Erfolgsaussichten für Untätigkeitsklagen in München (Kreisverwaltungsreferat (KVR))
- Mirko Vorreuter
- vor 1 Tag
- 3 Min. Lesezeit

Für viele Münchner ist der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit mit einer langen Wartezeit beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) verbunden. Trotz eingereichter Unterlagen und erfüllter Voraussetzungen vergehen oft Jahre, ohne dass ein Bescheid ergeht. In unserer Kanzlei sehen wir immer wieder Fälle, in denen Einbürgerungsanträge bereits seit vier Jahren unbearbeitet liegen. Die Frustration ist groß, wenn selbst nach der Erhebung einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO keine sofortige Entscheidung erfolgt, sondern die Behörde erst durch den Druck des Gerichtsverfahrens reagiert. In München zeigt sich dabei ein spezifisches Muster: Oft wird erst nach Festsetzung eines Termins zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht ein Fortschritt erzielt.
Die Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht München
Die Untätigkeitsklage ist ein legitimes Mittel, um das KVR zur Entscheidung zu zwingen. Nach § 75 VwGO kann Klage erhoben werden, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist über einen Antrag entschieden hat. Unsere Erfahrung zeigt, dass das VG München in Fällen, in denen über Jahre hinweg keine Bearbeitung erfolgte, die Kosten des Verfahrens der Landeshauptstadt München auferlegt. Untätigkeitsklagen gegen das KVR haben also oftmals Erfolg. Ein Erfolg der Klage bedeutet jedoch leider nicht automatisch die Einbürgerung. Oft gibt die Behörde im Prozess lediglich die Zusage ab, nun zeitnah eine Entscheidung zu treffen, woraufhin die Klage für erledigt erklärt wird. Dies beendet zwar die Untätigkeit, garantiert aber noch nicht den positiven Bescheid, insbesondere wenn komplexe rechtliche Fragen offenstehen.
Strenge Anforderungen an die Identitätsklärung in München
Besonders bei Antragstellern aus Ländern mit schwieriger Dokumentenlage ist die Hürde der Identitätsklärung beim VG München extrem hoch. Die zuständigen Kammern in München gelten als sehr streng. Ein wichtiger strategischer Ansatz beim VG München ergibt sich jedoch, wenn das KVR grundlegende Verfahrensschritte vernachlässigt hat. Wir wissen aus der gerichtlichen Praxis, dass eine sogenannte Untätigkeitsbescheidungsklage besonders dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn noch nicht einmal die notwendigen Sicherheitsabfragen eingeleitet wurden. Das Gericht vertritt hier oft die Auffassung, dass ein Bescheidungsantrag zulässig ist, wenn die Behörde noch nicht einmal mit der wesentlichen Sachverhaltsaufklärung begonnen hat. In solchen Situationen fungiert das Gericht als Korrektiv zur behördlichen Inaktivität und zwingt das KVR, das Verfahren endlich ordnungsgemäß zu betreiben.
Fazit: Strategische Planung ist der Schlüssel
Eine Untätigkeitsklage gegen die Landeshauptstadt München ist ein wirkungsvolles Instrument, um jahrelangen Stillstand zu durchbrechen. Sie birgt jedoch Risiken, falls die materielle Rechtslage problematisch ist. In München ersetzt das Verwaltungsgericht zwar theoretisch die Entscheidung der Behörde, doch in der Praxis führt der Weg oft über eine Zusicherung der Behörde im Prozess. Wer klagt, sollte daher sicherstellen, dass alle notwendigen Dokumente für die Einbürgerung vorliegen, um nicht trotz erfolgreicher Beendigung der Untätigkeit am Ende ohne Einbürgerungsurkunde dazustehen.
Wie wir als Anwaltskanzlei über VisaGuard helfen können
Die Besonderheiten des Standorts München und die strenge Linie des VG München erfordern eine spezialisierte juristische Begleitung. Über unsere Plattform VisaGuard unterstützen wir Sie dabei, den Druck auf das KVR München gezielt zu erhöhen. Wir prüfen Ihre Akte auf ungenutzte Ermittlungszeiträume und fehlende Sicherheitsabfragen, um eine fundierte Untätigkeitsklage vorzubereiten. Gleichzeitig bereiten wir Sie auf die strengen Anforderungen zur Dokumentenprüfung vor, damit Ihre Klage nicht nur die Untätigkeit beendet, sondern Sie tatsächlich an Ihr Ziel führt: die deutsche Staatsangehörigkeit. Wir vertreten Ihre Interessen kompetent vor dem VG München und sorgen dafür, dass die Behörde für ihre Untätigkeit die Verantwortung übernimmt.



