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Saarland hat höchste Ablehnungsquote bei Einbürgerungen

vor 11 Minuten
5 Min. Lesezeit

Wer in Hamburg einen Einbürgerungsantrag stellt, muss sich um eine Ablehnung kaum Sorgen machen: Nur 0,2 Prozent der Verfahren endeten dort 2025 negativ. Am anderen Ende der Republik, an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg, sieht die Lage ganz anders aus. Im Saarland wurden 11,2 Prozent der Einbürgerungsanträge abgelehnt – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Das geht aus den Einbürgerungsstatistiken des Statistischen Bundesamts hervor, die der Mediendienst Integration ausgewertet hat. Bundesweit lag die Ablehnungsquote bei rund drei Prozent. Hinzu kommen Wartezeiten von zwölf bis sechzehn Monaten und ein Verfahren, das mit einer persönlichen Vorsprache vor der eigentlichen Prüfung noch deutlich analoger funktioniert als in anderen Ländern. Was steckt dahinter, und wie bereiten sich Fachkräfte, Forscher und ihre Familien im Saarland am besten vor?


Wie unterschiedlich entscheiden die Bundesländer über Einbürgerungen?

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist Bundesrecht und gilt in Saarbrücken genauso wie in Hamburg oder Berlin. Die Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG sind überall dieselben: in der Regel fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, ein passendes Aufenthaltsrecht, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, Straffreiheit, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, bestandener Einbürgerungstest und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Vollzogen wird das Gesetz aber von den Ländern. Und genau hier entstehen die Unterschiede. Eine Ablehnungsquote von 11,2 Prozent gegenüber 0,2 Prozent lässt sich nicht mit unterschiedlichen Antragstellern erklären, sondern vor allem mit unterschiedlicher Verwaltungspraxis. Welche Nachweise verlangt werden, wie streng Ermessensspielräume ausgelegt werden und ob die Behörde bei Lücken nachfragt oder sofort ablehnt, unterscheidet sich von Land zu Land erheblich.

Bundesweit wurden 2025 rund 467.400 Einbürgerungsanträge gestellt, 371.100 Verfahren wurden abgeschlossen. In 90 Prozent der Fälle wurde die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen, etwa fünf Prozent der Anträge wurden zurückgenommen. Gerade diese Rücknahmen sind aufschlussreich: Häufig nehmen Antragsteller ihren Antrag nach einem entsprechenden Hinweis der Behörde zurück, um einer förmlichen Ablehnung zu entgehen. Wo Behörden diesen Weg seltener anbieten, steigt die Ablehnungsquote.


Warum dauert die Einbürgerung im Saarland so lange?

Das Saarland hat ein zweistufiges Verfahren. Den Antrag nehmen die Einbürgerungsbehörden der Landkreise, des Regionalverbands Saarbrücken, der Mittelstädte und der Landeshauptstadt entgegen. Dort wird die Akte vollständig zusammengestellt. Die eigentliche Entscheidung trifft aber das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, das auch die Einbürgerungsurkunde ausstellt. Jede Akte durchläuft also zwei Behörden, und an jeder Schnittstelle entstehen Liegezeiten.


Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 27. Juni 2024 ist die Zahl der Anträge stark gestiegen, weil die Mindestaufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre gesenkt und die Mehrstaatigkeit generell zugelassen wurde. Schon im Sommer 2025 lag die Wartezeit im Saarland nach Angaben der saarländischen Grünen bei zwölf bis sechzehn Monaten. Die Landeshauptstadt Saarbrücken teilt Antragstellern offen mit, dass es bis zum ersten Termin „mindestens ein Jahr dauern" kann. Der Regionalverband spricht selbst von einem „langwierigen und arbeitsintensiven Verfahren". Bis zur Aushändigung der Urkunde vergehen in der Praxis häufig deutlich mehr als eineinhalb Jahre.


Was hat es mit dem persönlichen Gespräch vor der Einbürgerung auf sich?

Während Berlin und Hamburg ihre Verfahren weitgehend digitalisiert haben, setzt das Saarland weiterhin auf eine persönliche Vorsprache, bevor die Akte an das Ministerium geht. Nach dem Online-Antrag folgt eine lange Wartephase, danach werden alle Antragsteller – auch Ehegatten und Kinder ab 16 Jahren, die einen eigenen Antrag stellen müssen – zu einem Termin geladen. Dort werden Originalunterlagen gesichtet, die Angaben im Antrag durchgesprochen und die Vollständigkeit geprüft.


Rechtlich stützt sich das auf die Mitwirkungspflicht nach § 37 Abs. 1 StAG in Verbindung mit § 82 AufenthG. Dieses Vorab-Gespräch ist kein Formalakt, sondern faktisch eine erste inhaltliche Prüfung. In unserer Beratungspraxis sehen wir immer wieder, dass hier Unstimmigkeiten auffallen, die bei einem rein schriftlichen Verfahren untergegangen oder unproblematisch nachgereicht worden wären: eine Lücke zwischen zwei Aufenthaltstiteln, ein fehlender Einkommensnachweis aus der Selbstständigkeit, ein nicht angegebenes Ermittlungsverfahren im Ausland oder Unsicherheiten beim Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG. Wer unvorbereitet zu diesem Termin erscheint, verschenkt die Chance, Probleme selbst zu klären, bevor das Ministerium die Akte bewertet.


