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K

VISAGUARD-Glossar: Buchstabe K

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Kapitalverkehrsfreiheit

Die Kapitalverkehrsfreiheit ist eine der europäischen Grundfreiheiten. Im Rahmen des EU-Rechts sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 63 AEUV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: EU-Freizügigkeit

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland ist ein Tatbestandsmerkmal, das für die Einbürgerung nachgewiesen sein muss (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StAG). Die Kenntnisse sind nachgewiesen, wenn ein Einbürgerungstest abgeschlossen wurde (§ 10 Abs. 5 StAG). Der Test ist allerdings nicht zwingend, die Kenntnisse können theoretisch auch auf andere Art nachgewiesen werden.

Zugehörige Rechtsquelle: § 10 Abs. 5 StAG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Einbürgerungstest

Kettenabschiebung

Von einer Kettenabschiebung spricht man, wenn ein Ausländer mehrmals direkt hintereinander abgeschoben wird (beispielsweise von Deutschland nach Kroatien, in die Türkei nach Serbien). Kettenabschiebungen sind häufig ein Verstoß gegen das Non-Refoulement Verbot.

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 33 GFK

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen


Kindergeld

Das Kindergeld unterstützt Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind (siehe §§ 62 ff. EstG). Der Bezug von Kindergeld durch Ausländer ist aufenthaltsrechtlich unproblematisch möglich, da Kindergeld aufenthaltsrechtlich nicht als Sozialleistung gilt (siehe § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AufenthG). Nähere Informationen zum Kindergeld sind auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden.

Zugehörige Rechtsquelle: Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kindervisum / Visum für Kinder

Kindernachzug

Der Kindernachzug ist eine Form des Familiennachzugs. Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzen. Der Kindernachzug ist in den meisten Fällen nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit möglich.

Zugehörige Rechtsquelle: § 32 Abs. 1 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kindervisum / Visum für Kinder


Klage

Eine verwaltungsrechtliche Klage ist die Beantragung zur Verpflichtung der Vornahme einer Rechtshandlung einer Behörde vor einem Gericht (z.B. Verpflichtung zur Erteilung eines Visums durch die Botschaft). Es existieren viele verschiedene Arten von verwaltungs- und aufenthaltsrechtlichen Klagen (z.B. Untätigkeitsklage, Bescheidungsklage und Anfechtungsklage). Das Gericht darf in Klageverfahren über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden (siehe § 88 VwGO).

Zugehörige Rechtsquelle: § 88 VwGO

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland

Klagefrist

Die Klagefrist bezeichnet die zeitliche Grenze, innerhalb derer gegen behördliche Maßnahmen vor dem Gericht geklagt werden muss. Die Klagefrist beträgt in der Regel einen Monat (siehe § 74 VwGO). Nach Ablauf der Klagefrist können behördliche Maßnahmen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen angegriffen werden.

Zugehörige Rechtsquelle: § 74 VwGO

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Gerichtsverfahren Visumsrecht Deutschland

Kombinationsantrag

Von einem Kombinationsantrag spricht man, wenn mehrere Anträge parallel gestellt werden. Behördliche Kombinationsanträge können etwa die Beantragung einer Blauen Karte parallel zur Niederlassungserlaubnis sein (§§ 9, 18g AufenthG). Gerichtliche Kombinationsanträge können verbundene Anfechtungs- und Verpflichtungsanträge sein (§ 42 VwGO).

Zugehörige Rechtsquelle: § 81 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Antragstellung Aufenthaltstitel

Königsteiner-Schlüssel

Der Königsteiner Schlüssel bestimmt in Deutschland, wie viele Asylbewerber*innen jedes Bundesland aufnehmen muss. Die Verteilung wird jährlich neu berechnet und richtet sich nach den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes.

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 91b Abs. 3 GG

Konsul/ Konsularische Vertretung (WÜK)

Konsularische Vertretung (WÜK): Die "konsularische Vertretung" bezeichnet im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen jedes Generalkonsulat, Konsulat, Vizekonsulat und jede Konsularagentur.

Zugehörige Rechtsquelle: Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen

Konsularbeamter (WÜK)

Konsularbeamter (WÜK): "Konsularbeamter" bezeichnet im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen jede in dieser Eigenschaft mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beauftragte Person einschließlich des Leiters der konsularischen Vertretung.

Zugehörige Rechtsquelle: Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen

Konsularbezirk (WÜK)

Konsularbezirk (WÜK): "Konsularbezirk" bezeichnet im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen das einer konsularischen Vertretung für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben zugeteilte Gebiet..

Zugehörige Rechtsquelle: Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen

Konsulargesetz (KonsG)

Das Konsulargesetz (KonsG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der konsularischen Aufgaben und Befugnisse von Berufskonsularbeamten und Honorarkonsulbeamten.

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. KonsG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen

Konsulat/ Konsularische Räumlichkeiten (WÜK)

"Konsularische Räumlichkeiten" bezeichnet im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen ungeachtet der Eigentumsverhältnisse die Gebäude, die ausschließlich für die Zwecke der konsularischen Vertretung benutzt werden.

