Sozialversicherung und Steuern bei Entsendung von Australien nach Deutschland
Leitfaden für die Entsendung von Australien nach Deutschland.

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Welche bilateralen Abkommen die soziale Absicherung zwischen Australien und Deutschland regeln.
Wie Sie eine Doppelversicherung in der Rentenversicherung durch Entsendebescheinigungen vermeiden.
Worauf bei der Kranken- und Pflegeversicherung mangels umfassender Abkommen zu achten ist.
Wie das Doppelbesteuerungsabkommen die Steuerpflicht Ihrer Mitarbeiter rechtssicher verteilt.
1. Welche Sozialversicherungsabkommen gibt es zwischen Australien und Deutschland?
2. Rentenversicherung bei Entsendung Australien Deutschland
3. Kranken- und Pflegeversicherung bei Entsendung Australien Deutschland
4. Steuern bei Mitarbeiterentsendung Australien nach Deutschland
5. FAQ Entsendung Australien nach Deutschland
6. Fazit Entsendung Australien nach Deutschland
1. Welche Sozialversicherungsabkommen gibt es zwischen Australien und Deutschland?
Wenn wir Unternehmen bei der Global Mobility unterstützen, steht die Vermeidung von Doppelbelastungen an oberster Stelle. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien besteht seit dem 1. Januar 2003 ein spezifisches Abkommen über Soziale Sicherheit, welches primär darauf abzielt, die Rentensysteme beider Staaten miteinander zu koordinieren. Es soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer, die vorübergehend vom australischen Kontinent nach Deutschland entsandt werden, nicht in beiden Systemen gleichzeitig beitragspflichtig werden, was ohne vertragliche Grundlage gemäß § 4 SGB IV (Ausstrahlung) und den jeweiligen australischen Bestimmungen oft der Fall wäre.
Im Rahmen dieses Abkommens können wir für unsere Mandanten erwirken, dass für einen Zeitraum von bis zu 60 Kalendermonaten weiterhin die australischen Rechtsvorschriften gelten. Dies setzt voraus, dass eine echte Entsendung vorliegt, der Mitarbeiter also weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis zu seinem australischen Arbeitgeber steht und die Tätigkeit im Voraus zeitlich begrenzt ist.
2. Rentenversicherung bei Entsendung Australien Deutschland
Die Rentenversicherung bildet das Kernstück des bilateralen Sozialversicherungsabkommens mit Australien. Wir beobachten häufig, dass die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten ein entscheidender Faktor für die spätere Rentenberechtigung ist. Durch das Abkommen werden die in Australien zurückgelegten Zeiten der Erwerbstätigkeit (Australian Working Life Residence) so behandelt, als wären sie in Deutschland zurückgelegt worden, sofern dies für die Erfüllung der Wartezeit notwendig ist. Dies sichert den betroffenen Mitarbeitern langfristige Ansprüche in beiden Versorgungssystemen, ohne dass Beitragszeiten verloren gehen.
Für die Dauer der Entsendung nach Deutschland bleibt der Fokus jedoch auf der Vermeidung der Versicherungspflicht im Gastland. Sofern die Voraussetzungen der Entsendung erfüllt sind, werden keine Beiträge zur deutschen Rentenversicherung fällig. Sollte die Entsendung jedoch über die vorgesehenen fünf Jahre hinausgehen, ist eine Ausnahmevereinbarung nach Art. 8 des Abkommens erforderlich. Wir unterstützen Firmen dabei, solche Anträge bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) zu stellen, um die Kontinuität im gewohnten australischen Rentensystem auch bei längeren Projekten zu wahren.
