Reisepass aus dem Libanon: Diese Regeln gelten 2026 für die Passbeschaffung in Deutschland

Wer als libanesische Staatsangehörige oder libanesischer Staatsangehöriger in Deutschland lebt, kennt das Problem: Ohne gültigen Reisepass verlangt die Ausländerbehörde regelmäßig Nachweise, Fristen laufen, und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gerät ins Stocken. Seit die libanesische Generalsicherheitsbehörde 2023 die Ausstellung von Pässen umgestellt hat, herrscht bei vielen Betroffenen erhebliche Unsicherheit – und die Lage hat sich seither mehrfach geändert. Aus unserer laufenden Beratungspraxis und dem fachlichen Austausch mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen wissen wir: Wer sich allein auf ältere Informationen verlässt, plant mitunter eine aufwendige und teure Reise in den Libanon, obwohl inzwischen eine deutlich einfachere Lösung möglich ist.
Warum verlangt die Ausländerbehörde überhaupt einen gültigen libanesischen Pass?
Nach § 3 AufenthG unterliegen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland grundsätzlich der Passpflicht; ein gültiger Nationalpass gehört gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG zu den regelmäßigen Voraussetzungen für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. Zusätzlich verpflichtet § 48 AufenthG dazu, aktiv an der Beschaffung eines gültigen Passes mitzuwirken. Läuft der eigene libanesische Pass ab, ohne dass rechtzeitig für Ersatz gesorgt wird, drohen bei der Ausländerbehörde – in Berlin ist hierfür das Landesamt für Einwanderung zuständig – Rückfragen, Verzögerungen oder im ungünstigsten Fall sogar nur eine kurzfristige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Wer frühzeitig handelt, bevor der eigene Pass abläuft, erspart sich in aller Regel erheblichen Ärger mit der zuständigen Behörde.
Was hat sich bei der Ausstellung libanesischer Pässe seit 2023 verändert?
Seit dem 1. Juni 2023 stellt die libanesische Generalsicherheitsbehörde keine maschinenlesbaren Pässe des Modells 2003 mehr aus; bereits ausgestellte Pässe dieses Musters bleiben zwar bis zum jeweiligen Ablaufdatum gültig, eine Neuausstellung ist jedoch nicht mehr möglich. Seitdem gibt die libanesische Generalsicherheitsbehörde ausschließlich biometrische Pässe aus – und für deren Erstausstellung müssen zwingend Fingerabdrücke abgegeben werden. Genau das ist der entscheidende Haken: Die Abgabe der Fingerabdrücke ist bislang nur direkt im Libanon möglich, nicht bei der libanesischen Botschaft in Deutschland.
Wer sitzt zwischen den Stühlen – und wer ist von der Neuregelung ausgenommen?
Besonders betroffen ist eine klar abgegrenzte Gruppe: Wer noch den alten maschinenlesbaren Pass des Modells 2003 besitzt und zwischen 15 und 60 Jahre alt ist, kann die Erstausstellung eines biometrischen Passes nicht bei der Botschaft in Deutschland beantragen, sondern muss dies persönlich im Libanon tun. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind nach der offiziellen Mitteilung der libanesischen Botschaft ausdrücklich Personen unter 15 und über 60 Jahren – für sie bleibt die Antragstellung in Deutschland möglich. Wer bereits über einen biometrischen Pass verfügt, kann dessen Verlängerung ebenfalls weiterhin ganz normal bei der Botschaft in Deutschland beantragen. Für Familien mit Kindern unterschiedlichen Alters bedeutet das mitunter, dass innerhalb derselben Familie ganz unterschiedliche Verfahrenswege gelten – ein Punkt, den wir in der Beratung regelmäßig gesondert prüfen.
Beirut oder Herkunftsort – wo genau muss der biometrische Pass beantragt werden?
Eine Frage, die derzeit selbst unter spezialisierten Kolleginnen und Kollegen intensiv diskutiert wird, lässt sich pauschal nicht beantworten: Muss die Erstausstellung zwingend bei der Generalsicherheitsbehörde in Beirut erfolgen, oder ist die Antragstellung am Geburtsort beziehungsweise letzten Wohnort im Libanon vorgesehen? Die libanesische Botschaft verweist hierzu lediglich pauschal auf die zuständigen Ämter und Zentren der Generalsicherheitsbehörde im gesamten Land. Aus dem Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die zahlreiche vergleichbare Fälle begleitet haben, wissen wir, dass die tatsächliche Zuständigkeit in der Praxis vom Melderegister und dem ursprünglichen Ausstellungsort des alten Passes abhängt – eine Information, die sich in keinem offiziellen Merkblatt findet und die Betroffene ohne Vorbereitung vor Ort häufig erst durch zeitraubende Nachfragen erfahren.
