Visumsrecht: Klagen beim Verwaltungsgericht Berlin
Alle Informationen zum Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin).

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Hier erfahren Sie ...
wann das VG Berlin zuständig ist
wie das Klageverfahren beim VG Berlin abläuft
wie Sie eine Klage beim VG einlegen
welche Besonderheiten in Berlin gelten
Inhaltsverzeichnis
1. Zuständigkeit des VG Berlin für Visumsachen
2. Fakten zum VG Berlin
3. Visumklage erheben beim VG Berlin
4. Berliner Vergleich
5. FAQ VG Berlin
6. Fazit VG Berlin
1. Zuständigkeit des VG Berlin für Visumsachen
Das Verwaltungsgericht Berlin ist bundesweit das zentrale Gericht für Visumklagen gegen deutsche Auslandsvertretungen (siehe § 52 Nr. 2 VwGO). Wenn ein Visumantrag bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland abgelehnt wurde, ist regelmäßig das VG Berlin zuständig – unabhängig davon, in welchem Land der Antrag gestellt wurde. Grund dafür ist die zentrale Organisation des Auswärtigen Amts, dessen Verwaltungssitz in Berlin liegt.
Diese Sonderzuständigkeit bedeutet, dass fast alle Klagen gegen Visumentscheidungen deutscher Auslandsvertretungen in Berlin verhandelt werden – auch wenn die betroffene Person nie in Deutschland gelebt hat. Für Antragsteller im Ausland ist dies oft überraschend. Eine anwaltliche Vertretung mit Erfahrung am VG Berlin ist deshalb empfehlenswert, um die Klage von Anfang an richtig zu führen.
2. Fakten zum VG Berlin
Das Verwaltungsgericht Berlin ist das größte Verwaltungsgericht Deutschlands. Die Adresse des VG Berlin ist wie folgt:
Adresse und Kontaktdaten:
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstr. 7
10557 Berlin
Tel.: (030) 9014 - 0
Fax: (030) 9014 - 8790
Das VG Berlin hat langjährige Erfahrung mit aufenthalts- und visumsrechtlichen Streitigkeiten und bearbeitet jedes Jahr eine große Zahl von Verfahren in diesem Bereich. Die Zuständigkeit für Visumverfahren ist dabei über alle Gerichtskammern verteilt. Jede Kammer am VG Berlin hat insofern eine Sonderzuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan (z.B. Baurecht) und zusätzlich Aufgaben im Visumrecht. An anderen Verwaltungsgerichten in Deutschland bestehen demgegenüber teilweise spezielle Kammern für Migrationsrecht.
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3. Visumklage erheben beim VG Berlin
Die Visumklage beim VG Berlin ist eine Anfechtungsverpflichtungsklage bzw. eine Versagungsgegenklage. Sie richtet sich darauf, das Auswärtige Amt zu verpflichten, das Visum zu erteilen und den Ablehnungsbescheid aufzuheben. Voraussetzung ist, dass zuvor ein Antrag gestellt und ein ablehnender Bescheid ergangen ist. Alternativ kann die Visumsklage auch im Wege der Untätigkeitsklage erhoben (Terminklage) werden. Die Klage muss schriftlich und innerhalb von einem Monat nach Zugang des Ablehnungsbescheids eingereicht werden. Im Fall der Terminklage ist eine 3 Monate unmögliche Terminbuchung notwendig (es sei denn, es liegt ein eiliger Fall oder Notfall vor).
Zur Klageeinreichung kann ein Rechtsanwalt beauftragt werden, dies ist aber nicht zwingend. In der Praxis ist anwaltliche Unterstützung jedoch ratsam, da die Klageschrift bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss und oft komplexe rechtliche Argumente vorgetragen werden. Das Auswärtige Amt führt tausende solcher Prozesse gleichzeitig, sodass auf Seiten der Botschaften sehr routinierte Strategien bestehen. Hiermit muss als Kläger ein Umgang gefunden werden.
4. Besonderheiten: Der "Berliner Vergleich"
Eine Besonderheit am VG Berlin ist der sogenannte „Berliner Vergleich“. Dabei handelt es sich um eine einvernehmliche Lösung zwischen der klagenden Partei und der Verwaltung: Die Klage wird zurückgenommen, und im Gegenzug verpflichtet sich das Auswärtige Amt, das Visum zu erteilen. Dieser Weg wird häufig genutzt, um eine schnellere Lösung herbeizuführen. Kritiker merken außerdem an, dass der Berliner Vergleich faktisch eine Erpressungsstrategie des Auswärtigen Amts ist.
Gerade bei Visumverfahren, bei denen es um Familiennachzug, Heirat oder berufliche Gründe geht, ist der Berliner Vergleich ein wichtiges Instrument. Er spart Zeit und Kosten und kann helfen, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Seiten zu einer Einigung bereit sind und das Gericht den Vergleichsvorschlag unterstützt.
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5. FAQ: Verwaltungsgericht Berlin in Visumsverfahren
Wie lange dauert ein Verfahren am VG Berlin?
Die Dauer kann stark variieren – viele Verfahren werden innerhalb von 3 bis 6 Monaten abgeschlossen, mit Berliner Vergleich auch schneller. Die Dauer hängt allerdings vom Umfang der Klage und der Auslastung der zuständigen Kammer ab.
Brauche ich einen Anwalt für eine Visumklage beim VG Berlin?
Nein, aber es ist empfehlenswert. Anwälte kennen die Abläufe am Gericht und können den Klageerfolg deutlich steigern.
Hat das VG Berlin eine eigene Rechtsantragsstelle?
Ja, das VG Berlin hat eine eigene Rechtsantragstelle in den Räumlichkeiten der Kirchstraße 7 (Raum 0103). Die Aufnahme von Klagen und Anträgen in der Rechtsantragstelle ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich (Terminvergabe unter der Telefonnummer (030) 9014-8602 Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr).
Hilft die Rechtsantragstelle am Verwaltungsgericht Berlin in Visastreitigkeiten?
Nein, die Rechtsantragstelle hilft nur bei den Förmlichkeiten. Es findet weder telefonisch noch vor Ort eine Beratung statt, auch nicht in Visaangelegenheiten.
6. Fazit
Das Verwaltungsgericht Berlin ist das zentrale Gericht für Visumklagen gegen deutsche Auslandsvertretungen. Für Betroffene weltweit ist das VG Berlin daher oft die erste Adresse für rechtlichen Schutz. Wer eine Klage einreichen möchte, sollte die formalen Anforderungen beachten und bei Bedarf anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn Sie selber klagen wollen, hat das VG Berlin allerdings auch eine eigene Rechtsantragstelle.
Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Hofmann (Hrsg.), Ausländerrecht, 3. Auflage 2023
