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In eigener Sache: VISAGUARD.Berlin beim DPMA als Marke eingetragen


Wer sich in einem fremden Rechtssystem auf Beratung verlässt, muss sich auf den Namen dahinter verlassen können. Genau deshalb haben wir „VISAGUARD.Berlin" beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke anmelden lassen – und die Eintragung ist nun amtlich bestätigt. Was das für unsere Mandanten aus den USA, Großbritannien und Kanada sowie für alle Fachkräfte, Unternehmen und Familien bedeutet, die uns ihr Anliegen anvertrauen, erklären wir in diesem Beitrag.


Was bedeutet die Eintragung als Marke konkret?

Am 28.04.2026 haben wir die Anmeldung beim DPMA in München eingereicht, am 09.07.2026 wurde die Marke unter der Registernummer 30 2026 223 637 offiziell in das Markenregister eingetragen. Die Veröffentlichung der Eintragung erfolgt am 14.08.2026. Der Schutz gilt zunächst bis zum 28.04.2036 und kann gemäß § 47 Markengesetz beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. „VISAGUARD.Berlin" ist damit rechtlich als Wortmarke geschützt – eingetragen in den Klassen 9 (Büro- und Unternehmensanwendungssoftware) und 35 (Unternehmensanalyse- und -informationsdienste, Marktforschung, administrative Assistenz- und Datenverarbeitungsdienste, Werbung, Marketing und Verkaufsförderung).


Warum lassen sich Kanzleien überhaupt ihren Namen schützen?

Für Außenstehende mag eine Markeneintragung wie ein rein formaler Akt wirken. In der Praxis ist sie mehr: Ein eingetragenes Warenzeichen verhindert, dass Dritte unter einem verwechslungsfähigen Namen auftreten und sich damit an unsere Reputation anhängen. Gerade im Bereich Visumsrecht und Fachkräfteeinwanderung häufen sich Fälle, in denen dubiose Anbieter mit ähnlich klingenden Namen oder kopierten Webseiten versuchen, Vertrauen zu erschleichen, das sie sich nicht erarbeitet haben. Wer als Fachkraft aus dem Ausland, als HR-Abteilung eines Arbeitgebers oder als Familie einen Ehegatten oder Kinder nach Deutschland nachziehen lassen möchte, verlässt sich auf einen Namen – und genau diesen Namen schützen wir nun auch formal, statt es auf ein später aufwendiges Gerichtsverfahren gegen Trittbrettfahrer ankommen zu lassen.


Was ändert sich für Sie als Mandant?

Inhaltlich ändert sich an unserer Arbeit nichts: Wir beraten weiterhin zu Chancenkarte, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug, Studium in Deutschland, Entsendungen und allen Fragen rund um die Ausländerbehörde beziehungsweise das Landesamt für Einwanderung. Was sich ändert, ist die Verlässlichkeit der Marke, unter der Sie uns finden. Gerade weil viele unserer Mandanten aus den USA, Großbritannien oder Kanada erstmals mit dem deutschen Verwaltungsrecht in Berührung kommen, ist Orientierung entscheidend. Wer online nach Hilfe bei einem Visum, einer Blauen Karte EU oder einem Widerspruch gegen eine Ablehnung sucht, trifft nicht selten auf Legal-Tech-Plattformen oder Vorlagen-Generatoren, die den Einzelfall ignorieren und im Zweifel selbst zu einem langwierigen Gerichtsverfahren führen. Ein Markenschutz ersetzt keine Beratung, aber er macht sichtbar: Hinter „VISAGUARD.Berlin" steht eine Kanzlei mit Praxiserfahrung, keine anonyme Vorlage.


Wie geht es jetzt weiter?

Der Widerspruchszeitraum gegen die Eintragung läuft derzeit; nach unserer Einschätzung ist mit Einwänden nicht zu rechnen, da wir vorab sorgfältig geprüft haben, ob ähnliche Marken bereits existieren. Für unsere Mandanten bedeutet das vor allem eines: Kontinuität. Ob es um die Einbürgerung, den Familiennachzug, ein Ehegattenvisum, die Selbstständigkeit als Freelancer oder komplexe Fälle mit Bezug zur europäischen Freizügigkeit geht – der Name, dem Sie vertrauen, bleibt derselbe und ist nun auch formal abgesichert. Auch für Themen wie Wohnung, Krankenversicherung oder gesicherter Lebensunterhalt im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis bleiben wir der verlässliche Ansprechpartner, der die ungeschriebenen Regeln der Behörden aus hunderten Fällen kennt.


Fazit

Die Eintragung von „VISAGUARD.Berlin" als Wortmarke beim DPMA ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein unserer Kanzleiarbeit. Sie schützt unsere Mandanten davor, mit Nachahmern verwechselt zu werden, und unterstreicht unseren Anspruch, im Visumsrecht ein verlässlicher Partner für Fachkräfte, Arbeitgeber, Studierende, Freelancer und Familien aus aller Welt zu sein. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel, einer Aufenthaltserlaubnis oder einem laufenden Verfahren haben, sprechen Sie uns an – unter dem Namen, dem Sie vertrauen können.

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