Krankenversicherung für EU-Bürger in Deutschland
- Isabelle Manoli

- 3. Sept. 2025
- 2 Min. Lesezeit

Als EU-Staatsangehörige oder EU-Staatsangehöriger genießen Sie in Deutschland besondere Rechte – auch beim Zugang zur Krankenversicherung. Dennoch hängt Ihre Absicherung im Krankheitsfall stark davon ab, wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten und zu welchem Zweck. VISAGUARD erklärt die wichtigsten Regelungen im Überblick.
Kurzaufenthalt: Versichert im Herkunftsland mit EHIC oder PEB
Halten Sie sich nur vorübergehend in Deutschland auf – etwa als Tourist/in, entsandte/r Mitarbeiter/in oder Saisonarbeiter/in – bleiben Sie meist über Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Herkunftsland abgesichert. Wichtig ist, dass Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) dabeihaben. Diese Dokumente berechtigen Sie zur medizinischen Behandlung in Deutschland, sofern sie notwendig ist (z. B. bei einem Unfall, Zahnschmerzen oder während einer Schwangerschaft). Behandlungen sind nur bei Kassenärzten möglich – private Arztpraxen sind nicht abgedeckt.
Längerer Aufenthalt: Formulare S1 oder S2 als Nachweis
Bleiben Sie länger in Deutschland, etwa als entsandte/r Arbeitnehmer/in oder Rentner/in, reicht die EHIC allein oft nicht mehr aus. In diesen Fällen ist das Formular S1 entscheidend: Es stellt sicher, dass Sie auch für geplante Behandlungen oder Routineuntersuchungen versichert sind. Wenn Sie sich gezielt zur medizinischen Behandlung nach Deutschland begeben, benötigen Sie das Formular S2. Beide Formulare erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse im Herkunftsland.
Wohnsitzverlegung nach Deutschland aus EU: Versicherungspflicht beachten
Sobald Sie Ihren Wohnsitz offiziell nach Deutschland verlegen, greift die deutsche Krankenversicherungspflicht gemäß dem SGB V. Sie müssen sich entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) versichern – eine Nichtversicherung ist nicht erlaubt. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 73.800 € (Stand 2024) sind in der Regel pflichtversichert in der GKV. Aber Vorsicht bei verspäteter Anmeldung: Die Versicherungspflicht gilt auch rückwirkend. Wer sich zu spät bei einer Krankenkasse meldet, sammelt automatisch Beitragsschulden. Lassen Sie sich im Zweifel frühzeitig beraten – etwa bei einer Clearingstelle oder einem Sozialverband.
Sonderfälle: Arbeitslosigkeit, Familienversicherung, Hilfebedürftigkeit
Wer arbeitslos wird, bleibt in der Regel über die bisherige Krankenkasse versichert. Die Beiträge übernehmen dann Arbeitsagentur oder Jobcenter. Ehepartner und Kinder können in vielen Fällen beitragsfrei mitversichert werden (Familienversicherung).
Wer hilfebedürftig ist und nicht krankenversichert ist, kann unter Umständen Leistungen nach dem Sozialhilferecht erhalten – insbesondere bei akuten Erkrankungen, Schwangerschaft oder Geburt.
Unfallversicherung für Arbeitnehmer: Automatischer Schutz
Als Arbeitnehmer/in in Deutschland sind Sie auch automatisch unfallversichert – ohne zusätzliche Anmeldung und ohne eigene Beiträge. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und deren Folgen. Sie übernimmt u. a. medizinische Rehabilitation, berufliche Wiedereingliederung sowie Rentenleistungen.
Fazit: Frühzeitig informieren – Versicherungslücken vermeiden
Die Regelungen zur Krankenversicherung für EU-Bürger in Deutschland sind komplex – aber gut geregelt. Entscheidend ist, dass Sie sich rechtzeitig über Ihre Absicherung informieren, insbesondere bei längeren Aufenthalten, Arbeitsaufnahme oder Wohnsitzverlegung. Bei Unsicherheiten helfen Beratungsstellen, Clearingstellen und Sozialverbände weiter.
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