Welche Fehler führen im Saarland besonders häufig zur Ablehnung?

Die offizielle Statistik nennt keine Ablehnungsgründe. Aus unserer Erfahrung mit hunderten Einbürgerungsverfahren lassen sich aber typische Muster erkennen. An erster Stelle steht der gesicherte Lebensunterhalt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG. Seit 2024 schließt der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe die Einbürgerung grundsätzlich aus – auch dann, wenn nur für kurze Zeit ergänzende Leistungen bezogen wurden. In einer Region, in der die Automobil- und Zulieferindustrie seit Jahren mit Stellenabbau und Kurzarbeit kämpft, betrifft das auch gut ausgebildete Fachkräfte.


Ein zweiter Schwerpunkt sind Straftaten nach § 12a StAG. Geringfügige Verurteilungen bleiben zwar außer Betracht, ausländische Verurteilungen müssen aber nach § 12a Abs. 4 StAG selbst angegeben werden. Für Antragsteller aus den USA, Großbritannien und Kanada sind das häufig ältere Verkehrsdelikte wie ein DUI. Werden sie verschwiegen und später bekannt, droht nicht nur die Ablehnung, sondern auch eine Rücknahme der Einbürgerung nach § 35 StAG.


Drittens scheitern Anträge an formalen Aufenthaltsfragen. Wer grenznah in Frankreich oder Luxemburg gearbeitet oder zeitweise dort gewohnt hat, muss die Kontinuität seines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland sauber belegen. Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten sind nach § 12b Abs. 1 StAG zwar unschädlich, längere Unterbrechungen aber nicht ohne Weiteres.


Für wen ist das Thema im Saarland besonders relevant?

Das Saarland ist längst nicht nur Industriestandort. Mit der Universität des Saarlandes, dem CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit, dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz und mehreren Max-Planck-Instituten zieht Saarbrücken internationale Forscher und IT-Spezialisten an, viele davon aus englischsprachigen Ländern. Seit die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt ist, entscheiden sich gerade Amerikaner und Briten nach fünf Jahren Aufenthalt häufiger für den deutschen Pass, etwa um die volle Freizügigkeit in der EU abzusichern. Für diese Zielgruppe ist ein zügiges und sicheres Verfahren besonders wichtig, weil Karriereentscheidungen, Umzüge innerhalb Europas oder die Planung für die Familie daran hängen.


Was können Antragsteller gegen lange Wartezeiten und Ablehnungen tun?

Die naheliegenden Alternativen – abwarten, den Antrag nach einer Online-Checkliste in Eigenregie stellen oder bei Rückfragen improvisieren – sind im Saarland besonders riskant. Ein fehlerhafter Antrag wird nicht schneller, sondern landet nach über einem Jahr Wartezeit mit Nachforderungen wieder auf dem Stapel. Die beste Strategie ist ein Antrag, der schon beim ersten Termin vollständig und widerspruchsfrei ist. Wir bereiten unsere Mandanten gezielt auf die persönliche Vorsprache vor, prüfen vorab Meldehistorie, Steuerbescheide, Aufenthaltstitel und Registerauskünfte und klären kritische Punkte, bevor die Behörde sie findet.


Bleibt die Behörde ohne zureichenden Grund länger als drei Monate untätig, kann nach § 75 VwGO Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis erhoben werden. Das ist kein Affront gegen die Behörde, sondern oft der einzige Weg, eine liegengebliebene Akte wieder in Bewegung zu bringen. Droht eine Ablehnung, lässt sich mit einer rechtzeitigen Stellungnahme im Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG vieles noch abwenden. Gegen einen ablehnenden Bescheid steht im Saarland die Klage vor Gericht offen.


Fazit

Das Saarland ist beim Thema Einbürgerung Schlusslicht in zweifacher Hinsicht: Mit 11,2 Prozent hat es die höchste Ablehnungsquote in Deutschland, und mit Wartezeiten von deutlich über einem Jahr sowie einem zweistufigen Verfahren mit persönlicher Vorsprache gehört es zu den langsamsten Ländern. Für Antragsteller bedeutet das, dass Sorgfalt vor der Antragstellung wichtiger ist als anderswo. Wer seine Unterlagen vorab lückenlos aufbereitet und auf das Gespräch vorbereitet ist, verbessert seine Chancen erheblich. Wir begleiten Sie vom ersten Antrag bis zur Einbürgerungsurkunde – und setzen Ihren Anspruch notfalls auch gerichtlich durch.


Hier gehts zur Saarland-Statistik: https://mediendienst-integration.de/?id=35&utm

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