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Anfechtungsklage im Migrationsrecht

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Alle Informationen zur Anfechtungsklage im Migrationsrecht.

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Hier erfahren Sie

  • was eine Anfechtungsklage ist

  • welche Voraussetzungen die Anfechtungsklage hat (Visumrecht)

  • Zulässigkeit und Begründetheit Anfechtung Migration

  • wie die Anfechtungsklage erhoben wird

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist eine Anfechtungsklage?

2. Zulässigkeit der Anfechtungsklage (Migrationsrecht)

3. Begründetheit der Anfechtungsklage (Migrationsrecht)

4. Einstweiliger Rechtsschutz Anfechtungsklage (§ 80 V VwGO)

5. FAQ

6. Fazit

1. Was ist eine Anfechtungsklage?

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart im Verwaltungsprozess, mit der sich Antragsteller gegen belastende Verwaltungsakte wehren können (siehe § 42 VwGO). Im Visumrecht bedeutet dies konkret, dass gegen einen ablehnenden Visumbescheid der Auslandsvertretung Klage zum Verwaltungsgericht erhoben wird. Ziel der Klage ist die Aufhebung des ablehnenden Bescheids (siehe § 113 VwGO).

Im Migrationsrecht dient die Anfechtungsklage insbesondere dazu, behördliche Ablehnungen auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dabei wird nicht nur geprüft, ob die Entscheidung formell korrekt war, sondern auch, ob sie inhaltlich auf der Grundlage der geltenden Gesetze richtig getroffen wurde. Für Betroffene ist die Anfechtungsklage ein zentraler Weg, gegen ungerechtfertigte Entscheidungen vorzugehen.

2. Zulässigkeit der Anfechtungsklage (Migrationsrecht)

Eine Anfechtungsklage im Visumrecht ist dann zulässig, wenn sich der Kläger gegen einen belastenden Verwaltungsakt – etwa die Ablehnung eines Visumantrags – wendet. Gegenstand der Klage ist in der Regel der ursprüngliche Ablehnungsbescheid (ggf. in der Fassung des Widerspruchsbescheids (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO)). Darüber hinaus müssen weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein. Der Kläger muss gemäß § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen können, in seinen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Dies ist bei belastenden Verwaltungsakten regelmäßig der Fall, etwa wenn ein Visumantrag abgelehnt wird und dadurch in die allgemeine Handlungsfreiheit eingegriffen wird.

Die Klage muss innerhalb der einmonatigen Frist des § 74 VwGO erhoben werden, sofern eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung vorlag. Klagegegner ist nach dem Rechtsträgerprinzip der Rechtsträger der Behörde, die den ablehnenden Bescheid erlassen hat, z. B. die Bundesrepublik Deutschland bei Entscheidungen einer Auslandsvertretung. Zuständig ist das Verwaltungsgericht Berlin als zentrales Visumgericht, wenn ein Ablehnungsbescheid im Visumverfahren vorliegt. Bei Anfechtung von Entscheidungen der Ausländerbehörden ist das jeweilige Verwaltungsgericht am Sitz der Ausländerbehörde zuständig.

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3. Begründetheit der Anfechtungsklage (Migrationsrecht)

Die Anfechtungsklage ist begründet, wenn der angegriffene Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt (§ 113 VwGO). Im Visumrecht prüft das Gericht insbesondere, ob die Voraussetzungen für die Ablehnung des Visums tatsächlich vorlagen und ob die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (falls ein Ermessensspielraum besteht). Dabei kann es etwa um unzureichende Begründung, fehlerhafte Tatsachenfeststellung oder die Annahme von sachfremden Erwägungen gehen.

Zudem werden auch formelle Fehler – wie fehlende Anhörung, unvollständige Aktenführung oder Verfahrensverstöße – berücksichtigt. Erforderlich ist allerdings, dass der Kläger auch klagebefugt ist. Er muss geltend machen können, durch die Ablehnung möglicherweise in einem subjektiven Recht verletzt zu sein. Ein einfaches "Nichtgefallen" der Entscheidung reicht also nicht. Vielmehr muss die Möglichkeit bestehen, dass die Ablehnung gegen gesetzliche Vorschriften oder Grundrechte verstößt.

4. Einstweiliger Rechtsschutz Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 5 VwGO)

Die Anfechtungsklage kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erhoben werden, also in Eilfällen. Dies ist insbesondere dann geboten, wenn dem Betroffenen durch die sofortige Vollziehung der Ablehnung erhebliche Nachteile drohen, etwa der Verlust eines Arbeitsplatzes in Deutschland oder das Auseinanderreißen einer Familie durch erzwungene Ausreise. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen sich der Ausländer bereits in Deutschland befindet und eine Aufenthaltserlaubnis oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt hat. Wenn die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis dann zu einer Ausreisepflicht führt, muss gegen die auf die Ausreisepflicht folgende Abschiebungsandrohung einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 80 VwGO erhoben werden. Im Visumverfahren wird sich der einstweilige Rechtsschutz jedoch in der Regel nach § 123 VwGO richten (einstweilige Anordnung), da ja die Erteilung des Visums und nicht nur die Aufhebung des Ablehnungsbescheids gefordert wird.

Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO richtet sich ebenfalls an das zuständige Verwaltungsgericht. Das Gericht prüft dann eine Interessenabwägung: Auf der einen Seite steht das öffentliche Interesse an der Vollziehung der Entscheidung, auf der anderen das Interesse des Antragstellers am einstweiligen Schutz. Wird der Antrag stattgegeben, darf die Behörde den abgelehnten Visumsbescheid bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht vollziehen. Der Antragsteller darf dann in Deutschland bleiben (und ggf. auch weiter arbeiten), bis das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren entschieden hat.

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5. FAQ Anfechtungsklage Visumrecht

Wann sollte eine Anfechtungsklage im Visumrecht erhoben werden?

Sobald ein Visumantrag abgelehnt wurde und Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, sollte geprüft werden, ob eine Anfechtungsklage möglich und sinnvoll ist. Die Anfechtungsklage kann jedoch grundsätzlich gegen fast jede Entscheidung der Behörden ergehen.


Welche Entscheidungen können nicht Gegenstand der Anfechtungsklage sein?

Eine Anfechtungsklage ist nur gegen Verwaltungsakte gemäß § 35 VwVfG möglich. Manche Entscheidungen der Behörden (z.B. im innerbehördlichen Zustimmungsverfahren) sind keine Verwaltungsakte und können deshalb nicht (direkt) mit der Anfechtungsklage angegriffen werden.


Wann beginnt die Frist für die Anfechtungsklage?

Die Monatsfrist beginnt mit Zustellung der Ablehnung.

6. Fazit Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist ein wichtiges rechtliches Mittel, um gegen rechtswidrige Ablehnungen von Visumanträgen vorzugehen. Sie erfordert fundierte juristische Argumentation und die Einhaltung strenger Fristen. Wer sich gegen einen ablehnenden Visumbescheid wehren möchte, sollte frühzeitig rechtlichen Beistand suchen. VISAGUARD unterstützt Sie bei der Prüfung, ob eine Anfechtungsklage in Ihrem Fall sinnvoll ist, und vermittelt erfahrene Fachanwälte im Migrationsrecht. Vertrauen Sie auf professionelle Begleitung im Verfahren – von der Klageeinreichung bis zum Urteil.

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