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Landesamt für Einwanderung Berlin: Einbürgerung wegen Social-Media-Post rücknehmbar?

Mann vor PC

In Berlin sorgt ein aktueller Fall für Schlagzeilen: Ein junger Mann, der im Vorschulalter nach Deutschland kam, erhielt nach Jahren des Aufenthalts die deutsche Staatsbürgerschaft – doch nur einen Tag später veröffentlicht er auf Instagram ein Bild, das Hamas-Kämpfer als „Helden“ feiert. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) reagierte umgehend und prüft nun den Entzug seiner deutschen Staatsbürgerschaft.


Der Fall zeigt, wie ernst die Einbürgerungsbehörden die neuen Regeln nehmen. Seit Juni 2024 müssen Einbürgerungswillige eine Erklärung abgeben, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Schutz jüdischen Lebens anerkennen. Der Mann hatte diese Erklärung abgegeben, aber seine Social-Media-Aktivitäten widersprachen diesem Bekenntnis deutlich.


Täuschung bei der Einbürgerung als rechtliche Grundlage

Aus Sicht der Einwanderungsbehörde erfüllt das Verhalten des Mannes den Straftatbestand der Täuschung bei der Einbürgerung. Nachdem er auf seine Handlungen angesprochen wurde, blieb eine Reaktion aus. Nun geht der Bescheid zur Rücknahme der Einbürgerung an seinen Anwalt. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, verliert der Betroffene seine deutsche Staatsbürgerschaft. Die zuständige Behörde würde den Pass einziehen, und auch die Meldedaten müssten angepasst werden. Die rechtlichen Konsequenzen gehen weit über den bloßen Passverlust hinaus. Ob der Mann weiterhin in Deutschland bleiben darf, hängt unter anderem von seinen persönlichen Lebensumständen ab (siehe dazu unseren VISAGUARD-Artikel zur Wiedereinbürgerung und zum Aufenthalt ehemaliger Deutscher). 


Politische Reaktionen und die Bedeutung für Einbürgerungen

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner lobte das konsequente Vorgehen der Behörden. Er betonte, dass das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei Einbürgerungen keine Formalität sei und Täuschungsversuche ernsthafte Konsequenzen hätten. Gleichzeitig bietet der Fall einen Einblick in die rechtlichen Prozesse rund um Einbürgerungen. Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Widerspruch einlegen, und gegebenenfalls müsste das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden. Der Fall unterstreicht, dass Einbürgerungen nicht nur ein bürokratischer Akt sind, sondern auch Verantwortung und Integrationsbereitschaft voraussetzen.


Rechtliche Bewertung Einbürgerung Rücknahme Hamas Social-Media

Rechtlich betrachtet ist der Berliner Fall ein vergleichsweise klarer Anwendungsfall der Vorschriften zur Täuschung bei Einbürgerungen. Ein Social-Media-Post kann hierbei als sehr eindeutiges Beweismittel dienen. Grundsätzlich lässt sich zwar gegen Social-Media-Posts einwenden, dass nicht zwingend der Accountinhaber auch der Veröffentlichende sein muss, allerdings wird dieses Argument nur selten von Richter*innen akzeptiert. Damit liegt ein typischer Fall vor, in dem die Behörden rechtlich fundiert handeln können: Die Täuschung ist dokumentiert und der Nachweis über öffentlich zugängliche Inhalte (bzw. Screenshots davon) leicht nachvollziehbar, 


Durch die Veröffentlichung, in der Hamas-Kämpfer als „Helden“ gefeiert werden, wird unmittelbar sichtbar, dass der Betroffene die freiheitlich-demokratische Grundordnung (Loyalitätsbekenntnis) und das Bekenntnis zu Israel nicht anerkennt. Genau diese Situation wollten die neuen Einbürgerungsregeln zum Loyalitätsbekenntnis verhindern, indem Einbürgerungswillige ein ausdrückliches Bekenntnis zu Israel und zum Schutz jüdischen Lebens abgeben müssen. Bei dem Fall des Syrers, der in Social-Media-Kanälen die Hamas feiert, dürfte es sich also wahrscheinlich um einen Rücknahmefall handeln, der Erfolg haben könnte.


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