Europäische Verträge Immigration
Europäische Verträge: Das sind die Rechtsgrundlagen der europäischen Gemeinschaft.

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welche europäischen Verträge es gibt
was das sogenannte Primärrecht der EU ist
was die europäischen Verträge im Bereich Immigration regeln
Umsetzung der europäischen Verträge in Deutschland
1. Was sind europäische Verträge (Primärrecht)?
2. Welche europäischen Verträge gibt es?
3. Einfluss europäische Verträge auf Immigration
4. Europäische Verträge und Gericht
5. FAQ Europäische Verträge
6. Fazit Europäische Verträge
1. Was sind die europäischen Verträge (Primärrecht)?
Die europäischen Verträge bilden die rechtliche Grundlage der Europäischen Union. Sie regeln die Zuständigkeiten der EU, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und die Prinzipien, auf denen das europäische Recht basiert. Dieses sogenannte Primärrecht steht an oberster Stelle in der Normenhierarchie des Unionsrechts – vor Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen. Es ist die Basis, auf der alle weiteren europäischen Rechtsakte aufbauen.
Diese Primärverträge legen die institutionelle Struktur der EU fest, bestimmen ihre Kompetenzen und enthalten wesentliche Bestimmungen zur Freizügigkeit, Niederlassung, zum Arbeitsmarktzugang (siehe EU-Freizügigkeiten) sowie zur Zusammenarbeit im Asyl- und Migrationsbereich. Auch Grundrechte wie der Diskriminierungsschutz sind dort verankert. Die europäischen Verträge sind damit gewissermaßen Teil der Verfassung der EU.
2. Welche europäischen Verträge gibt es?
Zum europäischen Primärrecht zählen insbesondere der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Ergänzt werden diese Verträge durch weitere Vertragswerke, wie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und historische Verträge wie der Vertrag von Maastricht oder der Vertrag von Lissabon, durch die der AEUV und der EUV eingeführt und so die heutige Struktur der EU wesentlich geprägt wurde. Gemeinsam bilden sie das sogenannte Primärrecht der Union.
Diese Verträge sind nicht nur politisch bedeutsam, sondern in vielen Teilen auch unmittelbar anwendbar. Das bedeutet, sie gelten direkt in den Mitgliedstaaten – ohne dass sie durch nationale Gesetze umgesetzt werden müssten. Damit haben sie auch unmittelbare Auswirkungen auf nationale Regelungen, insbesondere im Bereich des Migrationsrechts. Sie bestimmen etwa, ob eine Drittstaatsangehörige Person in Deutschland arbeiten darf, wenn sie bereits in einem anderen EU-Staat ansässig ist.
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3. Einfluss europäischer Verträge auf Immigration
Die europäischen Verträge haben den Weg für eine gemeinsame Migrationspolitik innerhalb der EU geebnet. Insbesondere der AEUV enthält zahlreiche Regelungen zu den Themen Freizügigkeit, Asyl und Einwanderung. So verpflichtet Artikel 79 AEUV die Union dazu, eine gemeinsame Einwanderungspolitik zu entwickeln, um eine gesteuerte Migration sicherzustellen und irreguläre Zuwanderung zu verhindern. Auch die Schaffung eines einheitlichen Visumsraums basiert auf europäischem Primärrecht.
Für Drittstaatsangehörige ergeben sich aus den EU-Verträgen wichtige Rechte, etwa durch das sogenannte Vander-Elst-Visum, das auf ein Urteil des EuGH zurückgeht und auf der Dienstleistungsfreiheit aus den europäischen Verträgen beruht. Auch das Schengen-Visum ist eine unmittelbare Folge der Harmonisierung europäischer Einreisebestimmungen. Durch die europäische Rechtsbindung sind nationale Ausländerbehörden verpflichtet, die Vorgaben aus dem EU-Primärrecht zu beachten.
4. Europäische Verträge und Gericht
Die europäischen Verträge wirken nicht nur politisch, sondern entfalten auch rechtliche Bindungskraft gegenüber nationalen Behörden und Gerichten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wacht über die einheitliche Auslegung und Anwendung des Primärrechts. Nationale Gerichte können – und in bestimmten Fällen müssen – dem EuGH Fragen zur Auslegung der Verträge vorlegen, um Rechtssicherheit in ganz Europa zu gewährleisten.
Bei Visaklagen kommt den EU-Verträgen vor Gericht damit eine entscheidende Rolle zu: Vor Gericht können sich Antragsteller auf die Rechte aus den Verträgen berufen, um doch noch ein Visum zu erhalten. Insofern beschäftigen sich zahlreiche deutsche und europäische Gerichtsentscheidungen mit dem Einfluss der europäischen Verträge auf das Immigrationsrecht und entsprechende Gerichtsprozesse in Deutschland. Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet das: Auch im Migrationsrecht kann ein Verstoß gegen europäische Verträge zu einer erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen führen.
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5. FAQ Europäische Verträge (EU-Primärrecht)
Was ist der Unterschied zwischen EU-Primärrecht und EU-Sekundärrecht?
Das EU-Primärrecht (also die EU-Verträge) gehen dem EU-Sekundärrecht (also den Richtlinien und Verordnungen) vor.
Welche Verträge gehören zum Primärrecht der EU?
Zum Primärrecht zählen insbesondere der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Charta der Grundrechte. Diese Verträge bilden die rechtliche Grundlage der gesamten EU-Gesetzgebung.
Welche Bedeutung haben die Verträge für Einwanderer?
Sie gewähren unter anderem Rechte zur Freizügigkeit, zur Arbeit in anderen EU-Staaten und zur rechtlichen Gleichbehandlung. Besonders relevant sind sie für Arbeitsmigrant:innen, internationale Unternehmen und in Asylverfahren.
6. Fazit Europäische Verträge
Die europäischen Verträge bilden das Rückgrat des EU-Rechts – und haben maßgeblichen Einfluss auf das Migrationsrecht in Deutschland. Sie schaffen einheitliche Standards und schützen die Rechte von Unionsbürger:innen sowie zunehmend auch von Drittstaatsangehörigen. In der täglichen Praxis von Visums- und Aufenthaltsverfahren entfalten sie oft unmittelbare Wirkung. Für Antragsteller:innen lohnt sich daher der Blick ins europäische Recht: Ob beim Schengen-Visum, bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen oder beim Recht auf Familiennachzug – das Primärrecht der EU kann ein entscheidender Hebel sein. VISAGUARD hilft, diese komplexen Rechtsgrundlagen verständlich zu machen und erfolgreich anzuwenden.
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Quellenverzeichnis (Paywall)
[1] Schwarze/Becker/Hatje/Schoo, EU-Kommentar, 4. Auflage 2019