Zugehörige Rechtsquelle: Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Diplomaten und internationale Organisationen

Konsultationsverfahren Zentraler Behörden

Das Konsultationsverfahren Zentraler Behörden (KZB-Verfahren) ist ein automatisierter Prüfprozess unter anderem im Rahmen der Visumvergabe in Deutschland. Dabei werden die Angaben der Antragsteller mit sicherheitsrelevanten Datenbeständen verschiedener deutscher Sicherheits- und Nachrichtendienste – darunter das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Zollkriminalamt (ZKA) sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD) – abgeglichen.

Zugehörige Rechtsquelle: VwVfG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Sicherheitsüberprüfung Ausländer

Kontingentierte Beschäftigung

Kontingentierte Beschäftigung bezeichnet im aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Kontext eine Form der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte, bei der die Anzahl der zu erteilenden Aufenthaltserlaubnisse oder Beschäftigungserlaubnisse zahlenmäßig begrenzt ist. Diese Begrenzung erfolgt durch ein Kontingent, das von staatlicher Seite – meist durch Rechtsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarungen – festgelegt wird.

Zugehörige Rechtsquelle: § 15d AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung

Kontrolle in der zweiten Kontrolllinie

„Kontrolle in der zweiten Kontrolllinie“ ist eine weitere Grenzkontrolle, die an einem eigens dazu vorgesehenen Ort durchgeführt werden kann, der nicht der Ort ist, an dem alle Personen kontrolliert werden (erste Kontrolllinie) (Art. 2 Schengener-Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399).

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 2 Schengener-Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Grenzkontrolle und Einreise

Konventionsflüchtling

Als Konventionsflüchtling werden Menschen bezeichnet, die Schutz nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (sog. Genfer Flüchtlingskonvention) besitzen. Das Asylgesetz stellt Konventionsflüchtlinge mit Asylbewerbern weitestgehend gleich (siehe § 3 Abs. 1 AsylG).

Zugehörige Rechtsquelle: Art. 1 Genfer-Flüchtlingskonvention

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Völkerrecht und humanitäre Verpflichtungen

Konzern

Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Sind rechtlich selbständige Unternehmen, ohne dass das eine Unternehmen von dem anderen abhängig ist, unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie auch einen Konzern.

Zugehörige Rechtsquelle: § 18 AktG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitgeber-Services

Konzernprivileg (AÜG)

Mehrere Gesetze sehen bestimmte Privilegien für internationale Konzerne vor. Im Arbeitsmigrationsrecht ist das Konzernprivileg beispielsweise für konzerninterne Entsendungen relevant, da das AÜG auf Arbeitnehmerüberlassungen innerhalb eines Konzerns unter bestimmten Voraussetzungen nicht anwendbar ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Arbeitnehmerüberlassung von Ausländern

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist eine Fürsorgeleistung, die im Krankheitsfall die Finanzierung von medizinischen Leistungen übernimmt und hierfür im Gegenzug vom Versicherten Beiträge erhält. Ausländer können in Deutschland sowohl privat als auch gesetzlich versichert sein. Bei einer privaten Krankenversicherung ist allerdings erforderlich, dass diese mindestens den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt (sog. substitutive Krankenversicherung). Jeder Ausländer muss immer eine Krankenversicherung besitzen. Für Kurzzeitaufenthalte (ohne Erwerbstätigkeit) reichen auch Reisekrankenversicherung, Expatversicherungen oder Incomingversicherungen aus. Für einen Langzeitaufenthalt muss allerdings eine vollwertige Krankenversicherung bestehen.

Zugehörige Rechtsquelle: § 2 Abs. 3 S. 2 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Krankenversicherung für Aufenthaltstitel


Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) ist die Ausländerbehörde der Stadt München.

Zugehörige Rechtsquelle: GO: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Behörden & öffentliche Ressourcen Migration


Kündigung

Die Kündigung ist eine Gestaltungs- und Willenserklärung mit der ein bestehender Vertrag (meist Arbeitsvertrag oder Mietvertrag) mit Wirkung für die Zukunft aufgelöst wird. Für die Kündigung von Arbeitsverträgen gilt in Deutschland in vielen Fällen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Zugehörige Rechtsquelle: §§ 1 ff. KSchG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kündigungsschutz für Ausländer

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein Arbeitsgesetz, das in größeren Betrieben (mehr als 10 Mitarbeiter) anwendbar ist. Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann die Kündigung eines Mitarbeiters nur erfolgen, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Zugehörige Rechtsquelle: § 1 KSchG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Kündigungsschutz für Ausländer


Künstlervisum

Das Künstlervisum ist eine spezielle Form des Freelancer-Visums. Mit dem Künstlervisum können Personen nach Deutschland einreisen, die einer künstlerisch-schöpferischen Tätigkeit nachgehen und die Sicherung ihres Lebensunterhalts nachweisen können. Künstler sind insbesondere in Berlin erheblich aufenthaltsrechtlich privilegiert.

Zugehörige Rechtsquelle: § 25 BeschV

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Künstlervisum in Deutschland


Kurzaufenthalt

Unter Kurzaufenthalt wird üblicherweise ein Aufenthalt in Deutschland von bis zu 90 Tagen verstanden. Bestimmte Staatsangehörige können für einen Kurzaufenthalt visumfrei nach Deutschland einreisen. Andere Staatsangehörige benötigen für den Kurzaufenthalt ein Schengen-Visum.

Zugehörige Rechtsquelle: § 6 AufenthG

Zugehöriger VISAGUARD-Artikel: Schengenvisum Deutschland

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