und der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs im Visumsrecht deutlich weniger Arbeitsaufwand ist, als ein gesamtes Urteil oder einen Beschluss zu schreiben. Gerichtsvergleiche schonen deshalb immer auch gerichtliche Ressourcen.
Zudem bleibt ein Vergleich diskreter als ein Urteil, das veröffentlicht werden kann. Gerade bei aufenthaltsrechtlich sensiblen Verfahren ist dies ein Vorteil. Anwälte können im Vergleich gezielt Formulierungen einbringen, die eine spätere positive Entscheidung durch die Auslandsvertretung wahrscheinlicher machen – auch ohne Gesichtsverlust für die Behörde. Dies erhöht die Einigungschancen in streitigen Fällen erheblich.
4. Was ist der „Berliner Vergleich“?
Eine im Visumsrecht übliche Form des Gerichtsvergleichs ist der sogenannte “Berliner Vergleich”. Er kommt insbesondere in Fällen zum Einsatz, in denen Klage gegen eine Visumsablehnung erhoben wurde. In diesem Vergleich verpflichtet sich die Auslandsvertretung, das Visum (meist sofort bzw. teilweise sogar noch im Gerichtssaal) zu erteilen. Der Kläger oder die Klägerin muss im Gegenzug allerdings die Klage zurücknehmen und die Kosten tragen. Der Kläger erhält so die Chance, sich das Visum zu “kaufen” und sich auf diese Weise einen möglicherweise monate- oder jahrelangen Gerichtsstreit zu ersparen.
Kritiker sprechen beim Berliner Vergleich von einer „erpresserischen Strategie“ des Auswärtigen Amts: Denn die Visastellen schinden im Gerichtsverfahren häufig lediglich Zeit und hoffen, dass sich das Visumverfahren von selbst erledigt (z.B. weil der Job verfällt). Häufig sind Antragsteller deshalb gezwungen, dem Vergleich zuzustimmen und die Kosten für das Gerichtsverfahren zu tragen, obwohl sie das Verfahren eigentlich gewinnen würden. Leider ist der Berliner Vergleich in vielen Visumverfahren inzwischen der Regelfall, da es kaum Antragsteller gibt, die ein Verfahren zu Ende führen möchten, wenn eine Visumerteilung gegen Klagerücknahme angeboten wird.
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5. FAQ Gerichtsvergleich und Berliner Vergleich
Was ist ein Gerichtsvergleich im Verwaltungsgerichtsprozess?
Im Verwaltungsrecht wird der Rechtsstreit beendet, wenn ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen wird. Der Inhalt des Vergleichs wird von den Parteien bestimmt.
Was passiert, wenn der Vergleich scheitert?
Dann läuft das gerichtliche Verfahren weiter. Ein gescheiterter Vergleich hat keine Auswirkungen auf die Rechte der Parteien – man kehrt zurück in den normalen Prozess.
Kann ein Vergleich widerrufen werden?
Grundsätzlich nein. Ein wirksam geschlossener Vergleich ist bindend (wenn kein sogenannter Widerrufsvorbehalt in den Vergleich aufgenommen wurde) und beendet das Verfahren. Nur unter engen Voraussetzungen, z. B. bei Täuschung, kann ein Vergleich rückgängig gemacht werden.
Was ist der Berliner Vergleich (Visum und Migration)?
Im sogenannten Berliner Vergleich verpflichtet sich das Auswärtige Amt, das Visum unverzüglich zu erteilen, wenn der Kläger die Klage
zurücknimmt und die Kosten des Verfahrens trägt.
Ist der Berliner Vergleich rechtlich angreifbar?
Der Berliner Vergleich ist juristisch zulässig, wird aber kritisch gesehen. Er ist rechtlich gesehen freiwillig, rein praktisch werden Antragsteller aber aufgrund äußerer Umstände dazu gezwungen, den Vergleich anzunehmen.
6. Fazit: Wann lohnt sich ein Vergleich im Visumsrecht?
Ein gerichtlicher Vergleich im Migrationsrecht kann eine kluge Lösung sein – vor allem, wenn beide Seiten an einer schnellen, pragmatischen Lösung interessiert sind. In vielen Fällen ist er der kürzeste Weg zu einer erneuten Visumsprüfung- oder Erteilung – besonders, wenn Zeit oder Lebensplanung auf dem Spiel stehen. Häufig wird in diesen Fällen der “Berliner Vergleich” abgeschlossen, bei dem der Kläger das Visum bekommt und dafür die Kosten des Verfahrens tragen muss.