Können alte Pässe seit 2026 wieder verlängert werden?
Hier hat sich die Lage 2026 spürbar entspannt: Nach übereinstimmenden Berichten aus der Beratungspraxis verlängert die libanesische Botschaft in Deutschland seit etwa Mai 2026 wieder eigenständig alte, nicht-biometrische Pässe des Modells 2003 mittels Stempel – und zwar auch dann, wenn diese bereits abgelaufen sind. Diese Änderung ist auf der Internetseite der Botschaft dokumentiert und deckt sich mit tatsächlich bearbeiteten Fällen aus unserem Netzwerk. Für viele Betroffene, die noch keinen biometrischen Pass besitzen und keine Reise in den Libanon planen können oder wollen, ist das eine erhebliche Erleichterung – allerdings handelt es sich erkennbar um eine einmalige Verlängerung, keine dauerhafte Lösung. Spätestens nach Ablauf dieser verlängerten Gültigkeit führt kein Weg an der persönlichen Erstausstellung eines biometrischen Passes im Libanon vorbei.
Was gilt, wenn eine Reise in den Libanon nicht möglich oder zumutbar ist?
Die libanesische Botschaft selbst räumt ein, dass sie noch auf Anweisungen der libanesischen Behörden für Personen wartet, die aus dem einen oder anderen Grund nicht in den Libanon reisen können. Bis eine solche generelle Lösung vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5 AufenthV vorliegen – dieser kommt in Betracht, wenn die Beschaffung eines Passes nachweislich unmöglich oder unzumutbar ist. Angesichts der angespannten Sicherheitslage in Teilen des Libanon kann dies im Einzelfall durchaus zu bejahen sein, verlangt aber eine sorgfältig aufbereitete und individuell begründete Argumentation gegenüber der Ausländerbehörde. Eine pauschale Berufung auf die allgemeine Lage im Land reicht den Behörden in aller Regel nicht aus.
Welche Risiken drohen bei bloßem Abwarten oder veralteten Informationen?
Wer den Ablauf des eigenen Passes einfach aussitzt oder sich auf Informationsstände von 2023 oder 2024 verlässt, ohne die aktuelle Entwicklung seit Mai 2026 zu kennen, riskiert gleich doppelt: Zum einen droht bei der Ausländerbehörde eine nur kurzfristige oder erschwerte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, zum anderen planen manche Betroffene unnötigerweise eine kostspielige und zeitaufwendige Reise in den Libanon, obwohl eine Verlängerung des alten Passes bei der Botschaft in Deutschland inzwischen wieder möglich wäre. Gerade weil sich die Verwaltungspraxis der libanesischen Behörden in den vergangenen drei Jahren mehrfach geändert hat, lohnt sich vor jedem Schritt eine aktuelle rechtliche Einschätzung.
Wie unterstützen wir Sie bei der Passbeschaffung und der Aufenthaltserlaubnis?
Wir stehen im engen fachlichen Austausch mit einem bundesweiten Netzwerk auf Migrationsrecht spezialisierter Kolleginnen und Kollegen und verfolgen die sich wandelnde Verwaltungspraxis der libanesischen Botschaft sowie der zuständigen Ausländerbehörden fortlaufend. Für unsere Mandantinnen und Mandanten prüfen wir, ob eine Verlängerung des bestehenden Passes ausreicht, ob die persönliche Vorsprache im Libanon unumgänglich ist oder ob im Einzelfall ein Reiseausweis für Ausländer infrage kommt. Dabei behalten wir stets auch die weiteren Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis im Blick – von der Krankenversicherung über den gesicherten Lebensunterhalt bis zum gültigen Arbeitsvertrag und dem Nachweis einer eigenen Wohnung. Lehnt die Ausländerbehörde eine Verlängerung zu Unrecht ab, vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch im gerichtlichen Verfahren.
Fazit
Die Passbeschaffung für libanesische Staatsangehörige in Deutschland bleibt ein bewegliches Ziel: Auf die Umstellung auf biometrische Pässe im Jahr 2023 folgte 2026 eine überraschende Erleichterung, als die Botschaft begann, alte Pässe wieder eigenständig zu verlängern. Wer betroffen ist, sollte sich weder auf veraltete Informationen noch auf pauschale Auskünfte verlassen, sondern die eigene Situation – Alter, Passmodell, Familienstand und individuelle Reisemöglichkeiten – konkret prüfen lassen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, den für Ihre Situation richtigen und schnellsten Weg zu einem gültigen Reisepass zu finden – von der ersten Einschätzung bis zur Begleitung des Verfahrens bei der Ausländerbehörde.




