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Nach Personalabbau: Auswärtiges Amt räumt vor Gericht strukturelles Organisationsdefizit in Schengen-Verfahren ein

Auswärtiges Amt Gebäude in Berlin

Neue Schengenvisa-Prozessstrategie des Auswärtigen Amts

Unsere Anwaltskanzlei führt regelmäßig Schengen-Klagen, in denen wir in Anfechtungsklagen gegen die Ablehnungsbescheide von Schengen-Visa vertreten. Diese Verfahren sind für viele Antragsteller:innen von existenzieller Bedeutung, da die Ablehnung eines Visums weitreichende Auswirkungen haben kann. 


Auffällig ist, dass das Auswärtige Amt in diesen Verfahren inzwischen eine neue Strategie verfolgt. Anstatt die Ablehnungsbescheide inhaltlich zu verteidigen, verweist das Amt lediglich auf den ursprünglichen Bescheid und die dazugehörigen Erwägungen zum Beurteilungsspielraum. Gleichzeitig wird erklärt, dass “aus Kapazitätsgründen eine intensive schriftliche Auseinandersetzung mit Schengen-Klagen nicht mehr möglich sei”. Für den Fall, dass die Gegenseite eine mündliche Verhandlung wünscht, gibt die Behörde keinerlei Stellungnahmen ab. Das Auswärtige Amt verschleiert also in Schengen-Klagen nicht einmal mehr den Fakt, dass es sich vor Gericht nicht mehr inhaltlich auseinandersetzen will. Diese Vorgehensweise ist bemerkenswert, da sie die Verantwortung des Auswärtigen Amts im rechtsstaatlichen Verfahren erheblich relativiert.


Strukturelle Defizite und Folgen des Personalabbaus

Offenbar sieht sich das Auswärtige Amt also nicht mehr in der Lage, Gerichtsverfahren ordnungsgemäß zu führen – trotz einer klaren rechtsstaatlichen Pflicht dazu. Dies ist nicht nur juristisch problematisch, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die strukturellen Defizite innerhalb der Behörde. Ein wesentlicher Faktor ist der Personalabbau, der vor kurzem von der Bundesregierung beschlossen wurde. Schon zuvor war bekannt, dass organisatorische Engpässe im Auswärtigen Amt bestehen, die sich insbesondere in komplexen Visaangelegenheiten zeigen. Unsere Kanzlei hatte zwar erwartet, dass der Personalabbau die Effizienz der Behörde einschränkt und Bearbeitungszeiten verlängert, doch dass die Behörde mittlerweile nicht einmal mehr Gerichtsverfahren sachgerecht bearbeiten kann, markiert eine neue Dimension der Problematik. Die fehlende Beteiligung an mündlichen Verhandlungen oder die Verweigerung ausführlicher Stellungnahmen zeigt, wie sehr strukturelle Engpässe die rechtsstaatliche Handlungsfähigkeit eines zentralen Verwaltungsträgers beeinträchtigen können.


Ausdruck einer restriktiven Migrationspolitik

Dieses Vorgehen ist zugleich ein Beleg für die zunehmend restriktive Migrationspolitik der Bundesregierung. Anstatt auf Einzelfälle einzugehen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die rechtstaatlichen Verfahren ordnungsgemäß zu gewährleisten, scheint die Strategie des Auswärtigen Amts stärker von Ressourcendruck und politischen Vorgaben geprägt zu sein. Für Antragsteller:innen bedeutet dies nicht nur erhöhte Unsicherheit, sondern auch eine eingeschränkte Möglichkeit, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Aus unserer Perspektive als auf Migrationsrecht spezialisierte Kanzlei zeigt dieser Trend deutlich, wie politische Entscheidungen, Personalpolitik und rechtsstaatliche Standards unmittelbar miteinander verwoben sind und wie sehr strukturelle Defizite die praktische Umsetzung von Rechten beeinträchtigen können.


Fazit Personalnot Auswärtiges Amt

Die neue Praxis des Auswärtigen Amts im Bereich der Schengen-Klagen ist nicht nur ein organisatorisches Problem, sondern hat unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsdurchsetzung für Antragsteller:innen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, sowohl strukturelle Defizite in den Behörden zu beheben als auch eine ausgewogene, rechtsstaatliche Migrationspolitik sicherzustellen. Für unsere Mandant:innen und die gesamte Migrationsrechtslandschaft ist dies ein klares Signal, dass strategische Anpassungen und rechtliche Unterstützung im Schengen-Bereich wichtiger denn je sind.


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