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Aufenthaltstitel beim Landesamt für Einwanderung nun auch per Post verschickbar


Der internationale Wettbewerb um die besten Köpfe ist in vollem Gange, und Deutschland positioniert sich zunehmend als attraktives Ziel für hochqualifizierte Akademiker, Expats und Young Professionals. Doch wer aus den USA, Kanada oder Großbritannien für ein Studium, eine Unternehmensgründung oder eine hochbezahlte Anstellung nach Berlin zieht, kollidiert im Bereich Corporate Immigration oft mit bürokratischen Hürden. Die Fachkraft ist längst im Betrieb integriert, das Human Resource Department hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, und dennoch scheitert der reibungslose Alltag oft an einem banalen, aber essensziellen Detail: dem physischen Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Während deutsche Staatsbürger behördliche Dokumente unter bestimmten Voraussetzungen bequem per Post erhalten, mussten ausländische Fachkräfte und deren Familien für die Abholung ihrer Aufenthaltskarten bisher oft monatelang auf Termine warten oder stundenlang in der Schlange stehen. Eine aktuelle Entwicklung zeigt nun jedoch, dass sich hartnäckiger rechtlicher Einsatz gegen starre Behördenstrukturen auszahlt.


Warum war der Postversand von Aufenthaltstiteln in Berlin bislang blockiert?

Der Blick in das Gesetz offenbart eine überraschende Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Eigentlich sieht die gesetzliche Grundlage in § 60a Abs. 2 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) explizit vor, dass ein erteilter Aufenthaltserlaubnisstitel im eAT-Format direkt von der Bundesdruckerei per Post an die Wohnanschrift der Antragsteller übermittelt werden kann. Diese Regelung wurde geschaffen, um den bürokratischen Aufwand im Global Mobility Management zu minimieren und International Recruiting für Arbeitgeber spürbar zu erleichtern. In der Realität machte davon jedoch kaum eine deutsche Ausländerbehörde Gebrauch. Auch das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) weigerte sich beharrlich, diese Dienstleistung anzubieten – vermutlich aus unbegründeter Sorge vor Missbrauch, Identitätsdiebstahl oder Zustellungsfehlern. Noch im Mai 2025 wurde in der internen Leitungsrunde der Behörde die restriktive Linie vorgegeben, den Postversand selbst bei ausdrücklichem Wunsch der Betroffenen pauschal zu verweigern. Ein zaghafter Pilotversuch im Februar 2026 wurde nach kurzer Zeit direkt wieder eingestellt. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Visumsrecht haben wir diese pauschale Verweigerungshaltung stets als das eingestuft, was sie ist: eine rechtswidrige Verwaltungspraxis, die hochqualifizierte Einwanderer unnötig belastet.


Wie kam es zum plötzlichen Kurswechsel beim LEA Berlin?

Dass Bewegung in die verfahrene Situation kommt, ist der strategischen und unermüdlichen Initiative unseres geschätzten Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Dr. Sebastian Klaus, zu verdanken. Er hat sich diesem Missstand im Sinne des Rechtsstaats angenommen und die fachaufsichtsrechtlichen Hebel in Bewegung gesetzt. Mit Erfolg: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat als zuständige Fachaufsichtsbehörde offiziell mitgeteilt, dass das LEA Berlin seine restriktive Verwaltungspraxis zu § 60a Abs. 2 AufenthV ändern musste. Das LEA Berlin hat die rechtswidrige Praxis gekippt und versendet Aufenthaltserlaubnisstitel in Zukunft auf Wunsch per Post. Für Expats aus Nordamerika oder dem Vereinigten Königreich sowie für HR-Abteilungen, die den Onboarding-Prozess ausländischer Mitarbeiter steuern, bedeutet diese Entscheidung einen potenziellen Meilenstein für eine moderne Corporate Immigration. Das Wahlrecht, welches das Gesetz den Antragstellern einräumt, darf ihnen nicht länger durch behördliche Willkür verwehrt werden.


Welche Hürden müssen Arbeitgeber und Fachkräfte nun im Blick behalten?

Obwohl dieser Durchbruch auf dem Papier ein grandioser Sieg für die Global Mobility ist, bleibt in der anwaltlichen Praxis ein gesundes Maß an Skepsis geboten. Es muss sich erst noch zeigen, ob das LEA Berlin diese Umstellung organisatorisch und digital flächendeckend meistern kann oder ob es sich zunächst nur um eine rein formelle Änderung „auf dem Papier“ handelt. Erfahrene HR-Manager und vermögende Ausländerbehörder wissen, dass die Berliner Verwaltung oft Zeit benötigt, um neue Prozesse fehlerfrei zu implementieren. Der Familiennachzug, der eng an die Erteilung und den Erhalt der Titel der Stammberechtigten gekoppelt ist, darf durch Verzögerungen beim Postversand nicht gefährdet werden. Zudem stellt sich die Frage, wie die Bundesdruckerei und die Postdienstleister die sichere Identitätsprüfung bei der Übergabe realisieren, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.


Wie reagiert man bei fortbestehenden Problemen mit der Ausländerbehörde?

Trotz der offiziellen Weisung der Fachaufsichtsbehörde ist im Übergangszeitraum mit Reibungsverlusten zu rechnen. Sollten Sie als Arbeitgeber für Ihre internationalen Fachkräfte oder als Young Professional im persönlichen Antragsverfahren weiterhin auf pauschalen Widerstand direkt beim LEA Berlin stoßen, müssen Sie das nicht klaglos hinnehmen. Ein Anspruch auf den Postversand nach § 60a Abs. 2 AufenthV ist nunmehr offiziell anerkannt und kann rechtlich durchgesetzt werden. Als Anwaltskanzlei unterstützen wir Unternehmen und Expats dabei, diese Rechte gegenüber den Einwanderungsbehörden effektiv einzufordern, damit Ihr Fokus auf dem erfolgreichen Start in Deutschland liegen kann.


Fazit

Die erzwungene Abkehr des LEA Berlin von seiner rechtswidrigen Praxis beim Postversand von eAT-Karten zeigt deutlich, dass das deutsche Migrationsrecht kein rechtsfreier Raum für Behördenentscheidungen ist. Für die Attraktivität des Standorts Berlin im Bereich des International Recruiting ist dies ein wichtiges Signal an Talente aus den USA, Kanada und Großbritannien. Dennoch müssen Wirtschaft und Zuwanderer die tatsächliche Umsetzung in den kommenden Monaten kritisch beobachten. Wir bleiben für Sie am Ball, überwachen die administrative Realität und helfen Ihnen als Anwaltskanzlei bei allen rechtlichen Fragestellungen und Problemen rund um Ihren Aufenthaltserlaubnisstitel und die Corporate Immigration.


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