Hamas-Unterstützung: Wann die Einbürgerung nachträglich zurückgenommen werden kann
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Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft gilt für viele hochqualifizierte Fachkräfte, Expats und internationale Studierende als der finale Meilenstein einer erfolgreichen Integration. Sie verspricht dauerhafte Rechtssicherheit, uneingeschränkte Reisefreiheit und die endgültige Gleichstellung im privaten wie beruflichen Leben. Personalabteilungen (HR-Teams) schätzen diesen Schritt bei ihren ausländischen Talenten ebenfalls, da er die langfristige Mitarbeiterbindung im Rahmen der Global Mobility sichert. Doch der Erhalt des deutschen Passes ist an strikte, rechtliche Bedingungen geknüpft, die auch nach der feierlichen Übergabe der Einbürgerungsurkunde nicht an Bedeutung verlieren. Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zeigt mit aller Deutlichkeit, dass der sicher geglaubte Status der Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen wieder entzogen werden kann, wenn fundamentale Loyalitätserklärungen verletzt werden.
Warum wurde die Einbürgerung in diesem Fall rückgängig gemacht?
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin liegt der Fall eines 35-jährigen Palästinensers zugrunde, der nach einem erfolgreichen Einbürgerungsverfahren im Herbst 2025 die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt (VG Berlin, Beschluss vom 20.05.2026, Az. 39 L 150/26). Nur einen Tag nach seiner Einbürgerung veröffentlichte er auf der Plattform Instagram ein Bild, das mutmaßliche Hamas-Kämpfer zeigte und mit den Worten "Heros of Palestine" sowie einem grünen Herzen versehen war. Bereits im Vorfeld wurde über den Account ein Bild des Hamas-Gründers geteilt. Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) reagierte prompt und nahm den Einbürgerungsbescheid nur zwei Monate später wieder zurück. Das Verwaltungsgericht Berlin stufte diese Rücknahme in einem Eilverfahren nun als offensichtlich rechtmäßig ein. Die Richter machten unmissverständlich klar, dass eine Sympathiebekundung für eine terroristische Organisation nicht mit den Grundwerten des deutschen Staates vereinbar ist.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Rücknahme eines Passes?
In unserer täglichen Beratungspraxis im Visums- und Aufenthaltsrecht stellen wir fest, dass viele Betroffene die Tragweite der unterzeichneten Loyalitätserklärungen unterschätzen. Die rechtliche Handhabe für einen Entzug basiert auf § 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Danach kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde. Wer bei der Einbürgerung versichert, hinter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stehen, im Geheimen aber extremistische oder terroristische Vereinigungen unterstützt, täuscht die Behörden arglistig. Obwohl solche Rücknahmen mit historisch maximal 60 Fällen pro Jahr eher selten waren, verzeichnen die Behörden einen deutlichen Aufwärtstrend: Im Jahr 2025 wurden bereits 561 Einbürgerungen widerrufen. Dies zeigt, dass die Sicherheitsbehörden und Ausländerbehörden die Einhaltung der Voraussetzungen heute weitaus strenger überwachen als noch vor wenigen Jahren.
Was hat sich durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz im Jahr 2024 geändert?
Mit der umfassenden Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2024 hat der Gesetzgeber die Hürden für den Erhalt und den dauerhaften Verhalt des Passes verschärft. Im Zentrum steht dabei die gesetzliche Verankerung der historischen Verantwortung Deutschlands. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a StAG müssen sich Bewerber nun ausdrücklich zur Verantwortung für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen bekennen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens. Zudem verlangt das Gesetz ein Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker. Ergänzend stellt § 10 Abs. 1 Satz 3 StAG klar, dass antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Wer diese Erklärung unterschreibt, parallel dazu jedoch die Ideologie der Hamas gutheißt, verwirkt sein Recht auf den Pass, da die Zielsetzung dieser Organisation nach Ansicht des Gerichts basiert. Ein solches Fehlverhalten schließt die Einbürgerung nach § 11 Satz 1 Nr. 1a StAG kategorisch aus.
Welche Konsequenzen drohen für die Corporate Immigration und den Familiennachzug?
Für ausländische Young Professionals, Akademiker und deren Arbeitgeber hat ein solches gerichtliches Verfahren gravierende Konsequenzen, die weit über den Verlust des Passes hinausgehen. Wird die Einbürgerung nach § 35 StAG rückwirkend aufgehoben, entfällt der rechtliche Status als deutscher Staatsbürger vollständig. Das bedeutet, dass die betroffene Person rechtlich wieder als Ausländer gilt und ex lege eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erforderlich wird. Ob und in welcher Form ein neues Visum erteilt wird, ist nach einer nachgewiesenen arglistigen Täuschung und dem Verdacht der Terrorismusunterstützung äußerst fraglich; oft droht die Ausweisung. Ein solches Szenario zerstört nicht nur die berufliche Karriere in Deutschland, sondern hat auch massive Auswirkungen auf die Stabilität des Familienverbundes. Ein abgeleiteter Familiennachzug für Ehegatten oder Kinder verliert damit seine rechtliche Grundlage, da der privilegierte Nachzug zu einem deutschen Staatsbürger nicht mehr greift. Unternehmen und HR-Abteilungen, die im Rahmen der Global Mobility internationale Talente rekrutieren, sollten daher präventiv darauf hinwirken, dass ihren ausländischen Mitarbeitern die strikten rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bedeutung von Social-Media-Aktivitäten im Einbürgerungsprozess vollkommen bewusst sind.
Fazit
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin verdeutlicht, dass das neue Staatsangehörigkeitsgesetz keine bloße Formsache ist, sondern eine inhaltliche Verpflichtung einfordert. Ein unbedachter Post in den sozialen Medien kann genügen, um den gesamten Einbürgerungserfolg und die damit verbundene Lebensplanung zu vernichten. Für qualifizierte Fachkräfte, Expats und Arbeitgeber gilt: Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet herausragende Privilegien, verlangt aber eine lückenlose und ehrliche Identifikation mit den gesetzlichen Grundwerten. Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Visumsrecht und der Corporate Immigration empfehlen wir eine frühzeitige, sorgfältige Prüfung aller rechtlichen Voraussetzungen, um Risiken für den Aufenthalt und den Familiennachzug von vornherein auszuschließen.



