Blaue Karte und Berufsausübungserlaubnis: Was reglementierte Berufe in Deutschland beachten müssen
- VG3
- 22. Juni
- 2 Min. Lesezeit

Wenn Sie als ausländische Fachkraft in einem reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten möchten, reicht ein akademischer Abschluss allein oft nicht aus. Neben der Blauen Karte EU als Aufenthaltstitel benötigen Sie in vielen Fällen bei reglementierten Tätigkeiten eine Berufsausübungserlaubnis – eine staatliche Zulassung zur Ausübung bestimmter Berufe. In diesem Artikel erläutert ein auf Migrationsrecht spezialisierter Anwalt, was es damit auf sich hat und wie Sie rechtssicher in Ihren Beruf einsteigen können.
Was bedeutet „Berufsausübungserlaubnis“?
In Deutschland unterliegen viele Berufe strengen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere im Gesundheitswesen, im Ingenieurwesen, im Bildungsbereich und in den juristischen Berufen. Wer in einem sogenannten reglementierten Beruf tätig sein möchte, braucht dafür meist eine offizielle Berufsausübungserlaubnis. Diese wird von der zuständigen Behörde nach erfolgreicher Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen erteilt.
Beispielhafte Berufe mit Berufsausübungserlaubnispflicht:
Ärztinnen und Ärzte
Pflegefachkräfte
Apothekerinnen und Apotheker
Architekten und Ingenieure
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
Lehrer und Erzieher
Blaue Karte EU: Nur mit Berufsausübungserlaubnis bei reglementierten Berufen
Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ermöglicht hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt zur Ausübung qualifizierter Beschäftigung in Deutschland. Bei einer reglementierten Tätigkeit (z.B. als Arzt oder Rechtsanwalt) wird neben der Blauen Karte EU jedoch auch eine Berufsausübungserlaubnis benötigt. Das bedeutet konkret: Die Erteilung der Blauen Karte ist an das Vorliegen der Berufsausübungserlaubnis gekoppelt, wenn der angestrebte Beruf zu den reglementierten Berufen zählt. Dies ergibt sich aus § 18 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG.
Wichtig: Eine bereits vorhandene Berufsausübungserlaubnis kann in der Regel auch für neue Anträge verwendet werden – etwa bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Gehaltserhöhung, die erstmals den Zugang zur Blauen Karte eröffnet.
Unterschied zur Berufsbezeichnungserlaubnis
Viele verwechseln die Berufsausübungserlaubnis mit der Berufsbezeichnungserlaubnis. Die Unterscheidung ist allerdings wichtig in manchen Berufen, die mit der Blauen Karte EU ausgeübt werden. Beispielsweise benötigen Ingenieure keine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit, sondern nur eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Ingenieur”. Die Tätigkeit eines Ingenieurs ist also auch ohne Berufsausübungserlaubnis möglich, wenn schlicht eine andere Bezeichnung (z.B. “Projekt Manager”) im Arbeitsvertrag gewählt wird.
Wie erhalten Sie die Berufsausübungserlaubnis?
Wie Sie die Berufsausübungserlaubnis erhalten, ist je nach zuständiger Behörde anders. Das Verfahren hängt stark vom jeweiligen Beruf und Bundesland ab. In der Regel sind folgende Schritte erforderlich:
Anerkennungsverfahren starten: Über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de kann der zuständige Referenzberuf gefunden und der Anerkennungsantrag gestellt werden.
Unterlagen einreichen: Zeugnisse, Lebenslauf, Nachweise über Berufserfahrung, ggf. Sprachkenntnisse.
Prüfung der Gleichwertigkeit: Die zuständige Behörde prüft, ob Ihre Ausbildung der deutschen gleichwertig ist.
Bescheid erhalten: Bei positiver Entscheidung wird die Berufsausübungserlaubnis erteilt – eine zwingende Voraussetzung für das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis. Wenn kein Bescheid erteilt wird, sind Anpassungsmaßnahmen notwendig.
Fazit: Keine Blaue Karte ohne Berufsausübungserlaubnis in reglementierten Berufen
Die Berufsausübungserlaubnis ist für viele ausländische Fachkräfte der Schlüssel zur erfolgreichen Einreise und Berufsausübung in Deutschland – insbesondere dann, wenn sie eine Blaue Karte EU beantragen wollen. Wer in einem reglementierten Beruf arbeiten möchte, sollte sich frühzeitig informieren und das Anerkennungsverfahren rechtzeitig starten.
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