3. Kranken- und Pflegeversicherung bei Entsendung Australien Deutschland
Ein kritischer Punkt in der Beratung ist der Umstand, dass das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Australien die Kranken- und Pflegeversicherung nicht umfasst. Dies unterscheidet die Konstellation wesentlich von Entsendungen innerhalb der EU. Da das Abkommen hierzu schweigt, greifen die nationalen Regelungen. Das bedeutet, dass ein nach Deutschland entsandter Mitarbeiter grundsätzlich der deutschen Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt, es sei denn, es greift das Prinzip der Ausstrahlung gemäß § 4 SGB IV, welches eine zeitlich begrenzte Fortführung des Schutzes unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
In der Praxis führt dies oft zu einer Deckungslücke oder dem Erfordernis privater Zusatzabsicherungen. Da das australische Gesundheitssystem (Medicare) im Ausland nur sehr eingeschränkt Leistungen erbringt, müssen wir sicherstellen, dass der Mitarbeiter während seines Aufenthalts in Deutschland über einen adäquaten Versicherungsschutz verfügt, der den Anforderungen des § 11 Abs. 1 bis 3 SGB V entspricht. Wir prüfen für unsere Mandanten individuell, ob eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist oder ob eine freiwillige Weiterversicherung im Heimatland in Kombination mit einer privaten Auslandsversicherung die rechtssicherste Lösung darstellt.
4. Steuern bei Mitarbeiterentsendung Australien nach Deutschland
Die steuerliche Behandlung der Entsendung richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Australien. Grundsätzlich hat der Staat das Besteuerungsrecht, in dem die Arbeit physisch ausgeübt wird. Eine zentrale Ausnahme bildet die sogenannte 183-Tage-Regelung gemäß Art. 15 des DBA. Bleibt der Mitarbeiter weniger als 183 Tage innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums in Deutschland, wird das Gehalt weiterhin nur in Australien versteuert, sofern der Arbeitgeber nicht in Deutschland ansässig ist und die Vergütung nicht von einer deutschen Betriebsstätte getragen wird.
Sobald dieser Zeitraum überschritten wird oder die Kosten der Entsendung einer deutschen Betriebsstätte wirtschaftlich zuzuordnen sind, wird der Mitarbeiter in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.
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5. FAQ Entsendung Australien nach Deutschland
Gilt das Sozialversicherungsabkommen auch für die Arbeitslosenversicherung?
Nein, das Abkommen zwischen Deutschland und Australien erstreckt sich lediglich auf die Rentenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung muss separat nach nationalem Recht geprüft werden.
Wie lange darf eine Entsendung maximal dauern?
Das Abkommen sieht eine Regeldauer von bis zu 60 Monaten vor. Für längere Zeiträume ist eine spezielle Ausnahmevereinbarung notwendig.
Muss der Mitarbeiter in Deutschland Einkommensteuer zahlen?
Das hängt von der Aufenthaltsdauer und der wirtschaftlichen Kostentragung ab. Bei mehr als 183 Tagen Aufenthalt besteht in der Regel eine Steuerpflicht in Deutschland für das dort erzielte Einkommen.
Was passiert mit der australischen Superannuation während der Entsendung?
Bei einer rechtmäßigen Entsendung mit Entsendebescheinigung kann die Beitragspflicht zur australischen Superannuation oft fortbestehen, während eine Beitragspflicht in Deutschland entfällt.
6. Fazit Entsendung Australien nach Deutschland
Die Entsendung von Fachkräften aus Australien nach Deutschland bietet enorme Chancen, erfordert aber eine präzise rechtliche Vorbereitung. Während das Rentenabkommen eine solide Basis zur Vermeidung von Doppelversicherungen bietet, stellen die Krankenversicherung und die steuerliche Zuordnung oft komplexe Hürden dar. Als Kanzlei empfehlen wir, die vertragliche Gestaltung der Entsendung frühzeitig mit den Anforderungen des DBA und der Sozialversicherungsabkommen abzugleichen. Nur durch eine lückenlose Dokumentation und rechtzeitige Antragstellung lassen sich Nachzahlungsrisiken und versicherungsrechtliche Nachteile für die Mitarbeiter effektiv vermeiden.
