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Sachverständigenrat empfiehlt strengere Prüfung der Sprachkenntnisse im Visumverfahren


Die Ambitionen sind groß, die Koffer gepackt und der Blick ist fest auf eine erfolgreiche Zukunft im Herzen Europas gerichtet. Für viele exzellent ausgebildete akademische Fachkräfte, Young Professionals und Studierende aus aller Welt gilt Deutschland nach wie vor als eines der attraktivsten Zielländer für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Die Bundesregierung hat diesen Trend erkannt und das Bildungs- und Erwerbsmigrationsrecht in den vergangenen Jahren mehrfach spürbar liberalisiert, um den Weg in den deutschen Arbeits- und Bildungsmarkt zu ebnen. Doch wo neue Freiräume entstehen, wachsen oft auch unvorhergesehene Risiken. Ein aktuelles Papier des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) mit dem Titel „A Job and a Hard Place?“ wirft nun ein Schlaglicht auf die Kehrseiten dieser Entwicklung und fordert ein deutliches staatliches Nachsteuern. Für internationale Talente sowie HR-Abteilungen im Bereich Corporate Immigration bedeutet dies, sich auf einen spürbaren Wandel bei den bürokratischen Anforderungen einzustellen.


Die Kehrseite der Liberalisierung im Aufenthaltsrecht

In der Welt der Global Mobility und der Entsendung und des International Recruiting wurden die gesetzlichen Meilensteine der letzten Jahre – wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG) oder dessen umfassende Weiterentwicklung – durchweg positiv aufgenommen. Ziel war es, bürokratische Hürden abzubauen und ausländischen Talenten den Zugang zu Aufenthaltstiteln für Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Mittlerweile zeigt sich jedoch, dass die erweiterten Möglichkeiten für Zugang und Aufenthalt zum Teil eine zweckwidrige Nutzung begünstigen. Vermehrt landen internationale Studierende und Auszubildende in prekären Arbeitsverhältnissen oder rutschen ungewollt in die Schattenwirtschaft ab, weil sie den enormen finanziellen Druck durch Studiengebühren oder Knebelverträge unseriöser Vermittlungsagenturen in ihren Herkunftsländern kaum anders bewältigen können. Als Kanzlei für Visumsrecht beobachten wir diese Grauzonen mit Sorge, da sie das Ansehen des gesamten Standorts gefährden und gutgläubige Expats belasten.


Strengere Kontrollen bei Ausbildungsvisa gefordert

Ein zentraler Kritikpunkt des Sachverständigenrats betrifft den Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung nach § 16a Abs. 1 AufenthG. Bislang zeigt sich hier hinsichtlich der Pflicht zum Sprachnachweis ein uneinheitliches Bild. Während für eine qualifizierte Berufsausbildung ausreichende Deutschkenntnisse verlangt werden, entfällt diese Pflicht bei anderen Ausbildungsformen komplett. Schlimmer noch: Selbst im qualifizierten Bereich müssen die Sprachkenntnisse gegenüber den Behörden oft nicht nachgewiesen werden, sofern die Bildungseinrichtung selbst die Prüfung übernommen hat oder ein vorbereitender Sprachkurs vorgeschlagen wird. Der SVR fordert daher eine weitreichende Reform: Künftig sollen die erforderlichen Deutschkenntnisse im Rahmen der Visa-Vergabe ausnahmslos staatlich durch die Botschaften geprüft werden, unabhängig von den Zusicherungen der jeweiligen Ausbildungsbetriebe. Für junge Bewerber aus Drittstaaten bedeutet dies, dass die Hürden bei der Konsulatsprüfung massiv steigen dürften, um sie vor Ausbeutung aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse zu schützen.


Das Dilemma der internationalen Studierenden an Privathochschulen

Ähnliche strukturelle Probleme offenbaren sich beim Aufenthalt zum Zweck des Studiums gemäß § 16b AufenthG. Eigentlich als Willkommenssignal gedacht, erlaubt die großzügige Regelung des § 16b Abs. 3 AufenthG ausländischen Studierenden eine Erwerbstätigkeit von bis zu 140 Arbeitstagen im Jahr oder die Nutzung flexibler Werkstudentenregelungen. Gepaart mit dem aggressiven Auslandsmarketing einiger privater Hochschulen, die sich primär über hohe Studienentgelte finanzieren, führt dies jedoch zu einer gefährlichen Schieflage. Internationale Studierende geraten in einen Sog, in dem der eigentliche Aufenthaltszweck – das Studium – in den Hintergrund gedrängt wird, um die Lebenshaltungskosten und Studiengebühren im Niedriglohnsektor abzuarbeiten. Da die rechtlichen Vorgaben im AufenthG durch die europäische REST-Richtlinie stark vorgegeben sind, empfiehlt der SVR hier primär ein hochschulrechtliches Nachsteuern der Bundesländer. Private Hochschulen sollen bei der Akkreditierung strenger überprüft und nur dann anerkannt werden, wenn ihre Konzepte präventive Maßnahmen gegen ausbeuterische Praktiken beinhalten.


Lösungsansätze und staatliche Informationskampagnen

Um dem Missbrauch entgegenzuwirken, ohne den Zuzug hochausgebildeter Fachkräfte abzuwürgen, setzt der SVR neben rechtlichen Verschärfungen auf gezielte Aufklärung. Vorgeschlagen werden unter anderem weitreichende digitale Informationskampagnen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) direkt in den Herkunftsländern. Potenzielle Studierende und Young Professionals sollen gezielt über die hervorragenden und in der Regel gebührenfreien Studienoptionen an staatlichen Hochschulen in Deutschland informiert werden. Zudem fordert der Beirat eine wirksame Zertifizierung von Vermittlungsagenturen in Drittstaaten. Da die deutschen Gesetze zur privaten Arbeitsvermittlung dort rechtlich nicht greifen, müssen Transparenz und verlässliche Informationen auf dem Vermittlungsmarkt sichergestellt werden, um die moderne Form des Menschenhandels durch unseriöse Akteure einzudämmen.


Unser Fazit als Kanzlei für Visumsrecht

Die Analysen des Sachverständigenrats zeigen deutlich, dass gut gemeinte Erleichterungen in der Praxis zu unbeabsichtigten Schutzlücken führen können. Für hochqualifizierte Akademiker, Expats und zukunftsorientierte Arbeitgeber ist die Botschaft klar: Die Dokumentation und der tatsächliche Nachweis von Qualifikationen und Sprachkenntnissen werden im Visumverfahren wieder stark an Bedeutung gewinnen . Eine reine Berufung auf private Zertifikate oder betriebliche Absprachen wird voraussichtlich nicht mehr ausreichen. Als Ihre Partner im Einwanderungsrecht unterstützen wir Unternehmen und Fachkräfte dabei, diese sich verändernden regulatorischen Anforderungen von Anfang an rechtssicher zu erfüllen, damit Ihr Weg nach Deutschland nicht an bürokratischen Fallstricken scheitert.

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