Armutszeugnis: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) bei Untätigkeitsklagen in Einbürgerungssachen unbemüht
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 4 Stunden
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Wer in Deutschland den Weg der Einbürgerung beschreitet, bringt in der Regel nicht nur eine hohe Qualifikation und jahrelange Integrationsleistung mit, sondern auch ein tiefes Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unserer Verwaltung. Man hat Steuern gezahlt, die Sprache perfektioniert und ist längst ein unverzichtbarer Teil der Gesellschaft geworden. Doch beim Blick auf die Bearbeitungszeiten in den zuständigen Behörden, etwa im Landkreis Barnim oder in der Stadt Frankfurt (Oder), weicht das Vertrauen oft einer tiefen Ernüchterung. Während die Politik Fachkräfte aus aller Welt anwirbt, versinkt die administrative Umsetzung in einer chronischen Überlastung, die inzwischen absurde Züge annimmt. Besonders kritisch wird es, wenn selbst das letzte Mittel des Rechtsstaates – die Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO – stumpf zu werden droht. Es stellt sich die dringende Frage, ob der Gang vor das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) derzeit überhaupt noch den gewünschten Beschleunigungseffekt erzielt oder ob man sich damit lediglich in ein langwieriges und kostspieliges bürokratisches Nirgendwo begibt.
Die Illusion der Beschleunigung durch das Verwaltungsgericht
In der Theorie ist die Untätigkeitsklage ein scharfes Schwert. Wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag entscheidet, soll das Gericht die Sache in die Hand nehmen. Doch die Realität am VG Frankfurt (Oder) zeichnet derzeit ein düsteres Bild für alle Antragsteller, die auf zügige Ergebnisse hoffen. Unsere praktischen Erfahrungen zeigen, dass das Gericht oft eher als „Postbote“ fungiert, anstatt seine Kontrollfunktion effektiv auszuüben. Es werden seitenlange Schriftsätze der Behörden entgegengenommen, die die Unzulässigkeit der Klagen begründen sollen, während der eigentliche Sachverhalt monatelang unangetastet bleibt. Für hochqualifizierte Migranten, deren Lebensplanung oft von der Staatsangehörigkeit abhängt – sei es für die berufliche Mobilität oder die Planungssicherheit der Familie – ist dieser Zustand unerträglich. Eine Justiz, die auf Verzögerungsrügen und Sachstandsanfragen faktisch nicht reagiert, verliert ihre Rolle als Korrektiv der Verwaltung. Wenn Klagen das Verfahren nicht merklich beschleunigen, wird der Rechtsstaat für die Betroffenen zur bloßen Fassade.
Zureichende Gründe und die fatale Signalwirkung
Ein besonders problematischer Aspekt ist die Rechtsprechung des VG Frankfurt (Oder) zur Frage, was einen „zureichenden Grund“ für die Nichtbescheidung darstellt. In einem aktuellen Beschluss hat das Gericht die Kosten eines Verfahrens dem Kläger auferlegt, weil dieser angeblich noch nicht mit einer Bescheidung hätte rechnen dürfen. Die Behörde hatte eine Bearbeitungszeit von mindestens zweieinhalb Jahren angekündigt, und das Gericht sah darin einen hinreichenden Grund für die Untätigkeit. Diese Sichtweise ist ein Schlag ins Gesicht für jeden rechtsstreuen Bürger. Es darf nicht zur Normalität werden, dass Personalmangel oder ein hohes Antragsaufkommen in der Verwaltung dazu führen, dass gesetzliche Fristen faktisch ausgehebelt werden. Für gut ausgebildete Fachkräfte ist es vollkommen unverständlich, warum sie die Konsequenzen staatlichen Organisationsversagens tragen sollen. Wenn die Bearbeitungszeiten, wie im Landkreis Barnim beobachtet, proportional oder gar exponentiell ansteigen, droht eine Wartezeit von vielen Jahren, die durch nichts zu rechtfertigen ist.
Strategische Ohnmacht und das Risiko des Wohnortwechsels
Die Frustration führt in der Praxis oft dazu, dass Mandanten entnervt umziehen, in der Hoffnung auf eine effizientere Behörde in einem anderen Gerichtsbezirk. Doch selbst hier zeigt sich die Härte des VG Frankfurt (Oder): In dokumentierten Fällen hat sich das Gericht gegen einen Beklagtenwechsel gewehrt und den Klägern trotz der berechtigten Klageerhebung die Kosten auferlegt. Das bedeutet im Klartext: Wer sich gegen die Untätigkeit wehrt, trägt nicht nur das Risiko der zeitlichen Verzögerung, sondern wird am Ende auch noch finanziell sanktioniert. Das Risiko einer Untätigkeitsklage im Bezirk des VG Frankfurt (Oder) ist derzeit als überproportional hoch einzustufen, da die Erfolgsaussichten hinsichtlich einer echten Beschleunigung gering sind, solange das Gericht die Überlastung der Behörden als dauerhaft „zureichenden Grund“ akzeptiert. Dies widerspricht dem Kern des § 75 VwGO, der den Bürger gerade vor einer überlangen Verfahrensdauer schützen soll. Das VG Frankfurt (Oder) stellt sich hier schützend vor die rechtswidrig handelnden Behörden. Dies widerspricht der Gewaltenteilung.
Fazit: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass sich die Untätigkeitsklage im Bereich des VG Frankfurt (Oder) momentan leider oft nicht „lohnt“, wenn man eine schnelle Entscheidung erzwingen möchte. Zwar kann die Klageerhebung dazu führen, dass ein Antrag zumindest priorisiert wird, sobald er ohnehin „an der Reihe“ ist, doch eine echte verfahrensbeschleunigende Wirkung bleibt häufig aus. Die aktuelle Rechtsprechung zur Kostenlast und zu den Bearbeitungsfristen ist aus unserer Sicht hochgradig kritikwürdig und wird der Lebensrealität von gut integrierten, qualifizierten Zuwanderern nicht gerecht. Es ist ein fatales Signal an die Leistungsträger unserer Gesellschaft, wenn das Versprechen auf eine Einbürgerung in weite Ferne rückt und der Rechtsschutz dagegen ins Leere läuft.
Wie wir als Anwaltskanzlei und VisaGuard Sie unterstützen können
Trotz der schwierigen Lage am VG Frankfurt (Oder) ist man der Willkür der Behörden nicht schutzlos ausgeliefert. Wir als spezialisierte Kanzlei prüfen gemeinsam mit VisaGuard jeden Einzelfall genau, um die strategisch beste Entscheidung zu treffen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Unterlagen so aufzubereiten, dass die Behörde keine Angriffspunkte für weitere Verzögerungen findet, und setzen die richtigen Impulse, um Ihr Verfahren aus der Masse hervorzuheben. Auch wenn der Weg über das Gericht in Frankfurt (Oder) steinig ist, sorgen wir durch fundierte Expertise im Visums- und Einbürgerungsrecht dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht allein im bürokratischen Dschungel stehen.



