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Experten äußern Zweifel an Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Grenzkontrollen

Deutscher Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Wer derzeit nach Deutschland einreist, muss an manchen Grenzen mit Kontrollen rechnen. Geht es nach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), soll das auch nach dem 15. September so bleiben. „Wir werden die Grenzkontrollen weiter aufrechterhalten“, sagte er im Podcast „Table.Today“. Juristen sehen das jedoch kritisch – und stellen die Rechtmäßigkeit infrage.


Grenzkontrollen: Hohe Hürden im Schengenraum

Im Schengenraum gilt grundsätzlich die Freizügigkeit: Binnengrenzen dürfen unabhängig von der Staatsangehörigkeit ohne Personenkontrollen überschritten werden. Eine zeitlich befristete Wiedereinführung von Kontrollen ist nur zulässig, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht ist – etwa durch terroristische Vorfälle oder außergewöhnliche Migrationsbewegungen. Diese Kontrollen dürfen nur als letztes Mittel erfolgen, für maximal sechs Monate, mit anschließender Möglichkeit zur Verlängerung. Voraussetzung ist eine Information der EU-Kommission, die die Notwendigkeit überprüft. Migrationsexperte Constantin Hruschka betont: „Die hohen Hürden sind nicht erfüllt – die Verlängerung ist klar rechtswidrig.“


Zwischen Politik und Rechtsprechung

Schon Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) hatte Grenzkontrollen eingeführt und mehrfach verlängert. Kritiker bemängeln, dass diese Ausnahmen längst zum Dauerzustand geworden sind. Hruschka hält das Argument, die Kontrollen hätten gewirkt, für unzulässig: „Wenn die Migrationszahlen sinken und die Bedrohungslage wegfällt, müssen die Kontrollen enden.“ Der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth äußert ebenfalls Zweifel, betont jedoch, dass bislang keine schriftliche Begründung der Bundesregierung vorliegt. Urteile wie das des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus März 2025, das Kontrollen an der Grenze zu Österreich als rechtswidrig einstufte, hätten bislang keine politischen Konsequenzen.


Kaum Druck aus Brüssel trotz rechtswidriger Grenzkontrollen

Rechtlich zuständig für die Überprüfung ist die EU-Kommission. Diese hat jedoch bislang keine Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. „Solange die Kommission nicht aktiv wird, haben die Mitgliedstaaten nichts zu befürchten“, so Kluth. Die politische Zurückhaltung könnte strategische Gründe haben: Die EU möchte den Druck in der Migrationspolitik gering halten, bis das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft tritt.


Fazit zur Rechtmäßigkeit der Grenzkontrollen im Schengenraum

Obwohl Fachleute erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Grenzkontrollen haben, drohen der Bundesregierung aktuell keine Konsequenzen. Der Streit verdeutlicht die Spannung zwischen politischem Handeln und den rechtlichen Vorgaben im Schengenraum. Für Reisende bleibt die Lage vorerst unverändert – wer nach Deutschland kommt, muss an bestimmten Grenzen weiterhin mit Kontrollen rechnen.

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