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Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU: Lebensunterhalt sichern – Was bedeutet das genau?

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Wer als Drittstaatsangehöriger (also nicht EU-Bürger) langfristig in Deutschland bleiben und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU erhalten möchte, muss eine wichtige Voraussetzung erfüllen: die Sicherung des Lebensunterhalts. Was genau das bedeutet und worauf Sie achten müssen, erklärt Ihnen dieser Beitrag – verständlich aufbereitet von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Aufenthaltsrecht.


Was bedeutet „Lebensunterhalt sichern“?

Wenn Sie einen Antrag auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU stellen, müssen Sie nachweisen, dass Sie und Ihre Familie in Deutschland ohne staatliche Hilfe leben können. Das bedeutet konkret: Sie dürfen keine Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen (z. B. Bürgergeld) in Anspruch nehmen. Ihr Einkommen muss ausreichen, um Ihre Ausgaben für Wohnen, Nahrung, Kleidung, Gesundheit und mehr selbst zu decken.


Welche Einkünfte zählen?

Die zuständigen Behörden schauen nicht nur auf die Höhe, sondern auch auf die Art und Regelmäßigkeit Ihrer Einkünfte. Erlaubt sind dabei ausschließlich private Einkünfte – zum Beispiel:


  • Arbeitsentgelt aus einem festen oder befristeten Arbeitsvertrag

  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit

  • Renten oder Altersvorsorgeleistungen (wenn diese schon bezogen werden oder Beiträge eingezahlt wurden)


Öffentliche Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung dürfen nicht zur Lebensunterhaltssicherung zählen. Familienleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld sind jedoch in manchen Fällen unschädlich – sie führen also nicht zur Ablehnung des Antrags (siehe § 2 Abs. 3 AufenthG).


Was bedeutet „regelmäßig und dauerhaft“?

Ein Job allein reicht nicht, wenn dieser nur kurzfristig ist. Die Behörden prüfen, ob das Einkommen auch in Zukunft wahrscheinlich bestehen bleibt (sogenannte Prognoseentscheidung). Das bedeutet aber nicht, dass Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag brauchen. Auch ein befristeter Arbeitsvertrag über z. B. zwölf Monate kann genügen – entscheidend ist, dass Sie bereits längere Zeit in Beschäftigung stehen oder regelmäßig Einkünfte erzielen.


Was ist mit Rentenversicherung und Altersvorsorge?

Eine angemessene Altersvorsorge wird als Beleg dafür gewertet, dass Sie auch langfristig für sich sorgen können. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner, mit dem Sie zusammenleben, Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen oder eingezahlt haben, verbessert das Ihre Chancen. Dabei gilt: Es gibt keine Mindestanzahl an Beitragsmonaten, wie es z.B. bei der Niederlassungserlaubnis geregelt ist. Entscheidend ist, ob eine Vorsorge überhaupt besteht, wie lange Sie schon in Deutschland leben und wie alt Sie sind.


Muss die ganze Familie abgesichert sein?

Ja. Es reicht nicht, wenn nur Ihr eigener Lebensunterhalt gedeckt ist. Auch der Bedarf Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, die mit Ihnen in Deutschland leben, muss aus Ihrem Einkommen gedeckt werden können. Die Behörde versteht Ihre Familie dabei als Wirtschaftsgemeinschaft, in der jeder gesichert sein muss.


Krankenversicherung – auch ein Muss

Ein weiterer wichtiger Punkt: Sie müssen eine Krankenversicherung nachweisen, die den gleichen Schutz bietet wie für Deutsche. Das kann entweder eine gesetzliche oder eine private Versicherung sein – Hauptsache, sie deckt die üblichen Risiken ab.


Fazit: Lebensunterhalt sichern – ein Schlüssel zum Daueraufenthalt

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine der zentralen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU. Es kommt auf verlässliches Einkommen, Altersvorsorge und keinen Bezug existenzsichernder öffentlicher Leistungen an. Da jeder Fall individuell ist, empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um keine Fristen zu versäumen oder formale Fehler zu machen.

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