Erfolgsaussichten von Untätigkeitsklagen in Stuttgart
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 5 Stunden
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Stellen Sie sich vor, Sie haben alles richtig gemacht. Sie leben seit Jahren in Deutschland, zahlen Steuern, sind integriert und haben Ihren Antrag auf Einbürgerung oder eine Niederlassungserlaubnis (NE) längst eingereicht. Doch statt einer Urkunde oder eines Aufenthaltstitels erhalten Sie: Nichts. Kein Brief, kein Anruf, nur das dröhnende Schweigen einer überlasteten Behörde. In Stuttgart und vielen anderen deutschen Städten ist dies keine bloße Befürchtung, sondern bittere Realität. Besonders dramatisch wird es, wenn diese Untätigkeit nicht nur die eigene Karriereplanung bremst, sondern die Existenz der gesamten Familie bedroht. Wenn neugeborene Kinder keine Geburtsurkunde erhalten und Eltern kein Kindergeld beziehen können, weil Akten monatelang nicht vom Ausländeramt zum Standesamt weitergeleitet werden, ist die Grenze der Zumutbarkeit überschritten. In solchen Momenten ist das Vertrauen in den Rechtsstaat tief erschüttert, und es stellt sich die dringende Frage, wie man sich gegen diesen lähmenden Stillstand zur Wehr setzen kann.
Die Untätigkeitsklage als juristisches Brecheisen
Wenn die Verwaltung schläft, sieht die Verwaltungsgerichtsordnung ein spezifisches Instrument vor, um den Druck zu erhöhen: die Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO. Grundsätzlich darf sich eine Behörde nicht unbegrenzt Zeit lassen. Wenn über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist – in der Regel drei Monate – nicht entschieden worden ist, steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Doch Theorie und Praxis klaffen hier oft weit auseinander. In der anwaltlichen Beratung erleben wir täglich, dass Mandanten bereits seit einem Jahr auf ihre Einbürgerung warten oder seit zwei Jahren auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hoffen. Die Klage ist dann oft das einzige Mittel, um das Verfahren aus der bürokratischen Versenkung zu holen. Sie dient als Weckruf für eine Behörde, die den Überblick über ihre Fristen verloren hat, und zwingt die Verwaltung dazu, dem Gericht gegenüber Rechenschaft über die Verzögerung abzulegen.
Licht und Schatten in der Stuttgarter Behördenlandschaft
Die Erfahrungen aus der aktuellen Rechtspraxis in Stuttgart zeichnen ein gemischtes Bild, das eine differenzierte Strategie erfordert. Bei Anträgen auf die Niederlassungserlaubnis nach den Paragrafen 9 oder 9a des Aufenthaltsgesetzes zeigt die Untätigkeitsklage oft eine erstaunlich schnelle Wirkung. Hier berichten Kollegen regelmäßig von einer Erteilung des Titels innerhalb von ein bis zwei Monaten nach Einreichung der Klage. Es scheint, als wirke der gerichtliche Druck bei diesen klar umrissenen Rechtsansprüchen Wunder. Sobald die Akte das Gericht erreicht, findet sich plötzlich die Zeit, den Fall abschließend zu bearbeiten. Wer also auf seine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wartet, sollte nicht zögern, den Klageweg zu beschreiten, da die Erfolgsaussichten auf eine schnelle Erledigung hier besonders hoch sind. Die Behörde möchte in diesen Fällen oft ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden und entscheidet lieber zügig.
Die Resilienz der Einbürgerungsbehörden gegenüber dem Rechtsweg
Ganz anders stellt sich die Situation leider oft im Bereich der Einbürgerungen dar. Hier erleben wir in Stuttgart eine besorgniserregende Form der Resilienz. Die Einbürgerungsbehörden scheinen sich von Untätigkeitsklagen mitunter wenig beeindrucken zu lassen. Es gibt Berichte, wonach die Verwaltung sogar Hinweise oder Fristsetzungen des Verwaltungsgerichts schlicht ignoriert. In diesen Fällen führt die Klage zwar dazu, dass „überhaupt etwas passiert“ und das Verfahren zumindest aktenkundig beim Gericht bleibt, doch der schnelle Durchbruch bleibt oft aus. Die Überlastung der Ämter ist hier so strukturell verankert, dass selbst der gerichtliche Druck die Mühlen nur unwesentlich schneller mahlen lässt. Dennoch bleibt die Klage auch hier alternativlos, denn ohne sie bleibt der Antragsteller lediglich eine Nummer in einem riesigen Stapel, während er mit einer anhängigen Klage zumindest juristisch im Licht steht.
Wenn Behördenversagen die nächste Generation trifft
Besonders erschütternd sind die Fälle, in denen die Untätigkeit der Ausländerbehörde (ABH) unmittelbare Auswirkungen auf die Rechte von Kindern hat. Es ist ein bürokratischer Skandal, wenn ein in Deutschland geborenes Kind keine Geburtsurkunde erhält, weil die ABH die Akten des Vaters nicht an das Standesamt übermittelt. Ohne Geburtsurkunde gibt es kein Kindergeld, und ohne Kindergeld entstehen finanzielle Notlagen. Hier zeigt sich die hässliche Fratze der Behördenüberlastung: Es geht nicht mehr nur um einen Status, sondern um grundlegende staatliche Leistungen und die Identität eines neuen Bürgers. In solchen Konstellationen muss juristisch mit besonderem Nachdruck agiert werden, da hier nicht nur einfache Verwaltungsfristen verletzt werden, sondern der Schutz von Ehe und Familie sowie das Kindeswohl auf dem Spiel stehen.
Fazit: Geduld ist kein Rechtsbegriff
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Untätigkeitsklage in der Region Stuttgart ein unverzichtbares Werkzeug bleibt, deren Effektivität jedoch stark vom jeweiligen Fachbereich abhängt. Während sie bei der Niederlassungserlaubnis oft den schnellen Erfolg bringt, ist sie bei Einbürgerungsverfahren eher ein Instrument des langen Atems. Dennoch gilt: Wer wartet, verliert Zeit, die ihm niemand zurückgibt. Eine fundierte anwaltliche Begleitung ist essenziell, um den Druck auf die Behörden professionell aufzubauen und sicherzustellen, dass man nicht in der Masse der unbearbeiteten Anträge untergeht. Das Recht auf eine Entscheidung in angemessener Zeit ist ein Grundpfeiler unseres Systems – wir sollten nicht zulassen, dass es durch bloßen Personalmangel ausgehöhlt wird.



