Sozialversicherung und Steuern bei Entsendung von UK nach Deutschland
Ihr Leitfaden für rechtssichere Mitarbeiterentsendungen nach dem Brexit

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Post Brexit: Welche Auswirkungen das Handels- und Kooperationsabkommen auf die Sozialversicherung hat.
Wie die Rentenansprüche Ihrer Mitarbeiter bei grenzüberschreitenden Einsätzen geschützt bleiben.
Warum die A1-Bescheinigung für die Krankenversicherung weiterhin das zentrale Dokument ist.
Unter welchen Bedingungen die 183-Tage-Regelung die Steuerpflicht in Deutschland verhindert.
1. Welche Sozialversicherungsabkommen gibt es zwischen UK und Deutschland?
2. Rentenversicherung bei Entsendung UK Deutschland
3. Kranken- und Pflegeversicherung bei Entsendung UK Deutschland
4. Steuern bei Mitarbeiterentsendung UK nach Deutschland
5. FAQ Entsendung UK nach Deutschland
6. Fazit Entsendung UK nach Deutschland
1. Welche Sozialversicherungsabkommen gibt es zwischen UK und Deutschland?
Seit dem formellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat sich der rechtliche Rahmen für die Global Mobility grundlegend gewandelt. Maßgeblich für die Beurteilung von Entsendungen ist heute das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement – TCA), das seit Mai 2021 dauerhaft in Kraft ist. Dieses Abkommen stellt sicher, dass Arbeitnehmer, die vorübergehend die Grenze überschreiten, nicht doppelt mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden, sondern grundsätzlich den Rechtsvorschriften eines Staates unterliegen.
Wir beobachten in unserer Kanzleipraxis oft, dass Unternehmen fälschlicherweise annehmen, nach dem Brexit gäbe es keine Koordinierung mehr. Tatsächlich sieht das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit im TCA vor, dass bei einer Entsendung von bis zu 24 Monaten weiterhin das Recht des Entsendestaates gelten kann. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Mitarbeiter nicht zur Ablösung einer anderen Person entsandt wird. In Deutschland bildet § 4 SGB IV die nationale Basis für die sogenannte Ausstrahlung, wobei das bilaterale Protokoll des TCA als vorrangiges internationales Recht die Details der Zuständigkeit regelt.
2. Rentenversicherung bei Entsendung UK Deutschland
Im Bereich der Rentenversicherung herrscht durch das Kooperationsabkommen glücklicherweise eine hohe Kontinuität, die den Vertrauensschutz der Versicherten wahrt. Wenn wir Mandanten bei einer Entsendung von UK nach Deutschland beraten, steht die Vermeidung von Versicherungslücken im Vordergrund. Durch das Abkommen wird sichergestellt, dass die im jeweils anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten für die Erfüllung der Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt werden können. Dies ist besonders relevant für den späteren Bezug einer Altersrente, da die Zeiträume in Deutschland und dem UK addiert werden, um Ansprüche geltend zu machen.
Für die tägliche Praxis bedeutet dies, dass bei einer ordnungsgemäßen Entsendung weiterhin Beiträge in das britische System (National Insurance) fließen können, während die Beschäftigung physisch in Deutschland ausgeübt wird. Wir prüfen hierbei präzise, ob die Voraussetzungen des Protokolls zur sozialen Sicherheit erfüllt sind, damit der Mitarbeiter später keine Nachteile bei der Rentenberechnung erfährt. Sollte die Entsendung die Zeitspanne von 24 Monaten überschreiten, müssen wir oft individuelle Ausnahmevereinbarungen prüfen, um einen ungewollten Systemwechsel zu verhindern, der die Rentenbiografie unnötig verkomplizieren würde.
3. Kranken- und Pflegeversicherung bei Entsendung UK Deutschland
Ein zentraler Aspekt der Compliance ist der Nachweis des Versicherungsschutzes in der Kranken- und Pflegeversicherung. Trotz des Brexits bleibt die A1-Bescheinigung das unverzichtbare Dokument für jeden Mitarbeiter, der aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland kommt. Diese Bescheinigung dient gegenüber deutschen Behörden und Sozialversicherungsträgern als Nachweis, dass der Arbeitnehmer weiterhin dem britischen System unterliegt. Ohne dieses Dokument besteht das Risiko, dass der deutsche Zoll bei Prüfungen eine sofortige Anmeldung zur deutschen Sozialversicherung gemäß § 28a SGB IV fordert, was zu erheblichen Nachzahlungen führen kann.
Sollten Sie weitere Fragen zur Krankenversicherung für britische Mitarbeiter haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwält*innen gern zur Verfügung.
4. Steuern bei Mitarbeiterentsendung UK nach Deutschland
Während die Sozialversicherung durch das TCA koordiniert wird, folgt die steuerliche Behandlung dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Grundsätzlich hat der Staat das Besteuerungsrecht, in dem die Arbeit physisch ausgeübt wird – also Deutschland. Eine der wichtigsten Ausnahmen, die wir in der Beratung regelmäßig prüfen, ist die sogenannte 183-Tage-Regelung gemäß Art. 15 des DBA. Bleibt der Mitarbeiter weniger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Deutschland, kann das Besteuerungsrecht im Vereinigten Königreich verbleiben, sofern weitere Bedingungen erfüllt sind.
Diese Bedingungen sind jedoch streng: Der Lohn darf nicht von einem deutschen Arbeitgeber gezahlt werden und darf auch nicht von einer deutschen Betriebsstätte des britischen Unternehmens getragen werden. Wir warnen unsere Mandanten regelmäßig davor, die Komplexität dieser Regelung zu unterschätzen, da bereits die wirtschaftliche Tragung der Lohnkosten durch ein verbundenes Unternehmen in Deutschland zur Steuerpflicht ab dem ersten Tag führen kann. Eine saubere Dokumentation der Aufenthaltstage und der Kostenverrechnung ist daher für eine rechtssichere Gestaltung der Global Mobility unerlässlich, um Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu minimieren.
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5. FAQ Entsendung UK nach Deutschland
Wird für die Entsendung aus UK ein Visum benötigt?
Ja, seit dem Brexit benötigen britische Staatsangehörige für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Es gibt jedoch Ausnahmen für kurzzeitige Dienstleistungen oder Geschäftsreisen, die wir individuell prüfen müssen.
Wie lange darf eine Entsendung unter dem Sozialversicherungsabkommen dauern?
Die reguläre Höchstdauer für die Beibehaltung des britischen Sozialversicherungsrechts beträgt 24 Monate. Verlängerungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen über eine Sondervereinbarung möglich.
Muss der Arbeitgeber in Deutschland Lohnsteuer abführen?
Das hängt davon ab, ob das britische Unternehmen in Deutschland als wirtschaftlicher Arbeitgeber gilt oder eine Betriebsstätte unterhält. Wenn das Besteuerungsrecht Deutschland zufällt, ist ein Lohnsteuerabzugsverfahren einzurichten.
6. Fazit Entsendung UK nach Deutschland
Die Entsendung von Mitarbeitern aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland ist auch nach dem Brexit gut machbar, erfordert jedoch eine präzise rechtliche Vorbereitung. Durch das Handels- und Kooperationsabkommen bleiben die Systeme der sozialen Sicherheit koordiniert, was insbesondere für die Renten- und Krankenversicherung Stabilität bietet. Dennoch dürfen die steuerlichen Hürden des Doppelbesteuerungsabkommens sowie die neuen visumsrechtlichen Anforderungen nicht unterschätzt werden. Wir als Kanzlei VISAGUARD begleiten Sie durch diesen Prozess, damit Ihre Global Mobility Strategie rechtssicher und effizient umgesetzt wird.
